Teil 6.2 - Desinformationskampagne IIb

Ablauf in Wendlingen laut Schattauer.


Im Folgenden soll versucht werden, den Ablauf der Ereignisse in Wendlingen nachzuvollziehen. Hierbei sollen allein die Angaben von Schattauer herangezogen werden, welche der derzeit aktuellen Polizeiversion entsprechen. Aus diesem Grund werden die im Buch verstreuten Berichte zusammengefügt und teilweise in die richtige chronologische Reihenfolge gesetzt – soweit dies möglich ist. Dazu gehören auch die im Buch dargestellten Funksprüche.




Funkprotokoll:
12:10:00 Uhr: Dauerpfeifen bis 12.12.15 Uhr.

„Etwa zehn Minuten nach um zwölf rollt ein VW Passat, Kennzeichen BWL 41064, durch das Gewerbegebiet Wendlingen. Zwei Polizisten schauen konzentriert durch die Scheiben.“


Diese beiden Polizisten, so wird an anderer Stelle erzählt, sollen uniformiert gewesen sein.

DPD-Überwachungskamera:
12:12:17 Uhr: Der Streifenwagen kommt ins Bild.

„In einiger Entfernung fällt ihnen ein junger Mann auf. Er steht an einem Maschendrahtzaun gegenüber der Firma Hahn Automobile. Der Mann trägt eine olivfarbene Jacke, ist schätzungsweise 1,75 Meter groß, von schlanker Gestalt, hat dunkle Haare. Vom Äußeren her passt er nicht zu der Person, die im Fahndungsaufruf beschrieben wird. Dennoch beschließt der Polizeihauptkommissar auf dem Beifahrersitz, den Mann zu kontrollieren. Sein Kollege, ein Polizeikommissar, lenkt den Wagen an den Straßenrand.“

DPD-Überwachungskamera:
12:12:38 Uhr: Der Streifenwagen parkt auf der linken Seite der Wertstraße (Blickrichtung Firma Hahn), der Beifahrer steigt aus.

„Die Beamten öffnen die Türen. Während sie aussteigen, sehen sie, wie der Unbekannte, der etwa 25 Meter entfernt neben einem LKW-Hänger steht, eine Waffe aus dem Hosenbund zieht und in ihre Richtung hält. Im nächsten Moment krachen drei Schüsse.“

DPD-Überwachungskamera:
12:12:40 Uhr: Schüsse. Der Beifahrer geht hinter dem Auto in Deckung, der Fahrer flüchtet hinter eine Hausfassade.

„Der Fahrer rennt nach links hinter eine Hausecke. Der Beifahrer, ein vollbärtiger Mann von 52 Jahren, springt hinter den Wagen, dessen Kühlergrill von einem Geschoss zerfetzt wird. Der Beamte zieht seine Pistole aus dem Holster, eine „Heckler&Koch, Waffennummer 116010780. Er schaut kurz auf. Der Täter läuft weg, ist jetzt etwa 50 Meter entfernt. Der Polizist schießt fünf Mal.“

DPD-Überwachungskamera:
12:12:49 Uhr: Der Beifahrer schießt hinter der Deckung hervor.

„Eine Kugel bleibt in der rechten Wade des Täters stecken, die andere im Sprunggelenk seines linken Fußes. Tim sackt zusammen. Er setzt sich auf den asphaltierten Gehweg. Unter seinen Beinen bildet sich eine Lache. Er hört den Polizisten schreien: „Waffe weg!“ Er legt die Pistole rechts neben sich. Er hebt die Hände über den Kopf. Der 52 Jahre alte Polizist verlässt seine Deckung und geht auf den Sitzenden zu. Er will ihn festnehmen.“

DPD-Überwachungskamera:
12:13:19 Uhr: Der Polizist verlässt die Deckung und geht mit der Pistole im Anschlag rechts am Streifenwagen vorbei in Richtung Autohaus Hahn. Der Täter, der getroffen am Straßenrand sitzt, ist nicht zu sehen.“

„Plötzlich lässt der Täter die Arme fallen, rappelt sich auf, greift die neben ihm liegende Pistole. Vier Patronen springen ihm dabei aus der Tasche. Er schießt. Der Polizist weicht zurück und schießt ebenfalls. Er trifft nicht.“

DPD-Überwachungskamera:
12:13:31 Uhr: Der Beamte kehrt um, rennt zurück zum Streifenwagen und geht dahinter in Deckung. Der überwältigt geglaubte Täter hat ihn offenbar erneut unter Beschuss genommen.
12:13:35 Uhr: Der Beamte schießt hinter der Deckung hervor.


„Tim überquert die Straße und läuft Richtung Autohaus. Er hält sich die Pistole an die Schläfe. Der Polizist, der insgesamt acht Mal auf den Täter geschossen hat, rennt zurück zum Streifenwagen.“

DPD-Überwachungskamera:
12:14:06 Uhr: Der Beamte verlässt die Deckung und geht nach vorne.

„Er angelt sich das Funkgerät und versucht, seine Kollegen über den Schusswechsel und die Flucht des Täters zu informieren.“

DPD-Überwachungskamera:
12:14:14 Uhr: Er öffnet die Beifahrertür und kniet dahinter.“

„Es gelingt ihm nicht. Der Funkverkehr ist völlig überlastet. Eine Katastrophe.“

(Zugeordneter) Funkspruch:
„Täter im Bereich Wertstraße… Autohaus mit Schusswaffe. Müsste angeschossen sein.“

DPD-Überwachungskamera:
12:15:42 Uhr: Mehrere Menschen betreten den Parkplatz.

Funkprotokoll:
12:15:15 Uhr: Funk wird überlagert, kein Funken mehr möglich…


Es ist schon erstaunlich, wie pünktlich um 12.10 Uhr der Funkverkehr zusammengebrochen sein soll, obwohl in Wendlingen noch gar nichts passiert war. Und doch gerade noch rechtzeitig. Ebenso erstaunlich ist der Umstand, dass es weder andere Frequenzen noch weitere Kanäle, wie im übrigen Deutschland üblich, gegeben haben soll. Daher ist es fast amüsant, in dieser ersten Phase der Ereignisse in Wendlingen zu genau diesem Zeitpunkt einen „unbeschadeten“ Funkspruch einordnen zu können, der nur von dem 52-jährigen Bärtigen abgegeben worden sein kann, der angeblich hatte nicht funken können.

Von dieser Verlogenheit einmal abgesehen, ist uns erst jetzt aufgefallen, dass die Polizei über den Autor Schattauer und dessen Buch versucht hat, der Öffentlichkeit eine neue Version der Ereignisse in Wendlingen „anzudrehen“. Zumindest wird versucht, die
zuvor gültige Polizeiversion in einigen Punkten umzuändern. Aber wie es eben so ist, wenn man sich in einem Lügengebäude verstrickt hat. Auch diese Version passt an vielen anderen Enden einfach nicht zusammen und entlarvt sich als das, was es ist: eine Erfindung.

Bei der Abhandlung in Teil 6, Desinformationskampagne II, in welcher wir das Buch von Göran Schattauer erfolgreich sezierten, waren wir in dessen Abschnitt über die anfänglichen Ereignisse in der Wertstraße davon ausgegangen, dass sich der Täter etwa 65 Meter von den Polizisten befunden haben soll. Die Spuren wiesen ebenso darauf hin, wie auch durch die Aktivität/Inaktivität der beiden Beamten nachvollzogen werden konnte. Nicht zuletzt war es die gemeinschaftliche Pressemitteilung von Polizei und Staatsanwaltschaft von April 2009 selbst, welche dieses Bild zumindest indirekt abrundete – von den Lücken, Unlogiken und Widersprüchen einmal abgesehen. (Siehe dort und siehe Teil 6.0).

Aufgrund dessen haben wir uns bei dem Studium des Schattauer-Textes dazu verleiten lassen, die Position des vermeintlichen Täters als „25 Meter neben dem LKW-Anhänger“ zu verstehen, ohne hier die konkrete Entfernung zwischen Täter und Polizei zu erfahren. Diese Entfernung wurde anhand dieser Information auf etwa 50 Meter geschätzt, auch wenn es tatsächlich rund 65 Meter gewesen sein müssen.

Die von uns ermittelten Fakten, Spuren, Beweisführungen und auch Schlussfolgerungen haben nach wie vor Bestand – nur nicht bei Schattauer und seinen Auftraggebern. Sie verkaufen uns in dem Buch nun eine veränderte Version, in welcher versucht werden soll, einen großen Schwachpunkt auszuräumen.

Schattauer und dessen Auftraggeber möchten ihren Lesern nämlich weismachen, dass sich der Täter in 25 Meter Entfernung zur Polizei befunden haben soll. Dort sei er neben einem LKW-Hänger gestanden. Und von dort habe er das Feuer auf die Polizisten eröffnet und drei Schüsse abgegeben.
Dass dies tatsächlich ernst gemeint ist, beweisen Schattauer & Co. im unmittelbaren Verlauf ihrer weiteren Geschichte.

Da der Täter in dieser Version vom Hänger aus dreimal auf die Polizisten geschossen haben soll, werden die dort vorgefundenen drei Hülsen natürlich von diesem stammen – und nicht von dem Polizisten. Dies belegt Schattauer mit Hilfe des DPD-Überwachungsbandes, welches niemand zu Gesicht bekommen hat: der bärtige Polizist nähert sich dem Hänger nicht. Er soll sich nur bei seinem Fahrzeug und etwas davor aufgehalten haben.
Und bei ganz oberflächlicher Betrachtung könnten nun auch die neuesten Patronen- und Hülsenangaben um den Blutfleck (Spur Nr. 18) herum auf dem Gehweg passen.

Mehr passt allerdings nicht.
Die Position des abgestellten Streifenwagens wäre vollkommen idiotisch – herummanövrieren vor den Augen eines Verdächtigen, Verdächtiger von dieser Stelle aus mit Deckung und kaum Sicht auf dessen Aktivität, eingeschränkte eigene Beweglichkeit.

Die Polizei hatte bislang immer behauptet, dass der Täter „70 Meter“ von den aussteigenden Polizisten entfernt gewesen wäre. Das wäre demnach gelogen gewesen.

Die Polizei hatte bislang immer behauptet, dass sich der Täter auf Höhe des Autohauses Hahn befunden habe. Auch dies wäre dann gelogen gewesen. Groteskerweise wird diese Behauptung hier aufrecht gehalten, obwohl gleichzeitig erzählt wird, dass sich der Täter nun beim Hänger befunden haben soll. Dieser befand sich aber nicht gegenüber dem Autohaus, sondern diagonal gegenüber dem Casino „Luxor“.

Das Absetzen des feigen Polizeikommissars wäre riskanter als zuvor gewesen, denn wäre er geblieben, hätte er den Motorblock des Fahrzeuges vor sich gehabt.

Der bärtige Hauptkommissar hätte sich noch weiter um das Fahrzeug herum in Deckung begeben müssen. Er soll angeblich aus seiner Deckung heraus geschossen haben, was mit der Örtlichkeit der aufgefundenen Hülsen noch weniger zusammenpasst.

Der Bärtige soll es in dieser Geschichte nun sogar geschafft haben, mit nur fünf Schüssen dem Täter während des Weglaufens zwei Treffer über eine Distanz von 65 Meter beigebracht zu haben. Davon einmal abgesehen, sind die drei Fehlschüsse nach wie vor verschwunden. Uns fällt kein Begriff mehr ein, wie man den Meisterschützen aus der vorherigen Version noch weiter aufwerten könnte.

Der Täter soll sich plötzlich aufgerappelt und aufgestanden sein. Dann erst, idiotisch genug, habe er zu seiner Waffe gegriffen. Und beim Bücken wären ihm vier Patronen aus den Taschen gefallen. Dann habe er wieder geschossen. Die Spurenlage laut Spurensicherung gibt diese Darstellung aber nicht im Geringsten wieder. Dies soll hier nicht weiter erklärt werden, denn es ist offensichtlich genug, so dass sich jeder anhand der vorhandenen Fotos selber überzeugen kann. Viel Spaß dabei!

Der Polizist, der zuvor seine Waffe im Anschlag gehabt haben soll, mutiert zum absoluten Stümper. Er schießt nicht, er legt sich nicht hin, nein, er flüchtet nach hinten und gibt sich für einige Momente dem vermeintlichen Killer preis. Außerdem ist es fraglich, zu welcher Position am Streifenwagen der bärtige Polizist zurückgekehrt sein will. Soll er sich etwas zwischen Fahrzeug und Mauer durchgequetscht haben, hatte er so viel Zeit gehabt? Oder doch wieder lieber hinter das Fahrzeug? Wo sind die drei weiteren Hülsen, die er zurückgelassen haben muss, geblieben? Hatte er noch die Zeit gehabt, sich auch noch hinzulegen, um die Spur 9 neben der Innenseite des rechten Vorderreifens zu rechtfertigen? Oder die abermaligen Kunstschüsse in den Van 120 Meter entfernt zu vollbringen? Hatte der Polizist an dieser Engstelle gar noch die Fahrertür halbwegs geöffnet, um die Hülsen Nr. 8 und 10 im Fahrzeuginneren zu hinterlassen? Und es sich dann doch wieder anders überlegt und die Tür geschlossen und sich auf den Boden gelegt für die Spur Nr. 9? Oder umgekehrt?

Ansonsten: Die Geschichte mit der angeblichen Straßenüberquerung des Täters und dem angeblich währenddessen abgegebenen Schuss wurde stillschweigend gelöscht.Sogar aus der Pressemitteilung vom April 2009.

Die für die Polizei sicherlich peinliche Spurenlage an der Ecke zur Kreuzung (Spuren 22, 23) und deren Umstände werden nach wie vor weggelassen.

Der Täter soll zu einem unmöglichen Zeitpunkt während des Weglaufens und praktisch schon im toten Winkel einen Suizid angedroht haben. Für wen? Für die Presse?

Noch vor dem Verfassen der Kapitel über „Wendlingen“ (Teil 2) hatten wir uns damals darum bemüht, eine Erklärung für die Änderung der ersten Polizeiversion zu finden. Diese trat damals am 3./4. April 2009 in Kraft. Es hat eine Weile gedauert, bis bei uns der Groschen fiel und warum diese Änderung verhältnismäßig spät von der Polizei und der Staatsanwaltschaft veröffentlicht worden war.
Die Ereignisse in der Wertstraße hatten nicht unter den Teppich gekehrt werden können, passten aber dummerweise nicht mit den Ereignissen im Autohaus Hahn zusammen. Wir konnten nachweisen, dass sich der Doppelmord im Autohaus noch vor der Schießerei vor dem Autohaus ereignet haben muss und hatten nicht nur in diesem Punkt die Märchen der Behörden zum Einsturz gebracht.


Auch in diesem Fall, innerhalb dieser Publikation von Schattauer, muss es ein Motiv für die Änderung einiger Begebenheiten geben, zu denen sich die Auftraggeber dieses Buches veranlasst sahen.

Diese Änderungen geschehen abermals auf Kosten anderer zuvor gültiger „Wahrheiten“, Tatortspuren und logischen Abläufen sowie auf Kosten der Einsatzfähigkeit der beiden hier dargestellten Polizisten.
Siehe oben.

Schwachpunkte in dem Polizei-Szenario Wertstraße gibt es einige. Da wäre die unglaubliche Schussleistung des bärtigen Polizisten, da wären auf beiden Seiten Lücken bezüglich der Schusswirkung, da wäre die viel zu kleine Zeitspanne von Aktionen und Reaktionen, da wäre die Position der Kringel 19, 20 und 21 dicht am Zaun, die dort als Hülsen nicht liegen dürften, da wäre die außergewöhnliche Mobilität des Angeschossenen, da wäre das verschwiegene Spurenfeld an der Kreuzung, da wäre die Frage nach dem Verbleib des Polizisten, der den Streifenwagen gefahren haben muss, da wäre die einzig in Frage kommende Position des Schützen, welcher die Beschädigungen bei Langer-Logistik und dem Van davor verursacht haben kann sowie die Tatsache, dass dieser 120 Meter entfernte Van zwei Geschosse ins Blech erhalten hatte, die nur 10 Zentimeter voneinander entfernt waren.

Von diesen Schwachpunkten sind einige nicht geändert worden, einige haben sogar eine Steigerung erfahren, weswegen wir diese außen vor ließen und uns auf die übrigen Punkte konzentrierten.

Verändert wurden neben der Position des vermeintlichen Täters auch die Hülsenverteilung. Der bärtige Hauptkommissar bekam ein räumlich abgestecktes Aktivitätsfeld. Und es wurde zum ersten Mal der Fahrer des Streifenwagens erwähnt, der zuvor aus allen Berichten nach dem Verlassen des Fahrzeuges verschwunden war.

Dieser verschwundene Mann hatte uns bereits zuvor interessiert. Jetzt bekamen wir eine Erklärung, warum dieser Mann nie mehr erwähnt wurde und in keiner Phase dieses Falles eine Rolle spielte: er war schlichtweg nicht mehr da gewesen. Er war geflohen. Natürlich wird dies nicht so ausdrücklich dargestellt, geht aber ganz klar aus dem Text hervor.

Man kann sich nun die Frage stellen, ob es tatsächlich zu einem derartig groben Fehlverhalten des Polizisten gekommen ist. Feigheit ist nicht strafbar, sollte aber ein Disziplinarverfahren zur Folge haben.
Die Polizei behauptet nun, dass es so gewesen war. Das DPD-Überwachungsband soll dies belegen. Da dieser angebliche Beleg aber unter Verschluss gehalten wird, taugt er derzeit für die Beweisführung in der Öffentlichkeit nichts.
Somit bleiben unsere bisherigen starken Indizien bestehen, welche das Gegenteil dieser Behauptung darlegen. Und die bislang nicht entkräftet wurden.

Uns drängte sich die Frage auf, warum die feige Flucht dieses Polizeibeamten, der seinen Kollegen im Stich gelassen und in Not gebracht haben soll, nun plötzlich publiziert wird, wenn auch verharmlost dargestellt.
Wir wissen, dass die Polizei niemals eine „Polizeipanne“ aus freien Stücken veröffentlicht. Oder auch von Fehlverhalten einzelner Polizisten, die manchmal intern gemaßregelt werden, aber niemals öffentlich. Es sei denn, dass Fehlverhalten und Pannen öffentlich geworden sind und nicht mehr hatten kontrolliert werden können.

Aber genau das geschah nicht. Dieser Polizist hatte am Anfang der Wendlingen-Geschichte aus seinem Fahrzeug steigen dürfen, danach aber aufgehört zu existieren. Kein einziger Journalist hat nach diesem Mann gefragt oder sich gar nach dessen Aktivität erkundigt, es hat niemanden interessiert – außer uns. Dieser Mann hat keine Rolle in der Geschichte gespielt.
Und plötzlich hat er sie bekommen.
Auch wenn es eine undankbare Rolle ist: Feigheit, Flucht, den Kollegen im Stich lassen – das ist nicht schön. Seine wirkliche Rolle in der neuen Polizeiversion ist aber weniger offensichtlich: als eine wichtige Person, die bedauerlicherweise diese Geschichte hier schon verlassen muss.
D A S ist die Botschaft.


Dieser Mann musste aus dem dreckigen Spiel genommen werden. Denn dieser Mann lag nach unseren Erkenntnissen am Anfang des Wertstraßen-Szenarios links vom Streifenwagen. Nur er kann es gewesen sein, welcher aus seiner – der einzigen – Position in der Lage gewesen wäre, die Schusswirkung Richtung „Langer Logistik“ zu verursachen. Er ist wahrscheinlich auch der Schütze, welche die Person auf dem Gehweg über die Distanz von 65 Metern anschoss, und nur er kann es gewesen sein, der bei dem 120 Meter entfernt abgestellten Van zwei Schüsse ins Blech setzte, so dicht nebeneinander, dass sie nur von einem Gewehr verursacht worden sein können. Ausschließlich von einem Gewehr!!! (Es darf sich aber jeder Leser gerne selbst erkundigen).
Der Polizist mit dem Gewehr. Und der Polizist, der ohne Not geoutet und entfernt wird.

Vielleicht gibt es noch ein weiteres Motiv oder gar Motive. Vielleicht kommen wir noch darauf, vielleicht auch nicht. Aber ein – mögliches – Motiv sehen wir vor uns: indem die neueste Polizeiversion den Fahrer des Streifenwagens flüchten ließ und aus der Geschichte nahm, hat sie auch – quasi automatisch – den Gewehrschützen entfernt. Denn: wenn niemand da war, kann ja auch niemand geschossen haben – er jedenfalls nicht, egal mit welchem Schießprügel.
Nun musste aber jemand seinen Platz übernehmen, um eine Erklärung für jene Spuren zu haben, welche die Spurensicherung hinterlassen hatte. Der Täter wurde deswegen nur noch 25 Meter entfernt zum Hänger platziert, so dass ihm die dortigen drei Hülsen zugeschrieben werden konnten. Das war notwendig, weil der bärtige Hauptkommissar von dieser Stelle abgezogen werde musste, um auch die Fahrerseite des Streifenwagens zu besetzen und die drei dortigen Hülsen zu rechtfertigen – nachweislich Hülsenspur 9, vermutlich auch Nr. 8 und 10. So hatte man auch die acht abgegebenen Schüsse beisammen. Natürlich mit der Pistole.

Und nun, siehe da, haben wir auch eine Erklärung für das schwachsinnige Verhalten des Bärtigen in Schattauers Text, als der vermeintliche Täter angeblich erneut den Schusswechsel aufgenommen haben soll. Anstatt sofort auf den angeblichen Killer, der sich gerade mühselig bückte, zu schießen oder sich auf den Boden zu werfen, soll er ja völlig hirnlos zu seinem Wagen zurückgelaufen sein. Natürlich zur schwerer zugänglichen Fahrerseite. Da sein Kollege geflohen war, kann ja nur er die Hülsen dort hinterlassen haben. Jetzt musste aber noch das Spurenfeld um die Blutlache auf dem Gehweg umgedeutet werden, weil der vermeintliche Täter ja seine drei Schüsse bereits beim Hänger abgegeben haben soll. So kamen die vier verlorenen Patronen hinzu, so dass die beiden restlichen Kringel dort als Hülsen von abgefeuerter Munition zu deuten sein müssen.

Allerdings scheinen die 4 verlorenen Patronen nicht recht zu passen. Aber wer weiß, ob deren Anzahl nicht bald wieder umgeändert wird. So müsste sich der Täter, idiotisch genug, erst einmal nach rechts (vom Blutfleck aus gesehen) gebückt haben, um drei Patronen zu verlieren und seine Waffe aufzuheben, dann aber auch noch nach links in Richtung Polizei, um eine Patrone zu verlieren und um… was aufzuheben? Dann muss er geschossen und trotz seiner schweren Verwundung sogar „angegriffen“ haben, denn die Hülsenspur 15 wurde einen Meter weiter vorne markiert. Wo ihn dann aber wieder der Mut verließ und er sich lieber ins Autohaus zurückzog, während das Spurenfeld ein Stück weiter an der Kreuzung offenbar niemand verursacht haben will.

Zudem haben Schattauer und Co. in ihren Ausführungen nicht bedacht, dass der hübsche Bericht von der DPD-Kamera mit der Hülsenspur Nr. 9 unter dem Streifenwagen und den vermutlichen Hülsen 8 und 10 im Inneren des Fahrzeuges, die ja nur noch der Bärtige verursacht haben kann bzw. soll, nicht zusammenpasst. Denn wir sprechen von der der DPD-Kamera abgewandten Seite des Fahrzeuges. Da der angebliche Polizisten-Hauptdarsteller gekniet und im Falle der Hülse 9 gelegen sein muss, kann die Kamera dessen Schussabgabe gar nicht aufgezeichnet haben.
Natürlich könnte man nun auf das tolle wie weggeschlossene Beweismittel DPD-Überwachungsband zurückgreifen, in welcher angeblich zu sehen sein soll, dass der bärtige Polizist nach der Flucht des vermeintlichen Täters seine Deckung verlassen und nach vorne gegangen sein soll. Zur Beifahrertür, die er dann geöffnet haben will. Was ja nichts anderes bedeutet, als dass der Polizist zuvor hinter dem Fahrzeug beim Heck gewesen sein muss. Dumm nur, dass an dieser Stelle die drei weiteren Hülsen seiner angeblichen Schüsse fehlen, während sie auf der anderen Seite des Streifenwagens zu viel sind.
Offenbar waren sich die Autoren nicht schlüssig gewesen, welche Version sie wählen sollten und hatten kurzum beide miteinander vermengt. Bedauerlicherweise schließen sie sich gegenseitig aus.

Man kann es drehen und wenden, wie man will. Die beiden Löcher in dem weit entfernten schwarzen Van, nur 10 cm voneinander entfernt, verursacht durch Geschosse mit flacher Flugbahn, angeblich auf einen Flüchtenden, auf eine Person die sich bewegt, was es noch grotesker und schwachsinniger macht, kann die Polizei nicht mehr verschwinden lassen. Es haben sich davon zu viele Fotos in der Öffentlichkeit befunden.

Wem der letztere Punkt zu theoretisch erscheint oder wem die richtigen Ansprechpartner in Sachen Waffen, Schusswirkung, Entfernungen, Verhältnis zwischen Mündungsgraden und Einschlägen, Streuungen etc. fehlen, kann nicht nur die geeignete Literatur bemühen, sondern sich selbst nach Wendlingen. Und sich persönlich davon überzeugen, von welcher Entfernung hier zwischen Streifenwagen an der Ecke zum „Luxor“ und dem Parkplatzstandort vor „Langer Logistik“ die Rede ist.
Nehmen sie ein Fernglas oder einen 300er-Tele mit.

Weiter zu: Teil 6.3 - Desinformationskampagne IIc

Zuletzt geändert: 27/07/2022 14:40