Dies ist eine alte Version des Dokuments!


12. Prozesstag am Di., 09.11.2010

Rechtlicher Hinweis:

Anonymisierungsangebot

Jede der in diesem Artikel mit vollem Namen genannte Person, die eine Anonymisierung wünscht, möge sich bitte auf dem kurzen Dienstweg mit den Seitenbetreibern in Verbindung setzen.

Es handelt sich hierbei um Mitschriften eines öffentlichen Prozesses und einem entsprechenden öffentlichen Interesse an der Sache an sich.
Mit dem Anonymisierungsangebot erkennen wir jedoch an, dass wir evtl. Persönlichkeitsrechte als vorrangig behandeln und uns auch keinesfalls die im Prozess benannten Abläufe und Zitate zu eigen machen, sondern gerade eben die mögliche Unzulänglichkeit der dort getroffenen Aussagen ausstellen wollen.


Kammerbeschluß betreffend den umstrittenen Schöffen


Zunächst ergeht ein Beschluß der Kammer den umstrittenen Schöffen betreffend, der nicht mehr anwesend ist:

Dem Befangenheitsantrag der STA den Schöffen Martin Schlachter betreffend wird stattgegeben.

Der Schöffe wird abgelehnt.


Er sei am 27.10.10 um 00:10 stark alkoholisiert und nicht mehr ansprechbar in Stuttgart am Charlottenplatz liegend von einer Polizeistreife aufgefunden worden. Neben ihm auf der Straße seine Aktentasche und sein Mantel.

Die Beamten hätten ihn geweckt und gebeten sich auszuweisen, worauf der Schöffe gesagt haben soll:

Zitat: „Ich bin Schöffe beim Landgericht im Winnenden-Amoklauf-Prozess, seien Sie vorsichtig, dass Sie das nicht noch bereuen!“

Die Beamten nahmen ihn daraufhin mit in eine Ausnüchterungszelle, wobei sich der Schöffe sehr unkooperativ und aggressiv gezeigt haben soll. Er soll die Beamten heftig beschimpft haben:

Zitat: „Ihr Idioten“, „Euer Idiotenverein interessiert mich nicht“,
„Ihr Scheißkerle“, „geht doch lieber Verbrecher fangen“,

„Ihr seid auch immer da wo man euch nicht braucht.“

In seiner Aktentasche soll der Anklagesatz sowie eine Übersichtstabelle der verletzten und getöteten Personen sowie 76 Seiten handschriftliche Aufzeichnungen über den Prozessverlauf gefunden worden sein.

Die STA hatte in ihrem Antrag die Besorgnis der Befangenheit des Herrn Schlachter geäußert, da dieser die Verwertungswidersprüche der Verteidigung gegen verschiedenen Aussagen von Polizeibeamten nicht mit der erforderlichen Unparteilichkeit bescheiden könne, weil der Schöffe offensichtlich durch ein gestörtes Verhältnis der Polizei gegenüber im Allgemeinen voreingenommen sei.

Die meisten Nebenkläger schlossen sich dem Befangenheitsantrag gegen den Schöffen an, andere hatten dazu nicht Stellung genommen.
Lediglich das Ehepaar Schill erklärte, dass sie keine Veranlassung dafür sehen würden, den Schöffen abzulehnen.

Der Schöffe hatte sich im Nachhinein für das Vorkommnis - an das er sich angeblich nicht mehr erinnern konnte - entschuldigt mit den Worten:

Zitat: „Ich bedauere außerordentlich, dass mir so etwas passiert ist. Dies hat jedoch für mich keinen gedanklichen Einfluß auf den Prozess“

Bis zum 28.10.10 habe es laut Kammer keine Hinweise auf die Unzuverlässigkeit dieses Schöffen gegeben.

Die Kammer sei an diesem Tage erstmals über die Vorwürfe unterrichtet worden und musste zunächst die Gründe hierfür erhellen.

Erst danach seien weitergehende Unterlagen der STA eingetroffen, so dass die Sitzung am 28.10. aus dienstlichen Gründen unterbrochen werden musste.

Nun ist der Ersatzschöffe aktiv, der die ganze Zeit passiv schon am Prozess teilgenommen hatte und nun aufgerückt ist.

Sollte aber nun ein weiterer Schöffe ausfallen, gibt es keinen „Joker“ mehr und der Prozess könne nicht fortgesetzt werden.


Der Waffensachverständige Schäfer zu den Waffen aus dem Hause K.


Es erscheint nun der Waffensachverständige KHK Volker Schäfer, 48 J., vom Regierungspräsidium Stuttgart.

Am 30.03.09 habe er von der PD Waiblingen 35 Asservate zur Untersuchung bekommen.

Sein Auftrag: Prüfen, ob Verstöße gegen das Waffenrecht vorliegen.


Nun werden die einzelnen Asservate aus dem Hause K. mit Lichtbildern gezeigt:

Softairs


1* Nachbildung einer historischen Steinschloßpistole

9* Softairwaffen, davon 5 Pistolen, 3 Gewehre, 1 Maschinenpistole

Hier läge kein Verstoß gegen das WG vor.


R

Wie sind diese Softairs von den richtigen Waffen zu unterscheiden?


S

Von der Optik her eigentlich nicht. Sie sehen täuschend echt aus.

Beim Anfassen merkt man es am Gewicht, wobei teure Modelle selbst das Originalgewicht nachahmen.

Die Geräusche der Waffen beim Durchladen sind jedoch völlig andere.

Wegen dieser „Anscheinswaffen“ gab es ca. 2008 eine Gesetzesänderung.

Das Führen außerhalb des Hauses ist seither bußgeldbewährt.


Der S. macht weiter mit weiteren Waffen aus dem Hause:

CO2 Waffen


Gefunden wurden

2* Revolver

1* Pistole

1* Gewehr

1* Zubehörteil für diese Waffen - eine Optik zum Aufsetzen auf die Mündung (Schalldämpferattrappe)

Auch hier kein Verstoß gegen das WG feststellbar.

Schreckschusswaffen


2* Pistole

1* Revolver

Kein Verstoß gegen das WG.

Erlaubnispflichtige Kurzwaffen


1* Revolver Kal. 4 mm von Häge

1* Colt 357 Magnum Double Action Zielfernrohr

1* Revolver 44er Magnum Smith&Wesson (Sportausführung)

1* Revolver 44er Magnum Smith&Wesson 686/5 (Sportausführung)

Keine waffenrechtlichen Verstöße.


R

Konnten Sie an diesen Waffen Gebrauchsspuren feststellen?


S

Nicht immer eindeutig. Sie könnten allerdings auch gereinigt worden sein.

Einige waren erkennbar in Gebrauch, wir können jedoch nicht sagen, wie oft.


Der S. hatte weiterhin den Auftrag, die sportliche Verwendung dieser Waffen zu prüfen.

Hierfür hatte er die verschiedenen Wettkampfordnungen der einzelnen Schützenverbände ausgewertet und immer auch entsprechende Disziplinen gefunden.

Alle Waffen waren funktionstüchtig und wurden auch beschossen, um diese Munition mit der Tatortmunition vergleichen zu können. Ergebnis: negativ.


NK Schober:

Können Sie uns etwas über die Energie dieser Waffen sagen?


S

Ja, also die 4mm Waffe hat wenig Energie, vergleichbar mit einem Luftgewehr.

Die 357er Magnum entwickelt 1000 Joule, verglichen mit der Beretta die doppelte Bewegungsenergie.

Die 44er Magnum hat die dreifache Energie der Beretta, also 1500 Joule.


Hardy Schober:

Können Sie das mal für einen Laien erklären?

Ich meine, was so ein Revolver alles anrichten kann?!

Ich hab da zuhause so ein Waffensachkundebuch aber „desch isch scho a altes“, da stehen so Vergleiche drin mit Durchschlagen von Motorblöcken, Knochen von Großwild usw.


S

Das ist schwierig, da es ja auch immer von den verwendeten Geschossen abhängt und daher stark differieren kann.

Ein Vollmantelgeschoß durchschlägt sicherlich 20 cm dickes Tannenholz, während ein Motorblock wohl nur von Hartmantelgeschossen durchdrungen werden kann. Das kommt natürlich auch darauf an, welche Teile am Motor getroffen werden.

Teilmantelgeschosse dürften an harten Teilen weniger Schaden anrichten.

Langwaffen


1* Einzellader Kal. 22 Long Rifle

1* Repetiergewehr Kal. 22 Long Rifle

1* Unterhebelrepetiergewehr Kal. 22

1* Unterhebelrepetiergewehr Kal. 22 Winchester

1* Unterhebelrepetiergewehr Marlin Kal. 357 Magnum

1* Unterhebelrepetiergewehr Winchester Classic Kal. 30/30

1* Unterhebelrepetiergewehr Browning Kal. 348 Winchester

1* Repetiergewehr Steyr-Mannlicher 308 Winchester Zielfernrohr

1* Repetiergewehr Sauer 202 Take Down Kal. 30/06 Springfield

1* Wechsellauf für Sauer 202 (300 Winchester Magnum)

1* Wechselverschluß für Sauer 202

Keine Verstöße gegen WG.

Alle Waffen funktionsfähig, sportliche Verwendung positiv ermittelt.


RAin Stuff :

Gab es da nicht auch Gravuren? Wenn ja, welchen Inhalts?


S

Ja. Auf dem Gewehr Marlin war eingraviert: „1995 Tim und Jasmin.“


R

Können Sie den Wert der Waffensammlung beziffern?


S

Der ist nicht gering, einzelne Waffen liegen zwischen 500 und 2000 Euro.


R

Und die Softairs?


S

Sehr gering, darunter gab es keine teuren Modelle.

Die einfachen gibt es ab 20 Euro, gebraucht billiger.


R

Und gesamte Wertermittlung haben Sie nicht gemacht?


S

Nein.

Patronenasservate


Es wird ein Bild von einer Holzschatulle mit bunt gemischtem Patroneninhalt gezeigt.

Der S. habe die Kaliber festgestellt und mit den Berechtigungen des J.K. verglichen.

Bei den Langwaffenpatronen sei nur eine berechtigt gewesen, der Rest nicht.

Bei den Kurzwaffenpatronen fehlte die Genehmigung für 2 Stück.


Am 04.05.09 wurde dieses erste Gutachten abgeschlossen.

Es seien nur bei den Patronen Verstöße feststellbar gewesen.


Am 27.07.09 sei ein weiterer Auftrag nachgekommen:

Nun sollte der S. alle sichergestellten Patronen auf Verstöße prüfen.

Auch hier gab es für einige Patronen keine Erwebsberechtigung, darunter allerdings auch welche, die man bis 2003 frei erwerben konnte.

Außerdem fand sich eine unberechtigte historische NATO-Patrone mit Leuchtspursatz von 1962 sowie ein Schrotböllergeschoß.


Hardy Schober:

Waren diese Patronen funktionstüchtig?


S

Ja. Ich habe dies stichprobenartig auf Funktion geprüft.


Schober:

Man hätte also mit so einer Patrone jemanden umbringen können?!!!!


Dann gab es noch ein Asservat: Eine Telefonschachtel Siemens Gigaset mit diversen Patronen darin:

3 illegale und funktionstüchtige Schrotpatronen.

Waffenaufbewahrung


Im Rahmen von Nachermittlungen bekam der S. noch den Auftrag anhand von Bildern und der Aktenlage die Aufbewahrungssituation im Hause K. waffenrechtlich zu bewerten.

Es werden wieder Bilder gezeigt.

Im Keller gab es

1* Stahlschrank „Ostertag“ ohne Zertifizierung

1* Stahltresor „Orgami Systec“ Sicherheitsklasse B, dieser sei geeignet für 10 Kurzwaffen.

Die Menge an Langwaffen wird nur durch das Füllvermögen des Schrankes begrenzt.


Es wird ein Bild vom aufgefundenen Inhalt des Stahlschrankes „Ostertag“ gezeigt:

Da der Stahlschrank bauartbedingt nicht gleichwertig Stufe B ist, darf darin nur Munition aufbewahrt werden.

Der dargestellte Inhalt allerdings:

Der 4mm Revolver, der Revolver Colt und 933 Schuss passende Munition

2* CO2 Revolver (dies sei nicht zu beanstanden, da dafür keine Aufbewahrungsvorschrift existiert)

Das gemeinschaftliche Aufbewahren von erlaubnispflichtigen Kurzwaffen sowie der passenden Munition ist nur in einem Schrank der Stufe 0 erlaubt, daher hier ein Verstoß gegen das WG!


Ein Bild vom Inhalt des Tresors zeigt oben im Fach 2* Revolver Smith&Wesson sowie dafür unpassende Munition, dies sei erlaubt.

Die Langwaffen im unteren Bereich seien ebenfalls legal aufbewahrt.


Auf der gegenüberliegenden Kellerseite steht ein einfacher verschließbarer Stahl-Werkzeugschrank:

Darin befanden sich einerseits diverse Patronen, was nicht zu beanstanden sei, andererseits aber der schon genannte Austauschlauf und -verschluß für das Sauer-Gewehr.

Dies sei ein weiterer Verstoß gegen das WG.


Beisitzender R :

Die Aufbewahrung im Werkzeugschrank wäre nur legal, wenn dieser verschlossen war. War er verschlossen?


S

Kann ich nicht beantworten. Ich war nicht vor Ort bei der Öffnung dabei.

Beretta


In Bezug auf die Tatwaffe sieht der S. natürlich einen ganz klaren Verstoß gegen das WG vorliegen, da der Schlafzimmerschrank kein Behältnis der Stufe B darstellt.

Ebenso bei den 40 Patronen im Nachtkästchen.

Beisitzender R :

Korrektur: Die 40 Patronen befanden sich im Hängeschrank, im Nachtkästchen war nur das Magazin mit 10 Schuss, WENN es stimmt, dass sich dies dort befunden hat.

Beretta vs. Softair Taurus


Der S. hat zur Ansicht die sichergestellte Softairwaffe „Taurus“ aus Tims Zimmer dabei, sowie eine echte Beretta 92, allerdings in schwarz, als Muster, und auch die echte „Taurus“ PT99AF.

Die Softairwaffe „Taurus“ vom taiwanischen Hersteller KWC mit 0,4 Joule sei eine fast bauartgleiche Kopie der Beretta 92 FS.

R

Kann man mit dieser Softair Fertigkeiten zum Schießen erlangen?


S

Man kann zumindest das Ziehen, wegstecken und den Magazinwechsel üben.


R

Und wie sieht das mit dem Laden des Magazins mit Patronen aus?


S

Patronen gibt es da nicht, es handelt sich um Kunststoffkugeln, von denen man ca. 20 reinbekommt. Beim Original ist der Bewegungsablauf beim Laden ein ganz anderer und erfordert auch wesentlich mehr Kraft.


Der S. führt dies praktisch vor, indem er die Kügelchen ins Softairmagazin einfüllt und dann Patronenattrappen ins Beretta-Magazin.


R

Und das Gewicht der Waffe ist wesentlich leichter?


S

Ja, diese wiegt ca. 200g und macht beim Durchladen und Abfeuern auch ganz andere Geräusche.


Der S. führt dies vor, indem er die Softair durchläd und mit einem relativ leisen Klickgeräusch abdrückt.


NK Just :

Hab ich das so verstanden, dass man mit der Softair also Trockenübungen machen kann?

Es ist ja jetzt so, dass die Opfer in der Schule relativ nah saßen, max. 10 Meter entfernt.

Wie ist die Flugbahn dieser Kugel im Vergleich zur echten Waffe?


S

Also 10m wäre schon die Obergrenze, auf 5 m kann man noch relativ genau treffen mit einer Streuung von ca. 20 cm.

Die Flugbahn dieser Plastikkugel fällt jedoch schon sehr stark ab.


NK Just :

Ist es vorstellbar, dass jemand die Feder der Waffe durch eine stärkere ersetzt, um dadurch genauere Übungserfolge zu erzielen?


S

Das würde ich als sehr schwierig ansehen, vermutlich würde die ganze Waffe dadurch unbrauchbar.


NK Nalepa :

Wie lange dauert das Nachladen eines Beretta - Magazins?


S

Also, ich bin darin geübt und brauche dafür ca. 45 sec. für 15 Patronen.


Nalepa :

Wie oft müsste man das denn üben, bis man das perfekt kann?


S

Nun, Sportschützen sind da sicher nicht geübt, die machen immer nur wenige Schuss und das Magazin nie ganz voll.


Nalepa :

Wenn einer das sehr schnell machen will, muss er also ziemlich oft üben. Wenn man das mir als Laien geben würde, bräuchte ich wahrscheinlich 3-5 Minuten?


S

Man muss dafür schon eine gewisse Technik erlernen, ein Laie braucht tatsächlich sehr lange zum Laden.

Schnelles Nachladen erfordert in jedem Fall entsprechende Übung.


Hardy Schober :

Aber man ist doch schneller bei weniger Munition, wenn man z.B. nur immer 10 Patronen nachläd?
Dann ist ja auch der Federdruck geringer.


Schober weiter:

Kann man so ein Magazin mit nur einer Hand laden?


S

Das schließe ich aus. Wenn, dann nur mit erheblichen Verrenkungen, die sehr viel Zeit kosten.
Ich halte dies für nicht möglich, es wäre auch zu schwer wegen des Federdrucks.


Schober (glaubt dem Experten offenbar nicht)

Also ich habe da schon was anderes gehört. Man kann ja auch eine Zigarette mit einer Hand drehen (!!!)
Kann man eigentlich so eine Patrone tunen, damit sie noch mehr Durchschlagskraft hat, so wie man ein Auto tunen kann?


S

Nein.


Auf Wunsch von Dr. Gorka erklärt der S. nun die Abweichungen zwischen der Taurus (die das Vorbild für die Softairwaffe ist) und der Beretta.

Die Taurus wird in Brasilien als Nachbildung der Beretta in Lizenz gefertigt. Aus Kostengründen gibt es hier den Sicherungshebel am Griffstück.

Dort bleibt er auch, wenn der Verschluß zurückgezogen wird, während er sich bei der Beretta auf dem Verschluß befindet und sich mit diesem bewegt.

Bei der Taurus lässt sich außerdem der Hahn NICHT durch den Sicherungshebel entspannen.

RAin Stuff will - ganz im Sinne ihrer Mandantschaft - bei der Softairwaffe einen Übungsnutzen zum realen Schießen erkannt haben und fragt nun nach, ob dieser durch die Unterschiede gemindert wird.

Dies wird verneint.

RA Gorka schreitet ein:

Frau Stuff spricht hier von einem Übungsnutzen - ich kann keinen erkennen - gibt es einen?


S

Man kann die Magazinbefüllung nicht üben, die Handhabung ist hier deutlich unterschiedlich. Nur das Lösen des Magazins ist gleich.


NK Just stellt noch eine interessante Frage zur Waffenpflege, zwischen den Zeilen hört man etwas Besorgnis über Jörg K.'s Kleidung heraus:

Wenn man eine Waffe reinigt, verwendet man ja normalerweise Waffenöl. Dies hat einen bestimmten Geruch.
Wenn man diese Waffe dann im Kleiderschrank deponiert unter einem Stapel Wäsche, dann müsste doch die Kleidung irgendwann auch nach Waffenöl riechen, richtig?


S

Ja, also ich würde das nicht empfehlen.



Die STA stellt noch eine Frage, welche später zu einer kaum enden wollenden Kontroverse zwischen RA Gorka und dem S. führen wird:

Wenn in dem Tresor der Schlüssel für den nebenstehenden Waffenschrank verwahrt wird, ist das denn vorschriftsmäßig?


S

Sicher nicht. Wenn ein Täter diesen Schrank aufgebrochen hat, kann er den anderen ja auch gleich ausräumen.

Asservate 9mm Luger


Am 17.03.10 soll der S. schließlich nochmal die Asservate auf weitere Patronen des Kalibers 9mm Luger prüfen, im Auftrag der Kripo Waiblingen:

Er findet:

8* CBC funktionsfähig

3* Geko Teilmantel ohne Funktion

1* Geko Vollmantel, evtl. neu geladen, ohne Funktion

1* Geko ohne Funktion

1* S&B funktionsfähig

1* historische Patrone aus Tschechien von 1944, Funktion fraglich


Beisitzender R

Diese 8* CBC, waren die mit Dichtungslack?


S

Nein.


Beisitzender R:

Und die 9mm S&B?


S

Die hatte den roten Dichtungslack.

Schlüsselproblem


Nun geht RA Gorka auf die Frage des Schlüssels für den zweiten Schrank im ersten Schrank ein.

Er hat dazu eine andere Auffassung und es kommt zu einer sehr zähen und lang andauernden Kontroverse zwischen ihm, dem R. und dem S.

Dies kann am Ende nur durch den R. beendet werden, der Zweifel an der Sachdienlichkeit dieses Themas hat, welches sich im Kreise dreht.

Während der S. sich nur auf die allgemeine Vorschrift beziehen kann, dass „alle Maßnahmen zu treffen sind, um Unbefugten den Zugang zu den Waffen nicht zu ermöglichen“ - in Ermangelung einer konkreten Vorschrift über diese Schlüsselaufbewahrung, verfolgt RA Gorka einen anderen Ansatz:

Er führt einen theoretischen Schrank der Klasse 0 an, in dem sowieso Waffen und Munition gemeinsam lagern dürfen, also auch ein Schlüssel.

Nun mache man aus jenem Schrank ganz einfach 2 getrennte, einen der Klasse B (samt Schlüssel) und einen normalen Stahlschrank für die Munition, der mit jenem Schlüssel aus dem ersten Schrank zu öffnen sei. Und hätte das gleiche Risiko wie mit einem einzigen Schrank der Klasse 0.

Der S. stellt sich auf den Standpunkt, dass der Schlüssel vom Berechtigten zu jeder Zeit am Körper getragen werden müsse, um zu verhindern, dass jemand, der den Waffentresor knackt nun gleich mit dem Schlüssel Zugang zur Munition hätte.

Ein typisches Schlüsselproblem, das ca. 20 Minuten heiß diskutiert wird, bevor der R. zusammenfaßt, dass eben der S. und seine Behörde der Schlüsselverwahrung eine höhere Priorität einräumen würde, als den theoretischen Möglichkeiten der Verteidigung.

Eine weitere Befragung des S. würde nichts mehr bringen, da dieser seinen Standpunkt klar dargelegt habe.

Patronenbefüllungsanlage


Nun fragt der R. den S. noch nach den Erkenntnissen über eine Patronenbefüllungsanlage im Keller des Hauses K.

Der S. hat diese nicht untersucht und erklärt nur die allgemeinen Funktionen einer solchen Anlage, mit der man kostensparenderweise bereits abgefeuerte Hülsen wieder in Form pressen und erneut befüllen kann.
Sozusagen, um runderneuerte Patronen herzustellen, was ins Auge gehen kann, wenn man es nicht richtig macht.
Es sei recht gefährlich und es habe dabei schon Waffensprengungen gegeben, die natürlich für denjenigen, der die Waffe betätigt, gesundheitliche Probleme mit sich bringen kann.

Wer zu welchem Zweck und wie oft diese Anlage im Hause K. genutzt hatte, könne nur der Betreffende selbst sagen.


NK Just hat noch eine Frage:

Ich habe bei den Sportschützen eine Disziplin gefunden, die auf Präzision in einer bestimmten Zeit geht.

Wenn die abgelaufen ist, wird die Zielscheibe weggeklappt. Können Sie das erklären?


S

Ja, so etwas gibt es beim Deutschen Schützenbund. Es werden z.B. 40 Schuss abgegeben:

20 Schuss in 4 5er Serien in 55 sec., dann wird die Scheibe weggeklappt, dann noch 20 Schuss mit 20 sec. je 5 Schuss.


Just:

Da muss man sicherlich sehr geübt sein, wenn man sowas macht. Der Rückstoß ist doch ein Problem, oder?


S

Das spielt bei einer schnellen Serie ganz sicher eine Rolle, ja.


Nun wird der Sachverständige verabschiedet und es ist Mittagspause.



Danach geht es weiter mit 2 jungen Herren als Zeugen, die ehemals Klassenkameraden von Tim in der ARS gewesen sein sollen.

Sie werden dann zu Tim allgemein sowie speziell zu einer Waffenvorführung durch J.K. im Hause K. befragt.


Der Zeuge Marc Neumann zu Tim und der Tresoröffnung im Hause K.


Es erscheint als Zeuge der 20jährige Marc Neumann, der zur Zeit seine Fachhochschulreife macht.

Leider hat dieser ein extrem schlechtes Gedächtnis.

Der Z. hatte seine Klasse wiederholen müssen und so kam er mit Tim im Schuljahr 2006/07(?) in eine Klasse.

An diese Jahreszahlen schon konnte sich der junge Mann nicht mehr erinnern und diese mussten mühsam vom R. erfragt und zurückgerechnet werden.

Vorher hatte der Z. keinen Kontakt zum Tim.

Der Kontakt sei nur ein schulischer, kein freundschaftlicher gewesen, man habe später nur aufgrund eines Schulprojekts einen freizeitlichen Kontakt gehabt.

Wann das war, kann nicht genau beantwortet werden, 9. oder 10. Klasse.

Auch an das Thema dieses Projekts kann sich der junge Mann nicht mehr erinnern. Das Fach kann Geschichte oder Erdkunde gewesen sein. Vom folgenden Zeugen erfahren wir sicherer, dass es Biologie war.

Zusammen mit dem folgenden Z. (dem Philipp Joiter), sowie Marco Kretschmar und Mateo Scovic war man einmal(?) bei Tim zuhause.

Auch da ist der Z. nicht sicher, ob es nur einmal war.

Es sollte gemeinsam ein Referat vorbereitet werden, es habe ein Treffen bei Tim und eines bei ihm Zuhause gegeben.

Zeitlich soll das angeblich 3 Wochen auseinandergelegen haben.

Gefragt, wieviel Zeit insgesamt für das Projekt veranschlagt war, gab der Z. 2 Wochen an, was der R. als unmöglich bezeichnete, wenn 3 Wochen zwischen den Treffen gelegen haben sollen.

Nun war sich der Z. auch hier nicht mehr sicher, wußte es nicht mehr.

Der Z. habe keinen engeren Kontakt zu Tim gehabt und beschrieb ihn als sehr ruhig.

Man hätte eigentlich gar nicht bemerkt, wenn er mal gefehlt hätte.

Was Tim in den Pausen gemacht und mit wem er seine Freizeit verbracht hatte, wüßte der Z. nicht.

Der Z. wohne 12 km von Tim entfernt und sei mit dem Roller dorthin gefahren.

Man habe in einem Kellerraum gepokert, als Jörg K. hereingekommen sei und - der Z. wisse nicht genau wie - die Gruppe gefragt habe, ob sie mal die Waffen sehen wollten.

Tim soll das nicht unbedingt gewollt haben, doch Jörg K. wollte die Waffen dennoch zeigen und man habe den Raum verlassen, sei den Gang entlang und links sei eine Tür gewesen, der Tresor links hinter dieser Tür.

Der Z. sei der Vorletzte gewesen, der den Raum betrat und der Tresor sei schon aufgeschlossen gewesen.


R

Aufgeschlossen oder geöffnet?


Z

Geöffnet.


R

Haben Sie gesehen, wie der Schrank geöffnet wurde?


Z

Nein.


Der Z. habe darin verschiedene Waffen und Munition gesehen.

J.K. soll dann jedem der im Kreis Herumstehenden eine Waffe in die Hand gegeben haben, die herumgereicht wurde.

Es sei wohl eine Pistole gewesen, eine Schrotflinte und ein Scharfschützengewehr mit Zielfernrohr.

Insgesamt seien es 3-4 Waffen gewesen.

Ob Tim auch eine in der Hand hatte, wisse der Z. nicht mehr.

Der Vater sei dem Z. nur dadurch bekannt gewesen, dass er den Tim öfters mal von der Schule abgeholt habe.
J.K. soll dann die Waffen wieder rein getan haben und man habe den Raum verlassen.

Der Z. habe nicht gesehen, wie der Schrank wieder geschlossen wurde.

Den Schließmechanismus kann der Z. ebensowenig erinnern, wie seinen Standort, als der Tresor geöffnet wurde.

Ob schon alle im Raum oder draußen waren, wisse er einfach nicht mehr.

Man habe danach nur noch kurz über die Waffen geredet.

Dem Z. war angeblich bekannt, dass Tim und sein Vater im Schützenverein waren. Ob andere in der Klasse es gewußt haben, weiß der Z. nicht.

Ob Tim Interesse am Schießen und Waffen hatte, weiß der Z. nicht, darüber sei nie geredet worden.

Man habe danach weiter gepokert, dann seien alle nach Hause.

Wann der Z. im Hause K. eingetroffen ist, wisse er nicht mehr.

Man habe eigentlich gar nicht sehr viel für die Schule gemacht bei diesen Treffen, sondern eher gepokert.

Nach diesem Treffen sei alles wie vorher gewesen, der Z. gibt an weiterhin nur sehr wenig mit Tim geredet zu haben.

Er gibt dies jedoch mit 5-10 Minuten täglich(!!!) an.

Das Schulprojekt sei nachher mit einer 3 bewertet worden.

Tims Mutter habe er nur kurz gesehen, als diese den Jungs in der Küche etwas zu trinken angeboten haben soll.

Tims Schwester soll in ihrem Zimmer gewesen sein, wo man sie im Vorbeilaufen wahrgenommen haben will.

Sonstige Fragen zu Tims Sport- und Freizeitaktivitäten können nicht beantwortet werden, da der Z. nie danach gefragt haben will.

Eine Freundin hatte Tim, des Wissens des Z. nach, nicht.

Er gab auf Nachfrage an, dass es „kein Mobbing oder so“ gegeben habe.

Auch unter Lehrern soll Tim nicht gelitten haben.

Nach dem Abschluß an der ARS gab es keinen weiteren Kontakt.

Der Z. habe am 11.03. „morgens“ das erste mal vom Amoklauf des Tim gehört.

Er habe zu diesem Zeitpunkt mit seiner Mutter in einem Restaurant gearbeitet und da sei es „im Fernsehen gekommen.“

R

Was war Ihre Reaktion auf diese Meldung?


Z

Dass es nicht sein kann. Das passt nicht ganz zu dem, der war doch immer so ein ruhiger Schüler.


Gefragt zu Freunden kann der Z. wenig sagen, in der Klasse soll Tim keine gehabt haben.

An Schießscheiben im Keller kann sich der Z. nicht erinnern.

In einer vorherigen Polizeivernehmung hatte der Z. angegeben, dass J.K. den Tresor „aufgemacht“ habe - der R. stellt einen Widerspruch fest zur jetzigen Aussage.


Z

Der Vater von Tim ist vorgegangen, wir sind später los, da war der schon in dem Zimmer.


R

Also haben Sie daraus nur geschlußfolgert, dass er den Tresor geöffnet hat?


Z

Ja, gesehen habe ich es nicht.


R

Und diese Softairs in Tims Zimmer?

Waren die nur an der Wand oder hatten sie die auch mal in der Hand?


Z

Nur an der Wand.


R

Und Sie haben die nicht mal von der Wand genommen?

Bei Ihrer Vernehmung gaben Sie an, dass diese von der Wand geholt wurde, um sie anzuschauen.

Sie waren doch nur einmal in diesem Zimmer, das müssten Sie doch noch wissen….


Z

Weiß ich echt nicht mehr.


R

Und wieso haben Sie damals gesagt, sie seien von der Wand genommen worden?

Bei Ihren Angaben im März 2010 waren Sie sich sicher und heute nicht mehr?


Z

Hab ich vergessen.


R

Könnte es möglich sein, dass die von der Wand genommen wurden?


Z

Ja.


R

War Amok mal ein Thema im Unterricht?


Z

Nein.


R

Aber es soll mal Thema gewesen sein, wie wir erfahren haben.


Z

Weiß ich nicht mehr.


R

Sagt Ihnen ein Berufskolleg etwas?


Z

Was für ein Berufskolleg?


R

Irgendein Berufskolleg?


Z

Nein.


Beisitzender R:

Diese Projektarbeit soll in der 10. Klasse gewesen sein - in welchem Jahr war das denn?


Z

2009 glaube ich.


Beisitzender R

Aber 2009 haben sie doch schon in einem Restaurant gearbeitet?!


Z

Stimmt. 2008?????……..


Beisitzender R:

Ganz sicher scheinen Sie sich da aber auch nicht zu sein…..?!


Z

…….2008????? oder????……


RAin Stuff:

Waren Sie Herrn K. bekannt?


Z

Nein.


RAin Stuff:

Waren die anderen dem Herrn K. bekannt?


Z

Ich glaube nicht.


RAin Stuff:

Fanden Sie die Andeutung von Herrn K., der Gruppe etwas zeigen zu wollen, nicht merkwürdig?


Z

Eigentlich nicht.


RAin Stuff:

Jemand Wildfremdes (!) wollte Ihnen da etwas in seinem Haus zeigen!?


Z

Ich wußte ja, dass es der Vater von Tim ist.


RAin Stuff:

Herr K. ging also voraus und sie folgten. In welchem Abstand?


Z

Hmmm, eine Minute???


RAin Stuff:

Herr K. hatte also keine Gewähr, dass sie nicht viel früher den Raum betreten würden?


RA ?:

Herr Neumann, saßen Sie neben dem Tim in der Klasse?


Z (überlegt lange)

Hmmm??? Das weiß ich nicht mehr.


Gelächter im Saal.

RA ?:

Haben sich andere mit Tim unterhalten?


Z

Weiß ich nicht. Viele haben nicht mit ihm geredet.

Ich wußte auch nicht, was er in der Pause gemacht hat oder wo er da war.


RA ?

Sie sagen, sie hätten sich täglich 5-10 Minuten unterhalten. Das ist eine lange Zeit.

Worüber denn?


Z

Nur über die Schule, nix Privates.


RA ?:

Wurde Tim links liegen gelassen?


Z

Ja, kann man schon so sagen. Keiner hat ihn gefragt, ob man was zusammen machen will…


RA Kiefer:

Was war mit Mädchen? In der 9. Klasse fängt man doch an, sich für Mädchen zu interessieren?


Z

Darüber habe ich mit Tim nicht geredet. Mit anderen schon.


NK Minasenko (Zitat vom Verfasser eingedeutscht)

Haben Sie Tim jemals mit einer Softair-Waffe oder einem Messer gesehen?


Z

Nein. Ich habe ihn nie mit Waffen gesehen. Davon weiß ich nix.


Der Z. wird nun entlassen.


Frau RA Stuff gibt eine Erklärung ab:

Aus dem Umstand, dass der Zeuge es nicht merkwürdig fand, dass Herr K. ihm seine Waffensammlung zeigen wollte, kann nicht abgeleitet werden, dass dieses Vorgehen „normal“ wäre.

Vielmehr hat Herr K. es dem Zufall überlassen, ob ihm völlig unbekannte Klassenkameraden seines Sohnes die Tresoröffnung mitbekommen.

Evtl. stand der Tresor sowieso bereits offen, da der Zeuge nichts von dessen Öffnung mitbekommen hatte.

Dies deutet wieder auf nicht ausreichende Sicherheitsmaßnahmen im Hause K. hin.


Der Zeuge Phillip Joiter zu Tim und der Tresoröffnung im Hause K.


Es erscheint als Zeuge der 19jährige Philipp Joiter aus Berglen, der z.Zt. die 13. Klasse des Techn. Gymnasiums in Waiblingen besucht.

Auch er war angeblich als ehemaliger Klassenkamerad Tims in jenes Schulprojekt eingebunden, das ihn und die drei weiteren jungen Männer in das Hause Kretschmer geführt hatte, wo J.K. ihnen angeblich seine Waffensammlung aus dem Tresor gezeigt hat.

Der Z. gibt an, den ersten Kontakt mit Tim zu Beginn des 8. Schuljahres im Jahre 2005 gehabt zu haben.

Dies sei durch eine Klassenzusammenführung passiert, da viele Schüler sitzen geblieben seien und die Klassen geteilt werden mussten.

Der Z. wäre dann zu Tim in die 8b gekommen.

Zuvor habe er Tim nur vom Sehen her gekannt.

Es sei kein freundschaftlicher Kontakt gewesen, der nur in der Schule stattfand, außerhalb habe man nichts miteinander unternommen.

Der Z. glaubt nicht, dass er jemals Nebensitzer des Tim K. war.

Der Z. sei zusammen mit Tim auf der Abschlußfahrt der Klasse dabei gewesen.

Die Besuche im Hause K. hätten in der 10. Klasse stattgefunden, als man im Rahmen der mündlichen Prüfung in Biologie das Thema:

„Ausdauersport und dessen Auswirkungen auf den menschlichen Körper“ für ein Referat gemeinsam aufbereiten sollte.

Man sollte gemeinsam in einer kleinen Gruppe zu dem Thema recherchieren und ein Referat vorbereiten, von dem dann jeder einen Teil vortragen sollte.

Dies sei Gegenstand der Abschlußprüfung gewesen.

Laut Z. soll dies vor ca. 3 Jahren, also im Herbst 2007 gewesen sein.

Dem Z. seien bis dorthin als Hobbies und Interessen Tims nur das Tischtennis bekannt gewesen.

Tim sei schon eher ein Einzelgänger gewesen, jedoch habe es sowieso keine richtige Klassengemeinschaft gegeben, weil die Klasse ohnehin sehr zusammengewürfelt gewesen sei.

Tim sei eher ein Mitläufer gewesen, auf den man zugehen musste.

Der Z. glaubt nicht, dass die Lehrer mit Tim zufrieden waren. Er sei kein guter Schüler gewesen und habe des Öfteren seine Hausaufgaben nicht gemacht.

Dem Z. sei nicht bekannt, dass man Tim irgendwie unter Druck gesetzt hat.

Das Thema Waffen sei unter den Jungs mal zur Sprache gekommen bei ein paar Schülern. Es sei bekannt geworden, dass es „bei den Kretschmers Waffen gab“, man habe allgemein angenommen, diese gehörten Tims Vater.

Der Z. ist fast sicher, dass man nicht wußte, dass Tim auch geschossen hat.

Für das Schulprojekt hätten sich Gruppen gebildet. Am Ende seien einzelne Schüler übrig geblieben.

Tim habe gefragt, ob er zur Gruppe des Z. dazu kommen könne. Dies sei bejaht worden.

Die Gruppe bestand also aus Marc Neumann, Mateo Scovic, Marco Kretschmar, Philipp Joiter und Tim.

Der Z. glaubt, man sei 3-4 mal im Hause K. gewesen.

Er glaubt, man sei auch 2 mal im Hause Scovic gewesen.

Es sei eigentlich nichts Produktives für das Schulprojekt gemacht worden. Man habe „Blödsinn gemacht“ und Poker gespielt.

Man habe sich in Tims Zimmer aufgehalten, wo die vielen Softairs aufgefallen seien, und auch im Pokerraum im Keller und auch im Raucherraum, wo die Tresore standen.

Die Softairs hätten fasziniert, weil man selbst keine besaß und man habe sie, so glaubt der Zeuge , auch 2-3 mal in der Hand gehabt.

Den Vater Tims habe der Z. einmal gesehen im Haus, aber diesen vorher nicht gekannt.

Der Z. ist sich nicht mehr sehr sicher, wie das mit der Waffenvorführung ablief:

Er glaubt, dass die Initiative von Tim ausging, der seinen Vater gefragt hat.

Es seien dann alle in den Raum hineingegangen, wo die Tresore standen und wurden dann wieder hinausgeschickt(!!!!???)

Tim sei dabei etwas zickig geworden. Er wollte nicht wirklich wieder den Raum verlassen.

Der Z. glaubt, Herr K. hätte sie hinausgeschickt, damit sie die Kombination nicht sehen.


R

Was meinen Sie mit Kombination?


Z

Ein Zahlenschloss. Ich bin mir nicht sicher, aber ich meine, es war zum Drehen….


R

Zum Drehen??? Habe Sie das so gesehen?


Z

Gesehen hab ich es mal, aber ob es da gemacht wurde, weiß ich nicht mehr.


R

Und dann sind sie wieder rein?


Z

Ich weiß nicht genau. Ich meine, dass wir die Waffen auf dem Flur vor dem Raum in der Hand hielten.


R

Aber dann müsste ja jemand die Waffen aus dem Raum auf den Flur getragen haben!?

Wer war alles anwesend?


Z

Ich meine, alle. Die Waffen wurden rumgegeben. Da war ein Revolver, ein Gewehr, eine kleine Schrotflinte.

Da hat der Vater gesagt, das „ist Tim seine. Die schießt schwächer.“


R

Hat der Tim darauf irgendwas gesagt?


Z

Nein. Wir haben die Waffen in den Händen gehalten und gemustert.

Dann kamen sie zurück in den Tresor.


R

Wurde etwas davon gesagt, ob und wie oft Tim mit den Waffen schießt?


Z

Das kann ich ausschließen, dass darüber gesprochen wurde.

Wir waren fasziniert von den Waffen selbst.


R

Interessieren Sie sich für Waffen?


Z

Nicht mehr seit dem 11.03. Nein.

Ich hatte zuvor irgendwann einmal mit einem Luftgewehr geschossen.


R

Kamen die Waffen wieder in den Tresor. Wer hat sie da hinein?


Z

Kann ich nicht sagen. Wir standen ja im Flur, glaube ich.


R

Kamen die Waffen wirklich aus dem Tresor? Da waren ja auch noch andere Schränke?


Z

Der Tresor stand ja direkt hinter der Türe, den habe ich gesehen. Er war sicher offen.


R

In Ihrer Polizeivernehmung hatten Sie sich aber genauer festgelegt…

Am 17.03.10 sprachen Sie von einer Tastenkombination.


Z

Ich kann mich nicht mehr genau erinnern. Ich bin mir nicht mehr sicher, ob es der Tresor im Keller war, wegen dem Eintippen.


R

Sie meinen also etwa den Tresor in Tims Zimmer?


Z

Ja, dort hatte Tim eine größere Menge Bargeld.

Wir hatten ihn mal gefragt, was da drin ist. - Er sagte „Geld“ .

Er hat dann einen 200,- Euro - Schein rausgeholt und uns gezeigt.


R

Hatten Sie nach der Waffenvorführung nicht untereinander noch darüber gesprochen?


Z

Nein. Wir waren eher von den Waffen fasziniert, weil unsere Väter keine besitzen.


R

Ja, eben drum - und da haben Sie nicht bei Tim nachgefragt, wieso sein Vater diese Waffen besitzt?

Aus Angst? Weil er vielleicht Jäger ist? Aus sportlichen Gründen? Zum Hobby???


Ich bin da sehr erstaunt, dass auch Tim nichts erzählt hat? Das wundert mich sehr. Der hätte dann doch sprudeln müssen.


Z

Kann ich mich nicht mehr erinnern. Das war glaub ich eher neutral.


R

Sie wurden ja nochmals vernommen und befragt, wie der Tresor von innen aussah?

Was gab es da zu sehen?


Z

Ich meine, im oberen Fach war Munition und unten die Waffen. Kann mich aber nicht mehr genau erinnern.

Ich meine, im Zimmer auch eine Munitionsschachtel gesehen zu haben. Die war aber zu.


R

Ich meine, vieles spricht dafür, dass sie vor dem Tresor standen…


Z

Möglich….


R

In Ihrer Vernehmung gaben Sie an, der Vater hätte Ihnen auch Munition gezeigt?!


Z

Das ist jetzt so lange her und rückt immer weiter zurück. Das kann ich nicht mehr sicher sagen.


R

Spielten die Waffen bei den anderen Besuchen eine Rolle?


Z

Nicht dass ich wüßte.


R

Kennen Sie die Schachteln für Munition?


Z

Ich glaube vornedrauf ist ein Projektil abgebildet.


R

Wann erfuhren Sie vom Tatverdacht gegen den Tim am 11.03.?


Z

Etwa 1 - 1,5 Std. nach der Tat.

Ein Mitschüler bekam eine SMS, dass es dort einen Amoklauf gegeben hat.

Da war ein Notfallseelsorger, der gerade bei uns zufällig ein Referendariat gemacht hat, den haben wir dann gefragt, ob er uns dorthin mitnehmen kann.(???!!!)

Ein Mitschüler bekam dann noch eine SMS:

he, der dort den Amoklauf macht, des isch der Tim “.


Es war eine komische Situation. Ich weiß nicht….war schockiert.


R

Hatten Sie mit sowas gerechnet oder kam das überraschend?


Z

Natürlich war das überraschend. Ich war schockiert und fassungslos.


R

Sie hatten ihm das also nicht zugetraut?


Z

Wem traut man sowas schon zu!?


R

Das ist auch wieder richtig.


Beisitzender R

Sie sagten vorhin, es habe in der Klasse keine Gemeinschaft gegeben. Aber der Dennis Röhrich hatte doch engeren Kontakt zu Tim?


Z

Ich weiß echt nicht, wie viel die miteinander zu tun hatten, vielleicht weil sie aus demselben Ort kamen….


RAin Stuff :

Tim hat also rumgezickt, als er raus sollte. Meinen Sie, er hatte es als unnötig angesehen, dass auch er den Raum verlassen sollte?


Z

Kann ich nicht sagen, ob es war, weil er die Kombination kannte oder weil er sich vor uns bloßgestellt fühlte.


RAin Stuff :

Es gab da ja eine Waffe, die dem Tim gehören soll. Haben Sie mal gefragt, wie der Tim darauf Zugriff hatte?


Z

Darüber wurde nie geredet.


RAin Stuff:

Hatten Sie den Eindruck, Tim hätte normalerweise Zugang gehabt?


RA Steffan weist diese Frage als Unterstellung zurück.

Es kommt zu kurzer Kontroverse. Der Z. beantwortet aber:

Es kam so rüber, aber ich weiß es nicht genau.


NK Nalepa

Waren diese Waffen geladen?


Z

Kann ich nicht sagen.


NK Nalepa (vorwurfsvoll):

Sie haben also nicht einmal gefragt, ob sie geladen sind?!


Z

Nein.


Der Z. denkt weiterhin, dass Tim zu seinem Vater kein gutes Verhältnis hatte.

Dies macht er an nur einem Ausspruch des Vaters fest beim Pokern:

Zitat: „Wenn du nur in der Schule genauso gut wärst!“


Der Z. wird entlassen.


Befangenheitsantrag in Bezug auf den Sachverständigen Prof. DuBois


Der R. erklärt nun - in Bezug auf den Schriftsatz der Verteidigung, Prof. DuBois als Sachverständigen wegen Befangenheit abzulehnen - dass Prof. DuBois - unabhängig hiervon - auch als Zeuge in Frage kommt, weil er

1. den Angeklagten untersucht und möglicherweise dieser sich gegenüber DuBois geäußert hatte.

2. den NK Günter Just jun. therapeutisch behandelt hatte.

Über diese Vorgänge hatte die Kammer bisher keine Kenntnis, so der Vorsitzende.


Aus formalen Gründen muss die Verteidigung nun ihren Antrag auf Ablehnung DuBois' in der Hauptverhandlung stellen.

RA Gorka verliest diesen somit.


Er begründet sich im Wesentlichen auf folgende Punkte:

1. Als Leiter der Kinder- und Jugendpsychiatrie sei DuBois weisungsberechtigt gegenüber den Zeugen Fr. Helm und Dr. Buhr.

2. Prof. DuBois hatte den NK Günther Just jun. persönlich in mehreren Sitzungen traumatherapeutisch behandelt.

Die Behandlung eines mutmaßlichen Tatopfers führe einen Sachverständigen , der ein Täterprofil erstellen soll, unweigerlich in einen Rollen- bzw Interessenskonflikt.

RA Gorka liest hierzu einige eindeutige Gesetzeskommentierungen vor.

3. Prof. DuBois habe die Aktenlage einseitig zum Nachteil des Angeklagten gewertet.

Beispielsweise würdigte er gegensätzliche Äußerungen der Fr. Helm gegen den Angeklagten.

4. weite Teile des Gutachtens seien reine Spekulation.

5. Prof. DuBois war 4 Jahre lang der Ausbilder von Tims Therapeuten, Herrn Dr. Buhr und könne daher keine kritische Distanz zu dessen Äußerungen herstellen.


Nun verliest der R. die angeforderte Stellungnahme des Prof. DuBois zum Befangenheitsantrag vom 07.11.10:

Dies kann ich stark abkürzen, wenn ich hier einfach schreibe, dass Prof. DuBois natürlich jegliche Befangenheit zurückweist und - bis auf die nicht leugbare Behandlung des Günther Just jun. - glatt das Gegenteil behauptet, teilweise in verklausuliertem Psychologen-Deutsch.


Nun stellt RA Steffan den Antrag auf einen neuen Sachverständigen , den er auch schon in Petto hat:

Er stellt dem Prof. DuBois einen schwergewichtigen Gegner gegenüber:

Diesen Mann:

Univ.Prof. Prim. Dr. Reinhard Haller aus Österreich, Chefarzt des KH Maria-Ebene:
https://de.wikipedia.org/wiki/Reinhard_Haller

Diesem wurde von seiten der Verteidigung die Ermittlungsakten zur Verfügung gestellt und auch er hat die ganze Familie K. „exploriert“.

Aus dessen Gutachten soll hervorgehen:

1. dass die Behandlung Tims vom 23.04.08 - 25.09.08 nicht den Regeln der Kinder- und Jugendpsychiatrie entsprach und somit als Fehlbehandlung gewertet werden müsse.

2. dass weder vorhersehbar noch erkennbar eine Eigen- und Fremdgefährdung vorlag und schon gar nicht von einem Amoklauf ausgegangen werden konnte.

3. dass das GA von DuBois wesentliche Mängel aufweist: so gab es hier eine selektive Auswahl der Annahmen sowie eine fehlende Codierung der Diagnosen.


Nun bekommt die STA Gelegenheit zur Stellungnahme, aus der wir Überraschendes erfahren:

Frau STAin Hanss berichtet vom Hintergrund der Beauftragung DuBois als Sachverständigen.

Da die Vorhersehbarkeit der Tat eine entscheidende Rechtsfrage darstellt und es Hinweise auf die Behandlungen in Weinsberg gegeben habe, musste diese Frage der Vorhersehbarkeit geklärt werden.

Fr. Hanss habe zunächst einen anderen Gutachter in Erwägung gezogen.

Es sei jedoch Herr RA Steffan (!!!) gewesen, der Herrn DuBois vorgeschlagen hatte.

Fr. Hanss fand dies von Anfang an eine „unglückliche“ Wahl. Es seien Probleme zu erwarten gewesen, da vorhersebar war, dass sich nach der Tat viele Opfer an die Kinder - und Jugendpsychiatrie wenden würden, deren Leiter Prof. DuBois ist.

Es habe dann ein Telefonat stattgefunden zwischen der STA und dem Herrn DuBois, in dem evtl. Interessenskonflikte thematisiert wurden.

Herr DuBois versicherte, dass es diese Konflikte nicht geben würde und VERSPRACH, keine Behandlung von Opfern persönlich vorzunehmen.

Fr. Hanss drückt aus, dass Sie es nun „sehr befremdlich“ finde, dass Herr DuBois dann ohne großen zeitlichen Abstand zu jenem Telefonat damit angefangen hatte, ein Tatopfer persönlich zu behandeln.

Dies hat auch die Besorgnis der Befangenheit bei der STA erweckt, so dass Frau Hanss nicht umhin kommt (zähneknirschend), sich dem Antrag der Verteidigung anzuschließen.


Herr RA Steffan muss noch was zur Ehrenrettung sagen:

Er habe zwar DuBois vorgeschlagen, jedoch ohne Kenntnis seiner Rolle als Klinikleiter(!!!!) für Traumatherapie.

Von dem nachfolgenden Telefonat habe er ebenfalls keine Kenntnis gehabt.


Nun wird noch allgemein eine Zäsur gemacht.

Hierbei ist der Tenor eindeutig so, dass Prof. DuBois Verhalten allgemein sehr befremdlich erscheint.


Hiermit schließe ich den 12. Prozesstag ab.



Rechtlicher Hinweis:

Anonymisierungsangebot

Jede der in diesem Artikel mit vollem Namen genannte Person, die eine Anonymisierung wünscht, möge sich bitte auf dem kurzen Dienstweg mit den Seitenbetreibern in Verbindung setzen.

Es handelt sich hierbei um Mitschriften eines öffentlichen Prozesses und einem entsprechenden öffentlichen Interesse an der Sache an sich.
Mit dem Anonymisierungsangebot erkennen wir jedoch an, dass wir evtl. Persönlichkeitsrechte als vorrangig behandeln und uns auch keinesfalls die im Prozess benannten Abläufe und Zitate zu eigen machen, sondern gerade eben die mögliche Unzulänglichkeit der dort getroffenen Aussagen ausstellen wollen.

Zuletzt geändert: 27/07/2022 14:36