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prozessprotokolle_i:29._prozesstag_am_do._10.02.2011_-_urteilsverkuendung [15/03/2017 00:03] – [Beweiswürdigung] mrmysteriousprozessprotokolle_i:29._prozesstag_am_do._10.02.2011_-_urteilsverkuendung [15/03/2017 00:04] – [Beweiswürdigung] mrmysterious
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 Es gebe **keinen Zweifel (!!!) am Wahrheitsgehalt der Aussage vom 11.11.2010**, wonach Frau Loy diese Kenntnisse wenige Tage nach dem Amoklauf von der Familie mitgeteilt worden seien.\\ Es gebe **keinen Zweifel (!!!) am Wahrheitsgehalt der Aussage vom 11.11.2010**, wonach Frau Loy diese Kenntnisse wenige Tage nach dem Amoklauf von der Familie mitgeteilt worden seien.\\
 **Frau Loy habe gar keine Veranlassung gehabt, hier unwahre Aussagen zu tätigen.** \\ **Frau Loy habe gar keine Veranlassung gehabt, hier unwahre Aussagen zu tätigen.** \\
-Ein Mitverschulden der Klinik sei hier nicht feststellbar, denn diese sei vom A. nicht richtig unterrichtet worden.+**Ein Mitverschulden der Klinik sei hier nicht feststellbar, denn diese sei vom A. nicht richtig unterrichtet worden.**
  
 Was das Versteck der Waffe betrifft, so fehle zwar der objektive Nachweis, dass diese sich tatsächlich dort befunden hatte, jedoch glaube man hier den Angaben des A.\\ Was das Versteck der Waffe betrifft, so fehle zwar der objektive Nachweis, dass diese sich tatsächlich dort befunden hatte, jedoch glaube man hier den Angaben des A.\\