1. Prozesstag am Mi., 14.11.2012 - Prozessauftakt - Formalitäten

Rechtlicher Hinweis:

Anonymisierungsangebot


Jede der in diesem Artikel mit vollem Namen genannte Person, die eine Anonymisierung wünscht, möge sich bitte auf dem kurzen Dienstweg mit den Seitenbetreibern in Verbindung setzen.

Es handelt sich hierbei um Mitschriften eines öffentlichen Prozesses und einem entsprechenden öffentlichen Interesse an der Sache an sich.
Mit dem Anonymisierungsangebot erkennen wir jedoch an, dass wir evtl. Persönlichkeitsrechte als vorrangig behandeln und uns auch keinesfalls die im Prozess benannten Abläufe und Zitate zu eigen machen, sondern gerade eben die mögliche Unzulänglichkeit der dort getroffenen Aussagen ausstellen wollen.


Vorbereitende Formalitäten


Vorbemerkungen:

Der Besucherandrang für die zweite Auflage des Prozesses hielt sich zur Eröffnung sichtlich in Grenzen:

Eine halbe Stunde vor Beginn gab es diesmal keine lange Schlange vor der Türe zum Einlass von Saal 1, dessen Kapazität auch nur zu schätzungsweise 50% ausgelastet war. Auch die Medien waren diesmal schwächer vertreten, so der Eindruck des Verfassers.

Die Akustik im Saal ließ an jenem ersten Tag leider zu wünschen übrig und lag gefühlt (gehört) bei ca. 80% des Vorgängerprozesses, so dass es dem Verfasser diesmal schwer fiel, alles einwandfrei zu verstehen. Ob dies an unzureichenden Mikrofoneinstellungen, leiserem Reden oder ungenügendem Abstand der Beteiligten zum Mikrofon lag, bleibt offen. Es kann nur gehofft werden, dass sich dieser Zustand noch verbessern wird.

Da zumindest am ersten Tag vieles wiederholt wird, was schon vom ersten Prozess her bekannt wurde, beschränkt sich der Verfasser hier zunächst nur auf Neues oder Bemerkenswertes.

Insgesamt pünktlicher als bei der 18. Strafkammer beginnt das Verfahren der 7. Strafkammer tatsächlich um ca. 09:30 Uhr.

Die Kammer besteht aus:

Herrn Polachewski (Vorsitzender) - hier bezeichnet als R1

Herrn Müller und Frau Dr. Wuttke (R2 und R3)

Schöffen:

Frau Petra Hebich Wagner, Frau Karin Pflüger (Sch1 und Sch2)


Der Angeklagte ist immer noch der Gleiche, diesmal allerdings wirkt er im Gegensatz zum letzten Mal viel gelöster und man kann ihn manchmal sogar mit relativ fröhlicher Miene mit seinen Verteidigern reden sehen.

Herr Dr. Gorka und Herr Steffan haben indes Verstärkung erhalten: Zusammen mit der jungen Frau Unger-Schnell, Heilbronn, verteidigt nun ein Dreigestirn den Angeklagten.

Die Anklage führt ein junger Staatsanwalt (STA), dessen Name noch nicht zu vernehmen war. Wir erinnern uns: Beim letzten Mal war es die junge Frau Hanss, die nicht wieder mit von der Partie ist. Beaufsichtigt wird dieser STA von Oberstaatsanwalt (OSTA) Hans-Otto Rieleder, bekannt aus dem letzten Prozess.

Bei den Nebenklägern hat sich nicht viel verändert, durch die Bank die gleichen Gesichter mit größtenteils den gleichen Anwälten wie schon zuvor.

Auch diesmal glänzen einige davon - mitunter auch die Gleichen wie beim letzten Mal - mit Abwesenheit. Neu hinzu kam als Nebenkläger ein Herr Tim Kleisch.

Als Sachverständiger (S) wird ein Kinder- und Jugendpsychologe vorgestellt - Herr Prof. Dr. Michael Günther, 55 Jahre, aus Tübingen.

Bei der Personalienfeststellung liest der R. u.a. vor, der Angeklagte sei Geschäftsführer, dieser widerspricht diesem Punkt: er sei nicht mehr Geschäftsführer, war zu vernehmen.

Danach verliest der STA die bekannte Anklageschrift, in der angeführt wird, dass der Angeklagte durch sein vorschriftswidriges Verhalten (Waffe im Kleiderschrank, Munition außerhalb der dafür geeigneten Behältnisse) seine Sorgfalt außer Acht gelassen habe und somit den Amoklauf seines Sohnes Tim am 11.03.2009 erst ermöglicht haben soll. Dieser Ablauf wird nun so gestrafft wiedergegeben, dass bei der angeblich stattgefundenen Busfahrt Tims zu seiner ehemaligen Schule das wichtige Wörtchen „wahrscheinlich“ nun auch noch weggefallen ist. Somit ist es also (nach über 3 Jahren) endlich auch amtlich, dass Tim mit dem Bus zur Albertville-Realschule gefahren sein muss. Alle anderen angeblichen Abläufe blieben beim Alten und sind bekannt.

Nun beginnt der R. damit, den bisherigen Verfahrensgang zu rekapitulieren, d.h. er führt nochmal im Detail die einzelnen Stationen von der ersten Anklageerhebung bis zum jetzigen Tag an.

Danach ergehen im Rahmen der „Fürsorgepflicht“, so der R., noch folgende rechtliche Hinweise an den Angeklagten:

1. Es könnte weitere Verletzte gegeben haben, da sich der Schüler Günther Just jun. im betroffenen Klassenzimmer 301 aufgehalten habe und durch die dortigen Geschehnisse traumatisiert worden sein könnte.

2. Der A. könnte sich auch der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht haben

3. Der A. könnte sich auch der fahrlässigen Überlassung einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe sowie der zugehörigen Munition jeweils an einen Nichtberechtigten durch Unterlassen schuldig gemacht haben.

Nun muss natürlich ALLES in den Prozess eingeführt werden, was die 18. Strafkammer seinerzeit als „gesicherte Erkenntnisse“ erhoben hatte.

Dies führt an dieser Stelle zu einer sehr langwierigen Verlesung der Teile der Urteilsbegründung der Vorgängerkammer, welche nicht von der Revision betroffen sind.

Die drei Berufsrichter/innen lesen nun abwechselnd, angefangen vom Werdegang des A., über den Werdegang des Tim vom Kindergarten bis zum 11.03.2009, die Geschehnisse am Tattag selbst, die polizeilichen Erhebungen bei den Hausdurchsuchungen bis hin zu den angeblichen psychologischen Zuständen des Tim vom März 2008 bis März 2009.

Bei der Wiedergabe der angeblichen Geschehnisse in Wendlingen ist nun endlich auch der zuvor noch existente PHK Schäfer der Zensur anheim gefallen, denn fortan war nur noch die Rede von PHK Rehm.

Auch sollen die ersten Schüsse des Täters auf dem Ritter-Parkplatz der Streife Dürr/Graf gegolten haben, woraufhin der männliche Beamte mit seiner MP fünfmal zurückgeschossen, aber nicht getroffen habe. Von Schüssen auf die Fenster der Aluminium-Firma war nicht die Rede.

Zu den zwei schwerverletzten Zivilpolizisten wird bekannt, dass Herr B. 9 Tage und Frau Geiger 4 Wochen stationär behandelt werden mußten. Herr B. mußte sogar intubiert und künstlich beatmet werden. Frau Geiger sei seither zu 90% dienstunfähig.

Tim K. , so glaubt man zu wissen, sei nach seinem Stirnschuß sofort tot gewesen.

Zur Verantwortung von Jörg K. habe die 18. Strafkammer festgestellt, dass diesem sämtliche Tatfolgen zurechenbar seien, inkl. weitere Verletzte und psychische Folgen derer.

Weitere verantwortliche Personen seien nicht feststellbar gewesen.

Sämtliche Verlesungen dauern bis 11:45, bevor eine 15minütige Pause eingelegt wird.

Ab 12:00 geht es weiter mit der Verlesung des BGH-Beschlusses vom 22.03.2012, in welchem die Revisionsgründe zu finden sind.

Es geht hier um die Geschichte der Aussagen der Zeugin Loy im ersten Prozess - alles nachzulesen im obigen Beschluss.

Nach jenen „Vorarbeiten“ findet der R. tröstende Worte für den Angeklagten:

„Ich kann Sie beruhigen. Das vorherige Urteil kann hier nicht mehr zu Ihrem Nachteil geändert werden, d.h. was gegen Sie verhängt wurde, war das Maximum.
Höher kann es nicht werden und auch nicht ohne Bewährung. Wenn Sie also keine Straftaten begehen, werden Sie nie ins Gefängnis müssen.“

Der R. führt weiter aus, dass die Kammer, was die Frau Loy betreffe, an die Beurteilung des BGH gebunden ist. Der 2. Teil allerdings sei für diese Kammer nicht bindend.
Man könne also sowohl auf die Position der Jugendkammer zurückkommen als auch sich ein eigenes Bild machen.
Ob und was noch aufgeklärt werden muß, werde sich zeigen, wenn entsprechende Anträge gestellt werden.
Absprachen irgendwelcher Art würden nicht existieren.


R zu A:

Sie haben ja schon eine Menge von dem gehört, was Ihnen vorgeworfen wird.
Sie müssen sich dazu nicht äußern. Sie haben das Recht, nichts zu sagen.
Sie können sich äußern und die Dinge aus Ihrer Sicht darstellen oder nicht. Das wird Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt.


RA Steffan:

Unser Mandant macht keine Angaben.


RA Gorka läßt nun seinen Eröffnungsantrag folgen, in dem er sich konsequent auf die Position der 3. großen Jugendkammer beruft. Das ist jene Kammer, die ursprünglich einer Eröffnung eines Verfahrens gegen Jörg K. nur wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz zugelassen hat. Diese Kammer war aber später nicht mehr zuständig, weil man sich entschlossen hatte, keine jugendlichen Zeugen des Tatgeschehens aussagen zu lassen.
Die danach zuständige 18. Strafkammer hatte die erweiterte Anklage der STA wegen fahrlässiger Tötung und -Körperverletzung dann aber zugelassen.
Gorka führt weiterhin an, dass der A. die Tatgeneigtheit seines Sohnes nicht hätte erkennen können, denn nicht einmal die Spezialisten, die Ärzte und Therapeuten in Weinsberg, hätten diese erkannt.

Nach diesen Ausführungen verliest die junge, neue Rechtsanwältin des A. ein Manuskript, welches sich wohl hauptsächlich an die Geschädigten und Hinterbliebenen der Taten richtet.
Hierbei fällt auf, dass die angeblichen Taten des Tim K. als unumstößlicher Fakt dargestellt werden:

„Der Sohn unseres Mandanten, Tim K., hat am 11.03.2009 15 Menschen getötet…“

Es wird das tiefe Mitgefühl von Jörg K. für alle Personen zugesichert, denen sein Sohn ein solches Leid zugefügt habe.
Er betrauere den Verlust der geliebten Angehörigen der Hinterbliebenen genauso wie er wegen des Verlustes seines eigenen Sohnes trauert.
Er habe nicht die Hoffnung, dass ihm verziehen werde oder Nachsicht geübt werde, es solle jedoch unterschieden werden zwischen dem, was Tim getan habe, und dem, was er getan hat.
Wenn er hätte erkennen und vermeiden können, was sein Sohn getan habe, so hätte er dies auch getan.
Zum Schluß erinnert die Anwältin noch an die Trauerrede des damaligen Bundespräsidenten Horst Köhler:

„Auch die Familie des Täters hat ein Kind verloren!“

Nun meldet sich der OSTA zu Wort und betont, er habe schon gehofft, dass RA Gorka eine inhaltlich andere Stellung beziehen würde, als beim letzten Mal.
Er sei bestürzt, dass die Wertung Gorkas noch immer identisch sei mit der damaligen Jugenkammer, die nur die Akten studiert habe, während man hier einer langen Beweisaufnahme beigewohnt habe.
Er habe keine Zweifel, dass man hier zum gleichen Ergebnis komme wie die 18. Strafkammer. Es könne gar kein anderes Ergebnis herauskommen als eine Verurteilung.
Die Verteidigung solle ihrem Mandanten keine falschen Hoffnungen machen.

RA Rabe kommt zu Wort:

Er wolle nun direkt dem „Zorn“ seiner Mandanten Ausdruck verleihen und durchschaue den Zweck der zusätzlichen Verteidigerin. Diese sei nun für das „Gefühl“ zuständig, könne aber nicht über die knallharte Position der übrigen Verteidigung hinwegtäuschen, welche die Gleiche sei wie beim letzten Mal. Er schließe sich hierbei dem OSTA an.
Rabe spricht davon, dass die Position der Verteidigung „Schnee von gestern“ sei. Man würde die BGH-Entscheidung „ignorieren“.
Er fragt sich, wie man sich denn bei einer solch konfrontativen Verhaltensweise bei den zukünftig anstehenden Schadenersatzverhandlungen verständigen will. Er spricht davon, dass er auch die Stadt Winnenden vertritt, welche alleine 14 Mio. Euro (!) an Schadenersatz geltend macht. Vor wenigen Wochen habe es ein Gesprächsangebot gegeben, welches aber abgelehnt wurde.

„Wollen Sie SO weitermachen? Nutzen Sie Ihre Chance!“

Was nun folgt ist die tränenreiche Verlesung eines Manuskripts durch die junge Nebenklägerin T. Hahn (Schwester der Schülerin J. Hahn), angefüllt mit vielen Vorwürfen und Warum-Fragen an den Angeklagten.
Vorwürfe jedoch NICHT NUR an den A., sondern auch an die „Öffentlichkeit“ (- wer auch immer damit gemeint sein soll):
Die Hinterbliebenen würden öffentlich angegriffen, man solle doch endlich den Angeklagten „in Ruhe lassen“,
Frau Hahn attestiert dem öffentlichen Mitgefühl eine „kurze Halbwertszeit“.
Das Focus-Interview des A. vom Mai sei für sie „nicht nachvollziehbar“ und ein „weiterer Schlag für die Angehörigen“ der Opfer.
RA Gorka habe dort gesagt:

„Neues Spiel, neues Glück!“

Tatjana Hahn:

Ist das wirklich ein Spiel?
Das ist dann eine komische Art von Spiel!

J.K. solle seine neue Chance nutzen, so Tatjana Hahn.

Anschließend RA Gorka mit Entgegnungen des zuvor von den Anderen Vorgebrachten:
Die Kritik des OSTA müsse er entschieden zurückweisen,
Er spricht (offenbar zynisch) folgendes:

Aber wir haben es doch bei der Staatsanwaltschaft mit der objektivsten Behörde der Welt zu tun!

Es werde jetzt eine NEUE Beweisaufnahme geben und nur diese würde zählen.
Das das vorherige Urteil vom BGH aufgehoben wurde, könne der OSTA nun doch nicht ignorieren.

Deswegen sind wir doch alle wieder hier.

An RA Rabe gewandt entgegnet er, dass ein objektives Urteil sicher nicht von Zorn geprägt werde, sondern von objektiven Beweisen.
Was früher war, sei hier nicht mehr interessant.
Was Schadenersatz betreffe, so seien diese Argumente hier gänzlich deplaziert.

An Frau Hahn:
Die Verteidigung wisse, dass es sehr schwierig für die Angehörigen sei - ein endloser Kampf.
Doch diesen wollte der A. gar nicht.
Er könne jedoch nicht gezwungen werden, hier ein „Unrechtsurteil“ hinzunehmen.

Daraufhin steigt der Blutdruck des OSTA:

Unrechtsurteil ist zu viel!
Sie können doch hier nicht von einem Unrechtsurteil sprechen!
Unrechtsurteile wurden zu anderen Zeiten gefällt!

Nach einigen allgemeinen Anmerkungen des Vorsitzenden führt dieser noch an, dass er der Meinung sei, der A. habe bisher sehr viel zur Aufklärung beigetragen. Es existierten beim Beamten Neumann über 60 Seiten nur mit Aussagen des Angeklagten. Er habe der Polizei Rede und Antwort gestanden. Er habe mitgemacht und nicht gemauert.

Ein Strafprozess folgt seinen eigenen Gesetzen und macht nix wieder heile!

Kurz vor Ende meldet sich noch der Nebenkläger Günther Just sen. zu Wort:
Er wolle noch etwas sagen bezüglich einer Verständigung mit dem Angeklagten:
Er wünsche gar kein Gespräch mehr mit ihm.

Die Tür ist zu für ein Gespräch mit Herrn K. - heute und in Zukunft!


Kurz darauf wird der 1. Prozesstag beendet.


Rechtlicher Hinweis:

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Zuletzt geändert: 27/07/2022 14:41