Teil 2.3 - Wendlingen

(Autor: Rüdiger Rohde)

D. Der weitere Verlauf in Wendlingen.


Der angebliche Täter, der freundlicherweise auf eine Geiselnahme verzichtet hatte und gleichzeitig von den ebenso freundlichen Polizisten nicht wirklich bedrängt wurde, soll nun laut Polizei über einen Hinterausgang das Gebäude verlassen haben, um auf den Firmenhof zu gelangen.

Hierbei handelt es sich um den Platz für die Gebrauchtfahrzeuge der Autohandlung Hahn.

Und von dort wiederum soll der angebliche Täter auf das benachbarte Firmengelände eines Industriebetriebes gelangt sein, wie es heißt.

Und damit zu der Firma „Ritter-Aluminium“.

Der weitere Polizeibericht gibt außerdem an, dass dieser Straßenabschnitt (Richtung Autohaus Käser) mittlerweile durch Polizeikräfte abgesperrt worden wäre und somit die weitere Flucht des Täters verhindert werden konnte.

Dass sich in der Nähe des Autohauses Käser wenigstens zwei Polizisten befunden hatten, konnte von Frau Karin Käser bestätigt werden. Sie waren somit recht nahe der Firma Ritter-Aluminium, aber gleichzeitig viel zu weit vom Hinterhof der Autohandlung entfernt.

Warum so weit entfernt vom eigentlichen Schauplatz?

Unklar und eigenartig bleibt aber der Umstand, dass die Polizei offensichtlich nicht versucht hatte, den Hinterausgang von Hahn zu sperren.

Da scheint das Autohaus Hahn von vorne belagert worden zu sein, dazu noch ein zweiter Streifenwagen direkt vor dem Eingang, aber keinerlei Hinweise auf irgendeine weitere Aktivität dieser Polizisten.

Aber warum sind die Polizisten des zweiten Streifenwagens nicht nach hinten gefahren, um dort die Ausgänge des Autohauses zu sperren? Der angebliche Täter wäre gefangen gewesen.

Kann dies wohlwollend ebenfalls als eine Polizeipanne bezeichnet werden, wenn vier Polizisten das Gebäude nur auf einer Seite belagern oder sonst etwas machen, aber sich nicht um die Hinterausgänge kümmern?

Wann trafen jene Polizisten ein, die sich auf Höhe des Autohauses Käser befunden haben? Erst Minuten später? Denn sie hätten sonst gleich zu Alu-Ritter vorfahren können, um bereits diesen Bereich zu sperren.

Wurde das Gelände um den Parkplatz der Firma „Aluminium-Ritter“ herum möglicherweise vorsätzlich frei gelassen?

Die von SPIEGEL-TV ausgestrahlte Sequenz gibt nämlich noch einen ganz anderen Aufschluss.

Wie bereits geschildert, zeigte diese Sequenz die Belagerung des Autohauses auf der Vorderseite an und ließ auch Geräusche eines Schusswechsels vernehmen. Das heißt, dass sich zu diesem Zeitpunkt noch im vorderen Bereich (?) des Autohauses etwas abzuspielen schien. Denn wer soll dort sonst auf was auch immer geschossen haben?!

Diese Sequenz zeigte gleich am Anfang am unteren Bildrand allerdings auch einen vorbeifahrenden Streifenwagen. Dieser fuhr – Überraschung! – nach hinten, das heißt zur Rückseite des Autohauses!

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Der Streifenwagen auf dem Weg zur Rückseite des Autohauses.

Um es noch einmal deutlich zu machen: während vorne am Autohaus belagert und geschossen wurde, fuhr auf der Rückseite etwas später ein Streifenwagen vor. Genau dort, wo rund eine halbe oder eine Minute später der angebliche Täter seine vermeintliche Flucht mit der blutenden Beinwunde fortgesetzt haben soll – unbehelligt.

Zumindest vorerst noch.

Für die Besatzung dieses Streifenwagens wäre es ein Leichtes gewesen, den angeblichen Täter auf dem Hinterhof zu stellen oder ihn zumindest nicht aus dem Gebäude zu lassen, sei es durch den Hinterausgang des Verkaufsraumes, sei es durch den Hinterausgang der Werkstatt.

Aber genau das geschah nicht!

Dieser Streifenwagen, der auch in irgendwelchen Mitteilungen der Polizei und Staatsanwaltschaft keine Erwähnung fand, verschwand samt seiner Besatzung völlig von der Bildfläche.

Offenbar handelt es sich auch hierbei um ein Polizeiphänomen an diesem Tag: die Beamten lösten sich gerne in Luft auf.

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Skizze Polizeiwagen auf dem Weg zur Rückseite des Autohauses - während einer Schiesserei.

Die Videosequenz beweist, dass sich auf der Rückseite der Autohandlung wenigstens eine Streifenwagenbesatzung befunden haben muss. Von dieser ist nirgends die Rede, was nicht verwundert, denn sie taten ebenfalls nichts. Vielleicht waren sie einfach weitergefahren, sind umgeleitet worden oder hatten nur zugeschaut.

Der angebliche Täter hätte jedenfalls niemals zu diesem Zeitpunkt das Autohaus verlassen können.

Hatte der angebliche Täter etwa bereits das Autohaus verlassen? Dann macht das Schießen auf der Vorderseite allerdings keinen Sinn.

Oder kamen auf dem kleinen Video die Schussgeräusche von der Rückseite des Autohauses? Dann müsste man sich fragen, warum noch die Vorderseite belagert wurde.

Siehe hierzu das Update:

Teil 2.2 - Wendlingen

Somit stellt sich die Frage, ob es nicht beabsichtigt gewesen sein könnte, dass der vermeintliche Täter durch den Hinterausgang das Autohaus verlassen sollte.

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Hinterausgang des Autohauses Hahn.

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Übersicht der rückwärtigen Seite des Autohauses mit dem Platz für die Gebrauchtwagen.

Siehe auch hier:

Kapitel Wendlingen 2.6.

Auf dem Hinterhof der Autohandlung waren von der Spurensicherung am 11. März eine Reihe von Spuren markiert worden. Von denen waren Tage später noch eine Reihe sichtbar gewesen. Es handelte sich dabei ausschließlich um unnummerierte Spuren, sehr wahrscheinlich Blutspuren.

(Die Masse dieser Spuren konnte eindeutig als Blutspur identifiziert werden. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass ein Kringel auch eine andere Spur bezeichnet hatte. Allerdings hätte diese nummeriert sein müssen. Eine Nummerierung konnte nirgends (mehr) festgestellt werden.)

Auswahl einer Reihe von den zumeist nur noch schwach sichtbaren Markierungen.

Zwei Beispiele für den Verlauf der ehemaligen Blutspuren. Gut erkennbar ist die unschlüssig wirkende Wegstrecke. Keine Anzeichen für eine direkte Flucht, stattdessen offensichtliche Desorientierung.

Andere Spuren wurden gleich nach dem 11. März von der Firma entfernt, blieben aber nach der Reinigung durch Sandstrahlreiniger als Bodenmerkmal bestehen. Hierbei muss es sich ebenfalls um Blutspuren gehandelt haben, allerdings um weitaus größere.

Vor der Tür das Bodenmerkmal für einen ehemals dort befindlichen größeren Blutfleck.

Durch die Ansammlung dieser Spuren konnte ein Weg nachgezeichnet werden, der ebenfalls in keinem Polizeibericht irgendeine Erwähnung fand. Dies wird auch seinen Grund haben. Denn nach dieser Spurenlage ist der verletzte, blutende vermeintliche Täter nicht etwa zielstrebig Richtung Firmengelände von „Ritter-Aluminium“ geflohen, was spontan verwundern mag. Nein, stattdessen muss er sich noch auf diesem Hof bewegt haben. Da war gar nichts zielstrebig, sondern wie unschlüssig und desorientiert.

Hier im Bild die entfernten Blutspuren an der rückwärtigen Wand.

An zwei Stellen muss er zudem etwas länger verweilt sein, bei der Werkstatt und auch bei der oben abgebildeten Gittertür. Denn dort waren die Blutflecke besonders gehäuft. Erst dann muss er diesen Platz verlassen und sich in Richtung „Alu-Ritter“ begeben haben. Vorbei am dortigen Fahrradständer, an welchem sich eine Blutspur fortgesetzt hatte.

Der Übergang des Geländes vom Autohaus zu der Firma „Ritter-Aluminium“.

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Die Blutspur beim Fahrradständer wurde gemeinschaftlich als Spur 62 gekennzeichnet.

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Die Reste der Markierungen vor dem Fahrradständer auf dem Areal der Firma „Ritter Aluminium“ Anfang April 2009.

Und dies alles – wieder einmal – unbehelligt von der anwesenden Polizei.


Der Polizeihubschrauber.


Hier soll zu dieser Situation eine Meldung eingeschoben werden, die ebenfalls nachgereicht wurde.

Am 25. April 2009 berichtete zuerst „FOCUS“ unter Berufung auf angebliche entsprechende Ermittlungsakten, wie es so schön heißt, dass die Besatzung eines Polizeihubschraubers um 12.20 Uhr auf dem Hinterhof eines Autohauses den vermeintlichen Täter zweimal bemerkt, diesen aber aufgrund einer falschen Personenbeschreibung für einen Unbeteiligten gehalten habe.

Aufgrund seines unauffälligen Verhaltens und der abweichenden Personenbeschreibung sei der Täter zunächst nicht identifiziert worden, auch nicht rund eine Minute später bei der zweiten Sichtung, wurde ein Polizeisprecher zitiert.

Diese Meldung muss man sich auf der Zunge zergehen lassen.

Da kreist ein Polizeihubschrauber über dem einseitig von der Polizei belagerten Autohaus und den untätigen Polizisten auf der Rückseite, doch soll deren Besatzung keinen „Schimmer“ gehabt haben. Kein Funk an Bord?

Da verlässt schließlich jemand das Autohaus durch den Hinterausgang – unverdächtig?

Weil er sich so unauffällig verhalten hatte? Weil er nicht gelaufen war, sondern gegangen? Hatte er nicht nur keine Eile, sondern auch keine Waffe in der Hand? Oder hatte es auch daran gelegen, dass die dort aufgezogene Polizei keine Reaktion wegen des Menschen auf dem Hof gezeigt hatte?

Ach ja, die Hubschrauberbesatzung hatte, wie es hieß, ja auch noch angeblich die falsche Täterbeschreibung gehabt, jedenfalls nicht die von Tim Kretschmer. Trotz der intern schon lange vorliegenden „Identifizierung“, trotz Hausdurchsuchung bei den Kretschmers.

Vielleicht wird es noch die bis rund 12.00 Uhr gültige Täterbeschreibung gewesen sein, die eines Unbekannten im schwarzen Kampfanzug, wie sie, von dem Polizeikommando in Weiler am Stein abgesehen, für die übrige Polizei gegolten hatte.

Falsche Täterbeschreibung oder falscher Tim?

Auch diese Geschichte passt nun genau in das zuvor gezeichnete Bild.

Es gibt in der Tat nur wenige Möglichkeiten, um diese angebliche Polizeipanne zu erklären.

Die eine Möglichkeit wäre die, dass es sich bei der georteten Person nicht um Tim Kretschmer gehandelt hatte, sondern um den tatsächlichen Täter, den Killer.

Die andere Möglichkeit wäre die, dass die Hubschrauberbesatzung keine Ahnung gehabt hatte, wie der größte Teil der Polizei, dass nach der Person Tim Kretschmer gefahndet wurde und sie folglich nur die Kampfanzug-Beschreibung vorliegen hatte. Und sie mit dem Mann auf dem Hinterhof, zumal von der Polizei eingekreist, aber nicht behelligt, nichts anzufangen wusste.

Kommunikation mit den Kollegen am Boden? Fehlanzeige.

Und die letzte Möglichkeit: der Polizeihubschrauber war ein Bestandteil eines Plans.


Die beiden schwer verletzten Beamten im Zivilfahrzeug.


Der angebliche Täter soll, wie geschildert, laut Erklärung der Polizei und Staatsanwaltschaft über den Hinterhof der Autohandlung Hahn zu dem angrenzenden Firmengelände gelangt sein, also vor „Ritter-Aluminium“.

Und zwar unbehelligt von der bereits vor Ort befindlichen Polizei, wie wir nun wissen.

Auf dem dortigen Straßenabschnitt, so heißt es in der Pressemitteilung der Polizei und der Staatsanwaltschaft weiter, soll der Täter aber noch auf ein vorbeifahrendes Zivilfahrzeug der Polizeidirektion Esslingen geschossen haben. Die beiden Zivilbeamten wurden durch ein und dasselbe Geschoß schwer an den Köpfen verletzt. Die Polizei sprach hier von einem „Glückstreffer“ durch den angeblichen Täter.

(Diese beiden Beamten stammten laut FOCUS vom 6. April 2009 vom Polizeirevier Filderstadt).

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Luftbild aus dem STERN.

Wir wissen nicht, wie sich der angebliche Täter im Einzelnen tatsächlich bewegt hat. Die Blutspur führte jedenfalls auf dem Platz für Gebrauchtwagen herum und somit über Umwege schließlich am Fahrradständer vor Alu-Ritter vorbei. Und daran hält sich auch die offizielle Geschichte der Behörden, wenn man das Herumirren auf der Rückseite des Autohauses und den Zeitfaktor beiseite lässt.

Das Zivilfahrzeug der Polizei, ein dunkelblauer Opel Astra Kombi mit einem Magnetblaulicht auf dem Dach, befand sich gegenüber dem Alu-Ritter-Parkplatz und der dortigen kleinen Grünanlage auf der anderen Straßenseite. Das Fahrzeug war schräg halbwegs auf dem dortigen Gehweg aufgefahren, nahe dem Messpunkt 109.

Standort des zivilen Polizeifahrzeuges. Hier allerdings mit den späteren Markierungen angezeigt.

Die Seitenscheibe auf der Fahrerseite war zerborsten. Ansonsten sind auf den vorhandenen Fotos keine weiteren Beschädigungen am Fahrzeug auszumachen. Eigenartigerweise war nirgends eine Spurenmarkierung mit einer Ziffer angebracht, was wieder einmal verwundert.

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Die zerborstene Seitenscheibe des zivilen Polizeifahrzeuges.

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Abtransport des Fahrzeuges.

Da das Geschoß genau seitlich durch die Seitenscheibe ins Innere eingedrungen sein muss, um beide Beamten gleichzeitig zu verletzen, kommt als Position nur der Bereich des Alu-Ritter-Parkplatzes oder die davor befindliche kleine Grünanlage in Betracht. Von dort wurde allerdings die Sicht auf die Straße durch einen dort abgestellten Hänger beeinträchtigt, aus dessen Schatten der Polizeiwagen aufgetaucht sein muss.

Im Nahbereich des Polizeifahrzeuges, das heißt auf dem dortigen Gehweg oder in der kleinen Grünanlage, hatte die Spurensicherung allerdings keine Fundorte von Patronenhülsen markiert.

Dieser Schuss wurde von den Behörden dem angeblichen Täter, also Tim Kretschmer, zugeschrieben.

Der FOCUS hatte bei der Ortung durch den Hubschrauber und der allerdings angeblich nicht erfolgten Identifizierung des Täters durch eine angeblich falsche Personenbeschreibung eine weitere Polizeipanne gewittert und gefragt, ob die Hubschrauberbesatzung bei rechtzeitiger Identifizierung die beiden angeschossenen Zivilbeamten hätte über Funk warnen können.

Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Stuttgart wies diesen Vorwurf (natürlich) zurück.

Der Vorwurf des FOCUS hatte allerdings seine volle Berechtigung, folgte das Magazin doch den Polizeiangaben. Die Sprecherin vermochte diesen Vorwurf auch nicht zu entkräften und zog sich in ihrem Statement verbal zurück. Sie behauptete anschließend, dass „andere Umstände zu den Verletzungen“ (durch den Täter) geführt hätten. Thema beendet.

Der FOCUS-Redakteur hatte hier einmal logisch nachgedacht und die Polizei bloßgestellt. Dabei wurde noch nicht einmal die Tatsache präsentiert, dass der vermeintliche Täter in Anwesenheit der Polizei auf dem Hof der Autohandlung herumgestanden und herumgeirrt war. Die Polizeisprecherin entzog sich somit auch der peinlichen Tatsache der Nichtidentifizierung und, viel wichtiger, vor allem der Ursache dieser angeblichen Nichtidentifizierung.

Der FOCUS stellte die entscheidende Frage nicht.

Die Videobänder des Polizeihubschraubers wurden nicht veröffentlicht, was sich, so denken wir, von selbst versteht.

Sollte das Geschoß, welches die beiden Zivilbeamten in ihrem Wagen so schwer verletzte, tatsächlich von dem angeblichen Täter vom kleinen Parkplatz vor „Ritter-Aluminium“ abgefeuert worden sein, wie die Polizei behauptet, dann muss dieses Ereignis zu einem großen Teil der polizeilichen Unfähigkeit zugeschrieben werden. Denn die Polizei selbst war es gewesen, welche den vermeintlichen Täter trotz Anwesenheit nicht bei der Autohandlung Hahn stellte und ihn regelrecht zur Firma „Aluminium-Ritter“ geleitete. Es müssten demnach einige Beamte zur Verantwortung gezogen werden.

Allerdings: wer sagt denn, dass die Person auf dem Parkplatz diesen Schuss abgegeben hat?

Die Polizei, die Behörden sagen es. Aber sie erzählen auch viele andere Geschichten, die gelogen sind. Oder haben wir hier ausnahmsweise einen kleinen Teil der Geschichte vor uns, der sich tatsächlich wie geschildert ereignet hat? Das ballistische Gutachten liegt der Öffentlichkeit nicht vor, aber wir können Fragen stellen. Wir können auch die Frage stellen, wo denn der unbekannte Doppelmörder aus dem Autohaus abgeblieben ist. Denn Tim Kretschmer war dies definitiv nicht gewesen.


Ein verschwiegenes Szenario.


Somit kommen wir nun zu einem anderen Bereich, an welchem Spuren vorgefunden wurden. Es handelt sich dabei um den Bereich schräg gegenüber dem aufgefahrenen Zivilfahrzeug der Polizei, also auf der Straßenseite der Firma „Ritter-Aluminium“ in Höhe des Vorbaus.

Dieser Bereich zeigt nämlich eine Situation an, die nirgendwo in den Mitteilungen der Polizei und der Staatsanwaltschaft auch nur die geringste Erwähnung findet.

Warum?

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Luftbild aus dem STERN. Der VW-Touran befand sich rechts außerhalb des Bildes am Straßenrand.

Dort, rund 15 Meter von dem gegenüber aufgefahrenen zivilen Kombi der Polizei, befand sich am 11. März ein am Fahrbahnrand geparkter silberfarbener VW-Touran. Und zwar zwischen den von der Polizei auf dem Gehweg markierten Messpunkten 100 und 101.

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Neben diesem Fahrzeug wurden von der polizeilichen Spurensicherung 5 Patronenhülsen vorgefunden und markiert. Drei auf dem Gehweg, zwei auf dem angrenzenden Rasen. Sie wurden als Spuren Nr. 1, 2, 3, 4 und 5 markiert. Wobei ungeklärt ist, warum die Ziffern hier wieder bei 1 begonnen worden sind.

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Hülsenspuren beim ehemaligen Standort des VW-Touran.

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Patronenhülsen einer Pistole.

Gleichzeitig weist das Heck des VW-Touran im oberen Bereich drei Einschüsse auf, die von der Spurensicherung erstaunlicherweise ebenfalls nicht markiert wurden. (Und möglicherweise weitere durch die Heckscheibe). Diese Einschüsse scheinen durch Gewehrmunition verursacht worden zu sein, und zwar, vom Heck des Touran aus gesehen, diagonal von der anderen Straßenseite her. Es könnte sich aber auch um einen Feuerstoß aus einer Maschinenpistole gehandelt haben.

Als Schütze kann hierbei nur ein Polizist in Frage kommen.

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Der VW-Touran mit den drei sichtbaren Einschüssen im Heck und möglicherweise weiteren in die Heckscheibe.

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Detail.

Nahe dem Messpunkt 102 befand sich ein ebenfalls am Fahrbahnrand abgestellter PKW, dessen Standort von der Polizei markiert wurde. Er stand allerdings nicht in direkter Schusslinie Parkplatz - ziviles Polizeifahrzeug.

Über die Art und Weise der Beschädigungen dieses Fahrzeuges liegen leider weder Angaben noch Fotos vor. Es besteht aber die Möglichkeit, dass auch dieses Fahrzeug einen Treffer des Gewehrschützen bzw. MP-Schützen erhalten hatte. Klar ist es aber nicht.

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Das offenbar bechädigte unbekannte Fahrzeug befand sich rechts hinter dem roten PKW. Die hintere Markierung ist auf dem Luftbild gerade noch sichtbar.

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Hier besser zu erkennen: die Fahrzeugmarkierungen hinter dem roten PKW.

Daraus ergibt sich folgendes Bild:

Der dort befindliche Pistolenschütze hat von dieser Position aus nicht auf das Zivilfahrzeug geschossen, weil er aus diesem Winkel heraus niemals beide Beamten hätte treffen können. Wir wissen nicht, wann genau das zivile Fahrzeug der Polizei vorgefahren und beschossen worden war.

Das bedeutet, dass wir hier ein eigenes Ereignis vor uns sehen.

Die vier Hülsenmarkierungen zeigen eine Spur, die vom Gehweg weg zum Rasen führt und somit einerseits von der Straße weg, aber auch nicht in Richtung Alu-Ritter-Parkplatz. Diese Richtung mag sich danach noch geändert haben, muss aber nicht. Dieser Pistolenschütze hat demnach seine Waffe aus einer wenigstens gehenden Bewegung abgefeuert, vielleicht aus einer Art Reflex heraus, aus einer spontanen Abwehr, nachdem er von einem Polizeischützen unter Feuer genommen worden war.

Nur, was war dort geschehen? Und warum erwähnt die Polizei diesen Schusswechsel nicht und blendet diesen Vorfall komplett aus?

Noch einmal:

Der Mann mit der Pistole muss sich auf dem Gehweg befunden haben, wahrscheinlich gehend in Richtung Autohaus Käser. Dort muss er, als er sich auf Höhe des VW-Touran befunden hatte, von einem Gewehr- bzw. MP-Schützen der Polizei unter Beschuss genommen worden sein. Woraufhin der Mann mit der Pistole als spontane Abwehrreaktion grob in diese Richtung oder in die Richtung der anderen dort in Position gegangenen Polizisten geschossen haben dürfte. Währenddessen er von der Straße abbog. (Diese Schusswirkung ist öffentlich ebenfalls nicht dokumentiert).

Dass auch von dieser Seite Polizei aufgezogen war, wurde von Hans-Dieter Wagner, Polizeidirektor Esslingen, wie auch von der Staatsanwaltschaft Stuttgart bekannt gegeben. Frau Karin Käser konnte diese Aussagen bestätigen. In der Nähe ihres Autohauses befanden sich zumindest zwei Polizisten, einer davon in liegender Position. Es sei auch geschossen worden.

Die mögliche Position des Polizeischützen mit seiner automatischen Waffe ist derzeit noch unbekannt. Es war definitiv kein liegender Schütze gewesen. Die Schüsse sind aus einer stehenden oder leicht überhöhten Position abgegeben worden.

Dazu gleich mehr.

Jetzt könnte behauptet werden, dass der vermeintliche Täter alias Tim Kretschmer seinen Fluchtweg über den kleinen Parkplatz hinweg fortgesetzt haben könnte, aber von der Polizei aus dieser Richtung zurückgetrieben worden wäre.

Dem entgegengehalten werden kann zum einen die Tatsache, dass die Polizei dieses Ereignis einschließlich des Schusswechsels unterschlägt. Zum anderen kann gefragt werden, warum der angebliche Täter dann wieder um den Vorbau herum zum kleinen Parkplatz zurückkehren konnte – denn: hatten die Beamten aus Richtung des Autohauses Hahn immer noch nicht nachgesetzt? Wo waren sie abgeblieben?

Außerdem soll der vermeintliche Täter alias Tim Kretschmer stark aus seiner Beinwunde geblutet haben. Blutflecken hatte es in großer Anzahl auf dem Hinterhof von Hahn gegeben und auf dem kleinen Parkplatz. Auf dem Gehweg bei dem VW-Touran und bei den aufgefundenen Patronenhülsen aber keine Spur davon. Die Spurensicherung der Polizei hatte in dem ganzen Bereich keine einzige Blutspur markiert bzw. markieren können. Also hat es sie nicht gegeben.

Demnach müsste die stark blutende Beinwunde des angeblichen Täters urplötzlich mit der Blutung aufgehört haben.

Und so scheint klar zu werden, warum diese Situation von der Polizei unterschlagen wird.

Die Indizien deuten darauf hin, dass sich der vermeintliche Täter alias Tim Kretschmer dort nicht aufgehalten und diese 4 Schüsse abgegeben hatte. Dann dürfte es sich um eine andere, unbekannte, allerdings bewaffnete Person gehandelt haben. Und es gehört nicht viel Phantasie dazu, hier den Doppelmörder aus dem Autohaus zu vermuten. Denn dieser muss ja irgendwo geblieben sein.

Er könnte durch den Hinterausgang der Autohandlung Hahn geflüchtet sein und damit über jenes Areal, in welchem danach der verletzte und vermeintliche Täter herumgeirrt war.

Es bleibt somit höchst unklar, wer überhaupt den Schuss auf die beiden vorbeifahrenden Polizisten abgegeben hat. Entweder die Person auf dem Parkplatz und damit möglicherweise Tim Kretschmer, oder jene andere, unbekannte Person, welche sich gerade darum bemüht hatte, den Schauplatz schleunigst zu verlassen.

Weiter zu:

Teil 2.4 - Wendlingen

Zuletzt geändert: 27/07/2022 14:40