8. Prozesstag am Di., 12.10.2010 - Heist - Fuchs (Hausdurchsuchung)

Rechtlicher Hinweis:

Anonymisierungsangebot


Jede der in diesem Artikel mit vollem Namen genannte Person, die eine Anonymisierung wünscht, möge sich bitte auf dem kurzen Dienstweg mit den Seitenbetreibern in Verbindung setzen.

Es handelt sich hierbei um Mitschriften eines öffentlichen Prozesses und einem entsprechenden öffentlichen Interesse an der Sache an sich.
Mit dem Anonymisierungsangebot erkennen wir jedoch an, dass wir evtl. Persönlichkeitsrechte als vorrangig behandeln und uns auch keinesfalls die im Prozess benannten Abläufe und Zitate zu eigen machen, sondern gerade eben die mögliche Unzulänglichkeit der dort getroffenen Aussagen ausstellen wollen.


Schriftsatz der Verteidigung bzgl. Nichtverwertbarkeit diverser Aussagen des Angeklagten


Zunächst verliest der Verteidiger Steffan einen Schriftsatz, der den Antrag beinhaltet, sämtliche Aussagen von J.K. vor dem 13.03.09 - 10:14 Uhr als nicht verwertbar anzusehen. Zu diesem Zeitpunkt hatte man ihm offiziell seinen Beschuldigtenstatus mitgeteilt.

Demnach sollen nicht verwertbar sein:

1. Das Protokoll von KHK Stimpfle am 11.03. um 12:27.

2. Die Aussagen gegenüber einem Beamten Siebold während einer Raucherpause am 11.03.

3. Die Aussagen gegenüber einem KOK Hofer und einem Herrn Abele vom 12.03.09 auf einer Fahrt zum Robert-Bosch-Krankenhaus.

4. Die Aussagen in 2 Telefonaten gegenüber KHK Heisenberger am 12.03.09.

Zusammenfassend kann hierzu gesagt werden, dass die Verteidigung der Ansicht ist, dass J.K. von Anfang an als Beschuldigter hätte belehrt werden müssen, da um 10:06 erste Hinweise darauf vorlagen, dass dessen Sohn mit einer Handfeuerwaffe in der ARS einen Amoklauf verübt hatte.
Um 11:05 wurde bei der Hausdurchsuchung klar, dass aus dem Besitz des J.K. eine Handfeuerwaffe und ein Magazin fehlten, die nicht vorschriftsmäßig aufbewahrt wurden und ab 12:30 hätte klar sein müssen, dass dies die Waffe war, mit der der Amoklauf verübt wurde.

Am 12.03.09 wurde die Familie K. um 09:20 von einem KOK Abele aufgesucht und mit dem Dienstwagen zum Robert-Bosch-Krankenhaus gebracht, wo Tim identifiziert werden sollte.
KOK Abele soll die Gespräche der Familie während der Fahrt belauscht und dann detaillierte Aktenvermerke dazu angelegt haben. Eine Belehrung fand nicht statt und die Personen befanden sich in einer stark beeinträchtigten Verfassung. Es hätte KOK Hofer bewusst sein müssen, dass die während der Fahrt gemachten Angaben nicht verwertbar seien.

Natürlich erwidert die STA darauf und verweist auf eine Ermessensentscheidung der Ermittler, ob jemand als „tatverdächtig“ eingestuft wird, was bei J.K. nicht der Fall war, denn aus der Tatsache, dass die Waffe bei J.K. fehle habe man nicht schließen können, dass Tim K. diese auch benutzt habe. Der Typ der Waffe musste ja erst noch ermittelt werden und die umstrittenen Vernehmungen hatten lediglich zur Aufgabe die Lebensumstände des Tim zu erhellen und keinesfalls eine Verantwortlichkeit des J.K. zu ermitteln.


Kontroverse um das Video von der Hausdurchsuchung.


Nun gibt es eine Kontroverse um das vom heutigen Zeugen Fuchs (SEK) mitgebrachte Video von der Hausdurchsuchung.

Die Verteidigung würde den Film gerne erst vorab ansehen, um dann über einen Widerspruch zu entscheiden. Sie beantragt eine Akteneinsicht (Video).

Der R. ist etwas überrascht, da er ja den Film schon am letzten Prozesstag angekündigt hatte und die Verteidigung sich dazu nicht geäußert habe.
Man störe mit solchen Aktionen den geplanten zeitlichen Prozessverlauf.

Ein NK-Anwalt merkt an, dass ein Antrag auf Akteneinsicht gar nicht stellbar ist, da das Video sich gar nicht bei den Ermittlungsakten befinde.


Kammerbeschlüsse zu den obigen Themen


Nach einer Pause verkündet der Richter einen Kammerbeschluss bezüglich des eingangs erwähnten Verwertungs-Widerspruchs der Verteidigung:

Der Widerspruch sei nicht veranlasst, da ein Zwischenbescheid in der Hauptverhandlung nicht vorgesehen sei und die Frage der Verwertbarkeit der abschließenden Urteilsberatung der Kammer vorbehalten bliebe.

Aus formalen Gründen wird die Verteidigung jedoch später den gleichen Widerspruchsantrag vor jedem Widerspruchsereignis erneut stellen, die Kammer ihn immer wieder abweisen.

Es fällt auch eine Entscheidung zum SEK-Video:

Die Verteidigung, die Berufsrichter und die NK-Anwälte, werden ab 13:40 Gelegenheit haben, das Video vorab zu sehen, bevor es um 14 Uhr öffentlich vorgeführt wird.


Der Zeuge KHK Heist vom MEK zur 1. Hausdurchsuchung Kretschmer am 11.03.09


Nun erscheint der erste Z. dieses Tages:

KHK Stefan Heist, 44 J., vom MEK.

Dieser berichtet, das MEK habe an diesem Tage die Aufgabe gehabt, das Wohnobjekt K. in Weiler/Stein zu sichern.

Zusammen mit dem SEK habe man das Haus umstellt und dann im 1. OG eine unbekannte Person wahrgenommen, die ein Fenster geöffnet, aber gleich wieder geschlossen hatte.

Man habe vermutet, es sei die Fr. K. gewesen.

Nach ein paar Minuten sei die Mitteilung gekommen, dass Herr K. an der äußeren Absperrung der Ortsdurchfahrt eingetroffen wäre.

Der Z. sei dann dorthin gefahren und habe Herrn K. gesagt, er möge mit seinem Handy seine Frau anrufen und sie bitten, dass Haus zu verlassen. Dies habe er getan.

R

In welchem Stadium des Verfahrens war dies? Welchen Status hatte Herr K. zu diesem Zeitpunkt?


Z

Keinesfalls war er ein Beschuldigter. Es handelte sich um rein polizeirechtliche Massnahmen und er wurde auch nicht belehrt.


R

Zu welchem Zeitpunkt war das?


Z

Das müsste ich nachrecherchieren, kann ich zeitlich nicht mehr einordnen, denn wir waren ja an diesem Tag auch an der ARS, im Park und in Birkmannsweiler bei den Großeltern.


R

Wonach hatten Sie da gesucht?


Z

Nach dem Täter.


R

Seit wann war der Ihnen namentlich bekannt?


Z

Kann ich nicht genau sagen. Irgendwann (!) wurde er namentlich bekannt.


R

Warum musste Frau K. das Haus verlassen?


Z

Wir wußten ja nicht, wer im Haus ist, ob Frau oder Sohn.
Wenn wir Wohnobjekte durchsuchen, ist es immer besser, wenn alle Personen vorher das Haus verlassen.


R

Wie hat sich der Vater zu erkennen gegeben?


Z

Kann ich nicht sagen. Er kam ja bei den Kollegen an, die unten an der Absperrung standen.


R

Es gibt da dieses Fax von Ihnen an den Herrn Gruber vom 30.03. um 14:21.


Z

Das war eine E-Mail.


R

Gut. Eine E-Mail.
Wie erklären Sie sich hier die Aussage eines KOR Ratge:
“Die Tür des Waffenschranks steht offen.“


Z

Es muss da später ein Missverständnis über die Schließverhältnisse des Waffenschranks gegeben haben. Das hat sich aber nicht bestätigt.


Der R. verliest die Email, in der Herr Heist nochmals chronologisch die Ereignisse im Wohnobjekt wiedergibt:



Beamte des MEK-LKA-SEK seien am Wohnobjekt eingetroffen, wobei das MEK für die äußeren Absperrungen zuständig gewesen sei.
Man habe am Fenster eine Person gesehen, die sich später als Fr. K. herausstellte.
Dann sei Herr K. bei den Kräften angekommen, die die Ortsdurchfahrt abgesperrt hatten.
Er wurde gebeten, mit dem Handy seine Frau anzurufen, damit diese das Haus verlasse.
Dann sei das SEK ins Haus und habe dieses nach dem Täter durchsucht.
Man habe in der linken Garage einen Seat mit Ludwigsburger Kennzeichen festgestellt.
Als klar gewesen sei, dass sich der Täter nicht im Objekt befände, wäre man mit J.K. ins Gebäude gegangen.


R

Wie kam es nun zu der Äußerung des Herrn Ratge: „Die Tür des Waffenschranks steht offen“ ?


Z

Das kann ich nicht sagen. Uns wurde nur gemeldet, dass der Waffenschrank geöffnet wurde, dann wurde das Fehlen der Beretta bemerkt und die Türe des Schranks wieder geschlossen.
Ich selbst war ja nicht im Gebäude. Da müsste man das SEK befragen.


R

Sie haben also nur die Identität des J.K. festgestellt und diesen nicht belehrt.
Haben Sie die Schließverhältnisse selbst gesehen, also ob der Schrank auf oder zu war?


Z

Nein.


R

Da müssten wir wohl den Herrn Fuchs vom SEK befragen?


Z

Ich glaube nicht, dass der persönlich vor Ort war. Meines Wissens ist er der Kommandoführer beim SEK. Ich glaube, der war nicht vor Ort, habe ihn dort jedenfalls nicht gesehen.


R

Weshalb haben Sie denn nun überhaupt beim Herrn Gruber angefragt?


Z

Ursprung waren Unstimmigkeiten im Protokoll mit der Äußerung des Herrn Ratge.
Deshalb diese Mail an den Herrn Gruber.


RA Kiefer:

Was hat denn J.K. beim 1. Kontakt geäußert als Anlass seines Erscheinens?


Z

Das weiß ich nicht mehr.


RA Kiefer :

Da war ja offenbar ein großes Polizeiaufgebot vor Ort. War J.K. denn nicht überrascht? Hat er eine spontane Erklärung abgegeben?


Z

Weiß ich leider nicht mehr.


RA Kiefer:

Was haben Sie denn zu Herrn K. gesagt?


Z

Nur, dass er im Objekt anrufen soll. Das war alles.


RA Kiefer:

Hatten Sie im Nachhinein noch Kontakt zum SEK, um die Reaktion des Herrn K. in Erfahrung zu bringen?


Z

Nein.


RA Krächel:

Haben Sie noch ein Bild von der Situation des Zusammentreffens mit Herrn K. im Kopf?


Z

Grob.


RA Krächel:

Was machte er für einen Eindruck auf Sie?


Z

Er wirkte gefasst und normal.


RA Krächel:

Was war denn da alles zu sehen?


Z

Da war alles abgeriegelt, MEK und SEK, Uniformierte, teilweise mit Vollschutz.


RA Krächel:

Gab es etwas, was Ihnen am Verhalten des Herrn K. ungewöhnlich erschien?


Z

Ja, also ich hätte in so einer Situation anders reagiert.


RA Krächel:

Sind irgendwelche Worte gefallen?


Z

Kann ich nicht mehr sagen.


RA Steffan:

Sie sprechen von einem Protokoll des Herrn Ratge.
Welches Protokoll meinen Sie damit?


Z

Das Einsatzprotokoll.


RA Steffan:

Ist das in Ihrem Besitz?


Z

Das habe ich nie gesehen.


RA Steffan:

Woher wissen Sie dann, was da drin steht?


Z

Es kam irgendwie auf, dass es diese Aussage da geben soll. Da muss man wohl aber Herrn Ratge selber befragen.


RA Steffan:

Wieviele MEK-Beamte waren im Hause K.?


Z

Gar keine.


RA Steffan:

Und wieviele SEK?


Z

Das weiß ich nicht.


RA Steffan:

Wieviele von der KT Waiblingen?


Z

Ein paar, genau kann ich das nicht sagen.


RA Gorka:

Herr K. wurde dann nach Waiblingen gebracht. Wozu?


Z

Das weiß ich nicht wozu. Ich nehme mal an zur Vernehmung.


RA Gorka:

Und am Waffentresor hatten Sie zu diesem Zeitpunkt schon festgestellt, welche Waffe Tim K. mit sich führt?


Z

Ja.


Diese unüberlegte Antwort des Z auf die geschickte Frage des RA Gorka ruft sofort den OSTA auf den Plan:

Herr Heist, bitte bedenken Sie: Hier kommt es auf jedes Wort an! Der Grund der Nachschau war doch, OB der Tim eine Waffe mit sich führt!?


Z

Das ist schwierig. Wir mussten rausfinden wie er bewaffnet war, WENN er bewaffnet war.
Er war es zumindest in der ARS. Ja, das war wahrscheinlich der Grund.


RA Kiefer:

Nach Abschluss der Hausdurchsuchung, als Sie abgezogen sind, hatten Sie also Erkenntnisse darüber, dass die Waffe fehlt. Aber hatten sie auch Erkenntnisse über Art und Umfang der fehlenden Munition?


Z

Kann ich mich nicht erinnern. Kann ich nicht beantworten.


RAin Stuff:

Aus ihrer E-Mail geht hervor, dass J.K. bei den Einsatzkräften an der Absperrung angekommen sei.
Um wen handelte es sich hierbei?


Z

Die kannte ich nicht. Die müssen von der PD Waiblingen gewesen sein.


RAin Stuff:

Und Sie haben dann an dem Gespräch teilgenommen?


Z

Ich habe nur gefragt, wer im Haus sei und Herrn K. gebeten, dort mit seinem Handy anzurufen.


(Anmerkung des Verfassers: Der Z hatte mittlerweile schöne rote Bäckchen bekommen und wird nun entlassen).



Der R. tut kund, dass – außer den schon geladenen Zeugen – momentan die Ladung zusätzlicher Zeugen NICHT geplant ist, es sei denn, es würden die entsprechenden Anträge von den Verfahrensbeteiligten gestellt.


Der Zeuge PD Fuchs vom SEK zur 1. Hausdurchsuchung Kretschmer am 11.03.09


Der nächste Z. ist PD Alexander Fuchs, 51 Jahre alt, Leiter des SEK.


Er wird vom R. nach seiner Funktion am 11.03.09 gefragt.

Der Z. selbst war am 11.03. in Freiburg bei einer Übung für den NATO-Einsatz, wo ihn der Alarm erreichte. Er flog dann von Freiburg nach Winnenden.

Erstkräfte wurden schnell zur Schule geschickt. Zu diesem Zeitpunkt war der Täter flüchtig.

Dann wurde der Park durchsucht und mehrere Objekte, auch das Elternhaus des Täters in Weiler/Stein, wo sich der Täter hätte verborgen halten können. Das Objekt wurde umstellt.

Dann nahm man am Fenster eine Bewegung war. Es handelte sich aber um die Mutter.

Der Vater hatte diese dann mit seinem Handy herausgerufen.

Dann sind die Kollegen rein und haben das Objekt durchsucht.

Anschließend ist man dann mit dem Vater rein.

Die erste Durchsuchung habe nur dem Auffinden von Personen gegolten – es ging darum, den Täter zu fassen.


R

Waren Sie selbst vor Ort?


Z

Nein. Ich bin nur Zeuge vom Hörensagen.


R

Im April 2009 wurde Ihre dienstliche Äußerung zum Ablauf des Einsatzes mit Herrn K. angefordert.
Wie konnten Sie diesen Ablauf schildern?


Z

Zum einen wurden die beteiligten Beamten befragt, zum anderen ist es üblich, die Maßnahmen durch Videoaufnahme zu dokumentieren.


R

Und das ließ sich miteinander in Einklang bringen?


Z

Im Wesentlichen, ja.
Es gab da eine Unschärfe bei der Tresoröffnung, die ist aber der dynamischen Situation geschuldet.


R

Welche Aussagen hatten Sie nun von den Beamten erhoben?


Z

Nun, man hat mit Herrn K. das Schlafzimmer betreten, dort griff er (!!!) dann im Kleiderschrank an die Stelle, wo er die Waffe vermutete. Die Waffe war weg. Dann ging er zum Nachttisch und schaute in der Schublade nach – das Magazin war auch nicht da. Dann ging man in den Keller in den Tresoren nachsehen – dort hatte nichts gefehlt.

(Anm. d. Verf.: Einem den Beamten unbekannten Mann wird mitgeteilt, dass sein Sohn gerade einen Amoklauf begangen habe. Dessen Gemütszustand bleibt ebenfalls unbekannt. Das SEK, welches nicht WISSEN kann, dass sich an jener Stelle KEINE scharfe Waffe (mehr) befindet, lässt daraufhin den Ihnen unbekannten und in seinen Handlungen nicht einschätzbaren Mann in einen Schrank nach einer Waffe greifen…Wie dies im schlimmsten Falle ausgehen kann, möge sich jeder Leser selbst ausmalen…Realitätsferner geht es jedenfalls kaum.)


R

Und die originalen Beweismittel?


Z

Das Video habe ich dabei. Da sieht man, dass Herr K. den Tresor selbst öffnet.


R

Und es waren 2 Beamte mit im Haus?


Z

2 waren in der Nähe des Herrn K., aber noch Weitere im Haus.


R

Hatte man beim Öffnen der Tresore Handschuhe getragen?


Z

Nach einem Aktenvermerk vom 18.03.09 trug man keine Schutzhandschuhe.


R

Wurde das Bedienfeld noch von anderen berührt?


Z

Soweit man sich erinnern konnte, wurde es nur von Herrn K. bedient, ein Beamter war sich jedoch unschlüssig.


RA ?

Was war der Grund für die Nachschau bei den Waffen?


Z

Wir mussten ja das Bedrohungspotential einschätzen, das vom Täter ausging, ob er z.B. Pistolen oder Gewehre dabei hatte und über wieviel Munition er verfügte.
Es war dann auch wichtig, den weiteren Schutz der Beamten zu überdenken, z.B. bezüglich Schutzwesten, abhängig von Bewaffnung und Munition.


RA ?

Ging die Idee der Waffennachschau von den Beamten oder von Herrn K. aus?


Z

Das kann ich nicht beantworten. Es befanden sich alle in einer dynamischen Situation. Die Maßnahme war jedoch mit Herrn Höhnle von der PD Waiblingen abgestimmt.


RA ?

Und es wurden nur Waffen festgestellt, die Herrn K. gehörten?


Z

Ja.


RA Krächel:

Wieviel Schuss Munition wurde denn für die Beretta 9mm festgestellt?


Z

Kann ich nicht beantworten. Das wurde mit den Mitarbeitern nicht erörtert.


RA Krächel:

Hatten Sie denn schon eine Vorstellung davon, wieviel im Vorfeld schon vom Täter verschossen wurde?


Z

Wir gingen von einer größeren Menge aus, es war jedoch wie gesagt eine sehr dynamische Situation.


RA Steffan:

Sie sagten vorhin im Keller hatte nichts gefehlt. Was hätte denn fehlen können?
Waffen oder Munition?


Z

Beides. Ganz allgemein.


RA Steffan:

Im Schlafzimmer fehlten also Waffe und Magazin. Danach gingen Sie in den Keller. Auf wessen Initiative hin?


Z

Insgesamt mussten wir ja alles nachsehen. Aber da verweise ich auf das Video.


RA Gorka:

Sie sagten, die Maßnahme wurde mit dem Herrn Höhnle abgestimmt.
Wer war denn der Leiter der Maßnahme?


Z

Hier muss ich darauf hinweisen, dass ich nur eine eingeschränkte Aussageerlaubnis bekommen habe.
Ich müsste also erst mit dem Innenministerium absprechen, ob ich diese Auskünfte geben darf.
Jedenfalls wurde der Punkt der Hausdurchsuchung nach den Waffen abgestimmt.


RA Gorka:

Man wusste also schon von den Waffen im Haus?


Z

Wahrscheinlich, ja.


RA Gorka:

Spielten bei der Durchsuchung auch andere Punkte eine Rolle?


Z

Es ging darum, zu ermitteln, mit welchen Waffen der Täter unterwegs war.


RA Gorka:

Gab es denn zu diesem Zeitpunkt schon Hinweise, dass Tim K. der Täter war?


Z

Ich meine, da gab es Hinweise drauf.


RA Steffan

Und Ihre Weisungen kamen vom Herrn Höhnle?


Z

Wir waren diesem unterstellt. Es muss bei sowas immer eine Abstimmung mit dem Polizeiführer geben, sonst gehen wir nicht rein.


RA Gorka:

Bei dem Video habe ich den Eindruck, dass es nicht die 1. Begehung war. Sie waren vorher schon da, richtig?


Z

Zunächst waren wir vor dem Haus. Dann nahmen wir eine Bewegung am Fenster wahr: das muss die Mutter gewesen sein. Nachdem diese durch einen Anruf ihres Mannes nach draußen gekommen war, gingen wir rein und haben das Haus nach Tim durchsucht, dann sind wir raus und danach mit dem Herrn K. wieder rein.


RA Gorka:

Gab es nicht zuvor schon eine Begehung mit Herrn K.?
Kann es sein, dass diese Begehung auf dem Video nachgestellt wurde?


Z

Wir haben draußen gewartet, dann sind die Kollegen rein, haben durchsucht, sind raus und dann sind wir mit Herrn K. rein. Da wurde nichts nachgestellt.


RA Gorka:

Gab es für Herrn K. irgendeine Belehrung?


Z

Meines Wissens nicht.


Die Verteidigung stellt nun einen Antrag, der allgemein nicht sehr gut ankommt:
Man möge das zu zeigende Video doch bitte zurückstellen, denn man hatte noch keine Gelegenheit, den Inhalt mit dem Mandanten zu besprechen.

Der OSTA geht in die Luft:

Da zieht es einem ja die Schuhe aus!!! Sie machen hier erst irrsinnige Vorwürfe, das Video sei nachgestellt und jetzt wollen sie es auch noch zurückstellen?


STA:

Aber Ihnen war doch bekannt, dass es heute gezeigt wird…


RA Rabe:

Die Verteidigung ist heute eindeutig zu spät dran mit diesem Antrag.


R

Ich bitte um einen schriftlichen Antrag.


RA Gorka:

Das Video war nicht Bestandteil der Akten und wir konnten es erst vor ein paar Minuten ansehen. Wir hatten keine Gelegenheit uns mit unserem Mandanten zu besprechen, daher bitten wir darum, es um eine Woche zurückzustellen.


R

Eine Woche wofür?


RA Gorka:

Wir müssen den Inhalt des Films mit dem Mandanten besprechen, evtl. haben wir das schon bis Do. erledigt.


R

Ich dachte da eher an eine Stunde!?


RA Gorka:

Sehen sie, der Herr OSTA hatte nun über ein Jahr Zeit, sich dieses Video anzusehen und jetzt erscheint ein Zeuge, der ein Video mitbringt…


OSTA (wie immer erzürnt)

Der Film war ja bis vor kurzem vom Innenministerium gesperrt. Wir konnten ihn also auch nicht einsehen.


R (zu Gorka)

Das ist jetzt alles eine Zeitfrage. Wie genau lautet also ihr Antrag?
Es gibt ja 2 Dinge: zurückstellen oder aussetzen?


RA Gorka:

Wir beantragen, das Video für eine angemessene Zeit zurückzustellen, vorzugsweise eine Woche, hilfsweise eine Aussetzung des Verfahrens, bis wir die Gelegenheit hatten, den Inhalt mit dem Angeklagten zu besprechen.


R

Gibt es sonst noch Fragen an den Zeugen?


RA Bagin:

Hatte Herr K. während der Durchsuchung gesagt, wo er die Waffe aufbewahrt hatte?


Z

Kann ich nicht beantworten.


RA Bagin:

Wie lange vor der Durchsuchung hatte Herr K. das gesagt?


Z

Evtl. gibt das Video Aufschlüsse darüber – ich kann mich nicht erinnern.


Nach einer kurzen Pause gibt der R. seine Entscheidung bezüglich des Videos bekannt:

Aufgrund der Umstände, dass dieses erst kurzfristig eingeführt und erst 20 Minuten vor Beginn der Hauptverhandlung in Augenschein genommen werden konnte, soll der Verteidigung Gelegenheit gegeben werden, den Inhalt mit dem Angeklagten besprechen zu können.

Die Sitzung wird an dieser Stelle bis zum Donnerstag unterbrochen und dann wird mit der Vernehmung des Z. fortgefahren und das Video öffentlich gezeigt.



Hiermit schließe ich den 8. Prozesstag ab.



Rechtlicher Hinweis:

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Es handelt sich hierbei um Mitschriften eines öffentlichen Prozesses und einem entsprechenden öffentlichen Interesse an der Sache an sich.
Mit dem Anonymisierungsangebot erkennen wir jedoch an, dass wir evtl. Persönlichkeitsrechte als vorrangig behandeln und uns auch keinesfalls die im Prozess benannten Abläufe und Zitate zu eigen machen, sondern gerade eben die mögliche Unzulänglichkeit der dort getroffenen Aussagen ausstellen wollen.

Zuletzt geändert: 27/07/2022 14:41