7. Prozesstag am Do., 07.10.2010 - Gerichtsmediziner - Lottmann (Wendlingen)

Rechtlicher Hinweis:

Anonymisierungsangebot


Jede der in diesem Artikel mit vollem Namen genannte Person, die eine Anonymisierung wünscht, möge sich bitte auf dem kurzen Dienstweg mit den Seitenbetreibern in Verbindung setzen.

Es handelt sich hierbei um Mitschriften eines öffentlichen Prozesses und einem entsprechenden öffentlichen Interesse an der Sache an sich.
Mit dem Anonymisierungsangebot erkennen wir jedoch an, dass wir evtl. Persönlichkeitsrechte als vorrangig behandeln und uns auch keinesfalls die im Prozess benannten Abläufe und Zitate zu eigen machen, sondern gerade eben die mögliche Unzulänglichkeit der dort getroffenen Aussagen ausstellen wollen.


Dieser Tag überrascht gleich am Einlass mit schärferen Kontrollen.
Hatte man es die Tage zuvor noch schleifen lassen und auch die Schuhe nur noch stichprobenartig kontrolliert, gibt es heute wieder das volle Programm.

Sogar Geldbörsen, die man zuvor noch mitnehmen durfte, müssen ab sofort abgegeben werden.

Außerdem wird Schreibzeug durchsucht und die Stifte inspiziert.

Es fällt auch eine höhere Polizeipräsenz im Saal auf.


Der Sachverständige Dr. Benz zur Leichenschau bei den Opfern


Als erstes kommt der Sachverständige Dr. Dietmar Benz, 52 J., von der Gesellschaft für Rechtsmedizin in Tübingen zu Wort.

Die Zuordnung der Opfer zu den Pathologen sei willkürlich vorgenommen worden und es sei Zufall, dass er 4 Opfer aus Raum 301 begutachtet habe, so sagt der Sachverständige.

Selina Marx


Laut Plan des Raumes 301 saß sie in der 2. Reihe von hinten rechts an der Wand.

Sie wies 6 Defekte auf (ein/aus).

Ein: linker Hinterkopf
Aus: hinter dem rechten Ohr
Ein: am linken Ohr
Aus: rechte Stirn
Ein: linke Achselhöhle
Aus: rechtes Schlüsselbein

Verletzungen:
Zentrales Versagen des Nervensystems, massive Blutungen in die linke Brusthöhle, sofortige Bewußtlosigkeit, keine Überlebenszeit.

Viktorija Minasenko


Saß in der hinteren Reihe gegenüber der Tür, sie hatte eine auffallend blasse Haut und wies 5 Defekte (?) auf.

Ein: rechter Nacken
Aus: Mundboden, mit Verletzung der Luftröhre
Ein: oberer Rücken mittig, unterhalb Halswirbelsäule
Aus: linke Seite Hals
Ein: Schulter rechts
Aus: Schultervorderseite

Es sei kein Projektil verblieben.

Als Todesursache gibt er Verbluten aufgrund des Halsdurchschusses an. Blutasteration wird genannt.

Zur Überlebenszeit kann er keine Angaben machen. Als die Rettungskräfte sie um 09:51 fanden, sei sie tot gewesen.

(Anm.d.Verf.: Die ersten beiden Schüsse müssten demnach leicht von unten nach oben getroffen haben oder auf das liegende Opfer abgegeben worden sein.)

Nicole Nalepa


Saß direkt vor Viktorija Minasenko.

Auch sie war auffallend blass, bedingt durch massiven Blutverlust.

2 Defekte.

Ein: rechter mittlerer Rücken
Aus: mittlerer Brustkorb

Verletzung der rechten Niere und des rechten Leberlappens.
Todesursache Verbluten, Überlebenszeit schätzungsweise 1,25 Std.

Starb im Rettungshubschrauber.

Große Wundöffnung, vermutlich kein direkter Schuss, sondern Durchschuss Viktorija M.

Stefanie Kleisch


Hatte den 2. Platz vom Fenster aus, in der 2. Reihe, links von der Tür.

13 Schussdefekte.(?)

Die Zuordnung scheint auch hier schwierig gewesen zu sein, denn Dr. Benz benutzt oft das Wort „eventuell“.


Evtl. 2 * ein: im Flankenbereich rechts (2)
Evtl. ein: Nacken rechts (3)
Evtl. ein: unterer Rücken mittig (4)
Aus: linke Achselhöhle (5)
1 Steckschuss (wo???)(6)
1 Durchschuss rechter Oberschenkel (9)
1 Unterarmdurchschuss rechts (11)


Verletzungen:
Massive Zerstörung der Leber >Blutungen in beide Brusthöhlen, Pneumotorax beider Lungen,
Durchtrennung Rückenmark auf Höhe des 9. Brustwirbels.
Todesursache: Verbluten, Überlebenszeit im Bereich weniger Minuten.

Michaela Köhler


Auffällige Blässe.

4 Defekte

= 2 Steckschüsse und 1 Durchschuss (?), 2 Projektile im rechten Schulterbereich

Ein: Mittelbauch(1)
Aus: linker Flankenbereich (2)
Ein: Rücken, hinter linker Schulter(3)
Aus: rechtes Schlüsselbein (4)


Verletzungen:
Massive Leberverletzung, Pneumotorax
Überlebenszeit sehr kurz, Todesursache Verbluten.


In der Gesamtschau berichtet Dr. Benz, dass es keine Nahschussanzeichen gebe, was die Körper betrifft, denn die Kleidung habe er nicht begutachtet.

Minasenko, Marx und Nalepa seien in Einklang zu bringen mit den Ermittlungsergebnissen, von ihrer Sitzposition aus seien sie von der Türe aus beschossen worden.

Jaqueline Hahn, die rechts von Minasenko saß, sowie Ibrahim Halilaij wiesen nur Einschüsse im hinteren Bereich auf.

Die Opfer seien von mindestens 12 Schüssen getroffen worden, davon 7 im Kopf- und Nackenbereich, was darauf hindeute, dass gezielt in den Kopfbereich geschossen wurde.

Es muss sich um eine extrem schnelle Schussfolge gehandelt haben, da ein Wenden für die Opfer nicht einmal möglich war.

Es ist nicht auszumachen, ob Stefanie Kleisch beim 1. oder 2. Auftreten des Täters getroffen wurde.

Wenn man von einem 15er Magazin ausginge, und 12 Schüsse für 5 Personen, dann würde 1 Magazin nicht reichen, denn Stefanie Kleisch wurde mindestens 5 mal getroffen.

Es müsse also ein Teil der Schüsse beim 2. Auftreten auf diese Opfer abgegeben worden sein und ein Teil auf Stefanie Kleisch sitzend auf ihrem Platz.


Schriftsätze des RA Reichert bezügl. Zeugnisverweigerungsrecht Ute und Jasmin K.


Der R. liest nunmehr 2 Schriftsätze eines RA Reichert vor, der Ute (geb. 22.03.61) und Jasmin K. vertritt.

Aus diesen geht hervor, dass beide von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen und folglich der Ladung des Gerichts nicht Folge leisten werden.

Es kommt von Seiten der Nebenkläger die Frage auf, ob sich dieses Zeugnisverweigerungsrecht auch auf die Verlesung der bei der Polizei gemachten Vernehmungen bezieht.
Da dies unklar erscheint, kündigt der R. an, dies noch mit RA Reichert zu klären bzw. zu fragen, ob beide, Ute und Jasmin, mit der Verlesung ihrer damals gemachten Aussagen einverstanden seien.


Schriftsätze der Verteidigung bezügl. Klinikum Weinsberg und Gutacher DuBois


Als nächstes werden 2 Schriftsätze des RA Stefan an das LG vom 05.10.10 verlesen.

Im ersten beantragt er Akteneinsicht in die von der STA mittlerweile eingestellten Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter des Klinikums „Am Weissenhof“ in Weinsberg.

Im zweiten Schreiben wird die Einholung von dienstlichen Äußerungen des Gutachters Prof. DuBois beantragt, ob

1. jemals Hinterbliebene/Opfer von ihm selbst oder in seiner Klinik behandelt wurden.

2. er persönliche Beziehungen zu Mitarbeitern des Klinikums „Am Weissenhof“ unterhielt/unterhält und/oder für diese Einrichtung in der Vergangenheit tätig geworden ist.

Der R. gibt dann bekannt, dass – aufgrund des Wegfalls der beiden Zeuginnen Ute und Jasmin K.- die Prozessplanung umgestellt werden müsse. Andere Zeugen würden vorgezogen um diese Lücken zu füllen und das Programm zu straffen.

Ob es zu einer Verkürzung des Prozesses kommt lässt sich m.E. noch nicht absehen, da die Prozessbeteiligten ja theoretisch auch noch neue Zeugen laden lassen könnten.


Der Zeuge KHK Lottmann zu den Ereignissen in Wendlingen


Als nächstes kommt der Zeuge KHK Gundram Lottmann, 42 J., von der PD Esslingen, der Sachbearbeiter für den Komplex Wendlingen war.

Dieser erscheint gleich ganz ohne Unterlagen. Hatte seinerzeit der Zeuge Neumann noch in so etwas geblättert, um dann darin doch keine Antwort zu finden, so starrt der heutige Zeuge einfach nur lange Zeit an die Decke, um dann auf die meisten Fragen auch keine Antworten zu bringen.


Der R. bittet den Z. zunächst, aus seiner Erinnerung an den 11.03. zu schildern.

Dieser erzählt die bekannte Geschichte des Igor Wolf und dass dieser seine Frau genau um 9:41 Uhr angerufen habe, daher wisse man genau, wann Herr Wolf entführt wurde.

Bekannt geht es weiter, bis Herr Wolf bei der Streife angelangt war.

Währenddessen soll ein ungenannter Zeuge in einem Abschleppwagen, der gerade die Auffahrt zur A8 hinauf fuhr, beobachtet haben, wie eine Person zuerst Richtung Polizeiwagen rannte, dann aber die Richtung gewechselt habe und versucht haben soll, den Abschleppwagen anzuhalten. Kurz darauf sei diese Person gestürzt. Es soll sich hierbei um den Täter gehandelt haben.

Dann müsse der Täter über 2 Auf-/Abfahrten ins IG Wert gelangt sein.

Ein Mitarbeiter der Fa. Container Hermann will den Täter über das Firmengelände haben laufen sehen.

Die Streife Schäfer/Rehm soll gerade die Wertstrasse entlang gefahren sein, um ca. 100 m vor dem Autohaus nach links in eine Einmündung abzubiegen, als Herrn Rehm etwas auffiel:

Auf Höhe Hahn stand ein Vermessungsarbeiter in Warnweste und in Verlängerung dieser Person eine andere Person, die hinter diesem Mann hervorlugte, sich aber gleich wieder hinter ihm versteckte.


Dies war verdächtig und daher sollte diese Person kontrolliert werden.

Das Fahrzeug wurde nach dem Abbiegevorgang gewendet, zurückgesetzt und an der Ecke „Luxor“ abgestellt.

Beim Aussteigen wurden die Beamten sofort beschossen, während der Täter schräg die Straßenseite wechselte und nun von einem Anhänger am Fahrbahnrand aus schoss.

Der Fahrer ging links in Deckung, Herr Rehm hinter dem Polizeifahrzeug.

Nun gibt der Z. die Entfernung Richtung Hahn an: 50-70 m, leider erfahren wir nicht, was der Täter weiterhin tat, denn da hatte es diesen auch schon mit den Beinschüssen erwischt.

Die Projektile sollen bei der Obduktion im linken Sprunggelenk und der rechten Kniescheibe gefunden worden sein, letzteres deshalb, weil der Täter noch in Bewegung war und das Projektil ebenfalls – es soll dort noch hin gewandert sein.

Herr Rehm soll ausgesagt haben, dem Täter habe es „die Beine weggeschlagen, dann fiel er hin“.

Sodann habe Rehm dem Täter gesagt: „Waffe weg!“

Dieser Aufforderung habe der Täter Folge geleistet und die Waffe rechts neben sich auf den Boden gelegt.

Dann habe er zusätzlich auch noch die Hände über den Kopf genommen.

Herr Rehm sei dann auf den Täter zugegangen, um diesen festzunehmen.

Dieser habe aber wieder zur Waffe gegriffen und in Serie mehrfach auf den nun ohne Deckung Stehenden gefeuert.

Herr Rehm wich zurück und ging erneut hinter dem Streifenwagen in Deckung.

Herr Rehm habe dann nicht weiter feuern können, da zu diesem Zeitpunkt reger Auto- und Personenverkehr in der Wertstrasse herrschte.

Der Täter ging dann über die Strasse Richtung Haupteingang von Auto Hahn.


Der Z. möchte gerade ansetzen, seinen Unmut über diverse Medienberichte, die von Polizeipannen reden und diverse Theorien entstünden liessen, kundzutun, als der R. ihn unterbricht.

Es gebe auch bei Gericht Anrufe von diversen Personen, die meinten, durch verschiedene Theorien zur Erhellung des Falles beitragen zu können.
Das Gericht würde sich damit nicht auseinandersetzen. Entscheidend wäre nur, was die Zeugen hier berichteten.

Schließlich konnten die Zeugen Neumann und Frau Peterhans mit der 3-D-Rekonstruktion, in der sie den Verlauf geschildert haben, (angeblich) schon erheblich zur Erhellung beitragen.

Der Zeuge wird gebeten mit dem Autohaus fortzusetzen.


Der Täter wäre dann am Empfang vorbeigekommen. Auf der linken Seite gibt es 3 Bereiche mit Tischen für Verkäufer, die jeweils durch ein Neufahrzeug getrennt sind.

Der Täter habe dann gesagt: „Wer hat Fahrzeug? Wir fahren jetzt!“

Er habe den Verkäufer März bedroht, dieser habe gesagt, er müsse erst einen Schlüssel holen.

Daraufhin sei der Täter weiter in den nächsten Bereich gegangen, wo Herr Puljic gerade mit Herrn Wilk gesprochen habe, der dort gewesen wäre, um ein Fahrzeug zu reklamieren.

Verkäufer März habe seinen Kollegen noch gewarnt, während er gestikulierend raus gerannt sei.

Der Täter habe dann sofort wortlos auf seine Opfer geschossen: 9 mal auf Puljic und 4 mal auf Wilk.

Im 3. Bereich sei ebenfalls ein Verkäufer gewesen, der gerade Besuch von einem Bekannten gehabt hätte.

Diese wären gleich in Deckung gegangen und hätten eine „spanische Wand“ (!!!) vorgezogen.

Während eines Magazinwechsels des Täters wäre ihnen die Flucht durch den Hinterausgang gelungen.

Währenddessen sei ein weiterer Streifenwagen in den Hof vor den Haupteingang vorgefahren.

Der Täter sei nach vorne gekommen und habe 12mal durch die Verglasung geschossen.

Dann sei er durch den Hintereingang auf den Hof geflüchtet und dort links an der Fassade entlang zu einem Bereich mit Containern gegangen.

Von dort ginge nur ein Weg nach vorne, doch dort wäre schon Polizei gewesen.

Also sei der Täter zurück zum Hinterausgang gegangen und habe dann den Hof überquert in Richtung Firma Aluminium Ritter.

Dort habe er sich hinter geparkten Fahrzeugen auf dem Parkplatz zunächst Richtung Eingang bewegt.

Als der dortige Geschäftsführer die Türe abgeschlossen hätte, habe der Täter einen Schuss in seine Richtung abgegeben.

Mittlerweile habe eine Streife aus Nürtingen die Strasse Höhe Fa. Ritter abgesperrt, so dass von dort aus (für den Täter) kein Durchkommen mehr gewesen wäre.

Über Funk sei die Meldung gekommen, der Täter würde sich bei einem weißen Container aufhalten, jedoch wäre kein weißer Container feststellbar gewesen.

Der Täter sei von den Beamten zuerst für eine unbeteiligte Person oder einen Mitarbeiter der Fa. gehalten und mit dem Lautsprecher angesprochen worden.

Danach habe der Täter in Richtung der Beamten geschossen. Ein Beamter (Hr. Dürr) habe mit einer MP 5 mal das Feuer erwidert, jedoch nicht getroffen.

Es wären dann 3 weitere Fahrzeuge (2 Zivil + 1 Streife) aus Richtung Hahn angekommen.

Der Täter habe nun über oder zwischen den geparkten Fahrzeugen geschossen und dabei das Zivilfahrzeug getroffen, in welchem 2 Beamte schwer verletzt worden wären.

Mittlerweile sei wohl sein Magazin leer gewesen; er habe einen Magazinwechsel vorgenommen, sich hingesetzt und den Suizid verübt.

(Anm. d. Verf.: Laut der 1. Pressemitteilung sollen Zeugen beobachtet haben, wie der Täter sein Magazin noch einzeln (!!!) mit Patronen bestückt hatte. Dies war ohnehin unglaubwürdig gewesen, da er in diesem Fall eine längere Zeit gar nicht schussbereit gewesen wäre…)

Ein Mitarbeiter der Fa. habe dies mit seinem Handy gefilmt. Durch die Schüsse sei er (zuvor) in der Werkhalle aufmerksam geworden und habe dann durch die Glasfassade gefilmt.

Im 1. OG von Alu-Ritter hätte eine Zeugin des Geschehens einen Kreislaufkollaps bekommen.

Jetzt schildert der Z. , KHK Lottmann, noch das Wegkicken der Waffe, die auf der Brust des Täters gelegen haben soll, durch einen Beamten, weil man ja nicht gewusst habe, ob der Täter auch wirklich tot gewesen sei.

In der Folge sei der Tatort abgesperrt und die Ermittlungen eingeleitet worden.

Alle Beamten wären nach Nürtingen gebracht und befragt sowie deren Schusswaffen sichergestellt und ebenso wie die Munition überprüft worden.
Soweit die Schilderung der angeblichen Ereignisse.

Es schließen sich zahlreiche Fragen und Erörterungen an.

Zu den Blutspuren wird ausgeführt, dass sich welche fanden auf der Hinterseite des Autohauses nahe der Fassade.

Zu den Verletzungen der Zivilbeamten, dass Herr B. einen Halsdurchschuss und Fr. Geiger einen Durchschuss des linken Mittelfingers und des Unterkiefers erlitt.

Das Projektil soll in der Türverkleidung stecken geblieben sein.


Fragen an den Zeugen


R

Wie sah der Polizeieinsatz nach dem 1. Schusswechsel aus?


Z

Die Wertstrasse hat kurz nach dem Autohaus einen Einmündungsbereich mit abknickender Vorfahrt.
Dort sammelten sich die Streifen.
Herr B. versuchte, über Funk Kontakt zum Hubschrauber zu bekommen, doch es gab viele Überlagerungen und Funkstörungen.

Die Zivilkräfte zogen sich grüne Polizeiwesten an und das Vorgehen wurde abgestimmt.


R

Gab es dort auch Zivilisten und Fahrzeugverkehr?


Z

Es herrschte dort sehr viel Verkehr, denn es war gerade Mittagspause. Es gibt dort sehr viele Firmen, deren Mitarbeiter Richtung Handelshof zum Essen gehen, also gab es auch sehr viele Zivilpersonen, die dort herumliefen.


R

Können Sie aus Ihrer Sicht etwas an dem Polizeieinsatz bemängeln? Verlief er optimal?


Z

Der Einsatz verlief gut, denn er hat die Amoktat beendet.
Die Treffer des Täters kann man als glückliche Zufallstreffer bezeichnen.
Es herrschte dort sehr viel Verkehr, so dass man froh sein muss, dass niemand sonst verletzt wurde.
Ein Manko war sicherlich der Funk. Eine Kommunikation war nicht bzw. nur bedingt möglich.
Leider war auch die Personenbeschreibung „mit Camouflagehose“ von Anfang an nicht zutreffend.

Diese widrigen Umstände konnten jedoch den erfolgreichen Einsatz nicht schmälern.


R

War denn das Fahrzeug des Igor Wolf, in dem der Täter flüchtig war, schon bekannt?


Z

Nein, das wurde erst bei Wendlingen gegen 12.05 Uhr bekannt.
Dann wurden starke Kräfte nach Wendlingen verlegt.


R

Ist denn bekannt, was der Tim noch vorgehabt hatte, was der Sinn dieser Fahrt war?


Z

Dazu habe er sich nicht geäußert, er habe sich immer kurzfristig entschieden, laut Herrn Wolf.
Am Ende wollte er Richtung Karlsruhe fahren.


R

Was haben Sie denn an Munition und Magazinen gefunden im Bereich des Täters?


Z

Ca. 250 (!!!) Patronen und Hülsen und, ich glaube, 2 Magazine.


Beisitzender R:

Die verletzten Polizisten hatten ja Zivilkleidung an. War denn das Fahrzeug irgendwie kenntlich gemacht?


Z

Das Zivilfahrzeug vom Revier Filderstadt hatte ein Blaulicht auf dem Dach.


STA:

Sie sprachen von Zufallstreffern des Herrn Rehm. Worauf begründen Sie das?


Z

Mit der Entfernung. Wenn man jemanden auf diese Entfernung anvisiert, sieht man das Ziel so klein wie einen Fingerhut.
Wir haben auch die Kriminaltechnik befragt, ob es auch Abpraller gewesen sein könnten, es war aber nicht möglich, das zu eruieren.


OSTA:

Herr Lottmann, wir kennen uns ja. Sie schiessen ja auch.
Wie ist denn normalerweise die Treffsicherheit der Polizei auf diese Entfernung bzw. wie wird das bei der Polizei trainiert?


Z

Also geübt wird mit der Pistole auf 6-10 m, mit der MP auf höchstens 20m.


OSTA:

Also normalerweise trifft man auf diese Entfernung nicht.

Wie war denn der zeitliche Ablauf – wann wußte man denn in Waiblingen von dem, was in Wendlingen passiert war?

Wann war die Identität des Tim klar und wann war klar, um welchen Typ Waffe es sich handelt?


Z

Also kurz nach 9:30 erfuhren wir von dem Amoklauf und haben dann Streifen nach Winnenden geschickt.

Bis 12 Uhr bekamen wir unsere Informationen nur aus dem Radio oder Internet.

Nach 12 Uhr wurde bekannt, dass der Täter im IG Wert sein soll.
Wir fuhren dann raus und bekamen nur bruchstückhafte Informationen, weil der Funk überlastet war.

Wir konnten nur erfahren, dass im Bereich Hahn geschossen wurde.

Die benachbarten Kreise und auch Waiblingen bekamen eine erste Lage – Info kurz nachdem Igor Wolf sich bei der Streife gemeldet hatte: dass der Täter jetzt im Bereich Wendlingen ist.

Die Identität des Täters stand erst ca. 1 Std. später fest, es wurde dann ein Lichtbild nach Waiblingen gesendet.

Mit der Waffe bin ich überfragt, da müsste man die Kollegen aus Nürtingen fragen.


OSTA:

War das ein Bild vom toten Täter, von einer Person?


Z

Davon gehe ich aus, ich habe es nicht gesehen, da müsste man die Kriminaltechnik befragen.


RA Franz:

Gab es denn eine Kontaktaufnahme zum Täter, bevor dieser auf die Beamten feuerte?


Z

Wie ich schon sagte, hat der Täter unmittelbar das Feuer eröffnet, als die Beamten das Fahrzeug verlassen haben.

Herr Rehm ist dann hinter das Fahrzeug in Deckung und hat die Waffe zum Schiessen über das Dach aufgelegt.



RA Franz:

Am Fahrzeug soll es 3 Treffer gegeben haben. Wie kamen die zustande?


Z

2 davon dürften von Herrn Rehm stammen, der beim Schießen die Reling vom Dach gestreift hat.
1 Treffer vom Täter traf oberhalb des Kennzeichens.


RA Franz:

Rehm soll 2 Treffer gelandet haben und dann „habe es dem Täter die Beine weggeschlagen“.
Gab es denn Anzeichen des „Sich – Ergebens“, bevor der Herr Rehm vorging?


Z

Der Täter wurde aufgefordert die Waffe wegzulegen. Er legte sie dann rechts neben sich auf den Boden und nahm beide Hände hoch. Erst dann verlies der Herr Rehm die Deckung.


RA Franz:

Die Waffe legte er also rechts neben sich. Lag diese in Sichtweite des Herrn Rehm oder außerhalb?


Z

Kann ich nicht beantworten. Der Herr Rehm hat dies so ausgesagt.


RA Franz:

Also der Täter nahm die Hände hoch, hat abgewartet bis der Polizist die Deckung verlies und hat erst dann wieder gefeuert?


Z

Ja.


RA Franz:

Und der Herr Schäfer? Hat der dies gesehen?


Z

Nein. Von dessen Standort aus, links hinter einem Gebäude, hatte er keine Sicht auf den Täter.


RA Franz:

Die beschossene Zivilstreife hatte Blaulicht auf dem Dach. Wie waren diese Beamten gekleidet?
Uniform oder Westen?


Z

Die zivilen Beamten hatten grüne Westen übergezogen.
Der Kollege Metz auf der Rückbank war in Uniform.


RA Franz:

Tim hat ja mit 9mm geschossen. Und die Polizei?


Z

Die verwendet auch 9mm.


RA Franz:

Wie kann man diese Patronen unterscheiden?


Z

Die Polizei benutzt sogenannte „Manstop“-Geschosse, die eine Art „Kamm“ haben, der nach dem Treffer sich aufspaltet. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Privatpersonen so etwas erwerben können.


RA Franz:

Die Hülsen hätten also auch unterschiedliche Bodenprägungen?


Z

Ja.


RA Kiefer:

Hat Tim im Autohaus etwas gesprochen?


Z

Ja, er sagte sinngemäß: „Wo ist Auto, wir fahren jetzt!“


RA Kiefer:

Was trafen die 12 Schüsse durch die Frontscheibe des Autohauses?


Z

Die Schüsse waren etwas höher als das Polizeifahrzeug, denn im Autohaus steht vor der Frontscheibe ein Neuwagen, über den der Täter hinweg schießen musste.


RAin Sikic:

Sind die Beamten denn davon ausgegangen, dass es sich auch um den Amokläufer von Winnenden handeln könnte?


Z

Nein. Nur sein unschlüssiges Verhalten machte ihn verdächtig.


RAin Sikic:

Hatten die Beamten nicht über Funk erfahren, dass der aus Winnenden geflüchtete Täter sich nun hier aufhalten soll?


Z

Doch, jedoch sind die Beamten nicht davon ausgegangen, dass es sich bei der beobachteten Person um den Täter handeln könnte.


RAin Sikic:

Gab es keine Personenbeschreibung?


Z

Wir hatten nur eine Beschreibung aus Winnenden, die sich jedoch später als nicht zutreffend herausstellte: Camouflagehose, das Alter und die Statur.


RAin Sikic:

Kam der Beamte dann aus der Deckung und hat den Täter verfolgt?


Z

Das war nicht möglich.(!!!) Es waren ja rund 70 m Entfernung und der Täter ist gleich rein ins Autohaus.


RAin Sikic:

Waren zu diesem Zeitpunkt schon andere Beamte vor Ort?


Z

Nein, erst später kam die Streife Dürr/Graf, die den rückwärtigen Bereich gesperrt haben.
Herr Rehm hatte diesen berichtet, dass der Täter ins Autohaus geflüchtet ist. Er habe nur noch gesehen, wie die Eingangstüre von Hahn zufiel.


RAin Sikic:

War es Ihnen nicht möglich, die Personen im Autohaus zu warnen?


Z

Nein. Es waren ja noch keine weiteren Beamten da. Erst als die Streife vor dem Autohaus eintraf.


RA Steffan:

Sie sagten, der Täter nahm beide Hände hoch, erst dann verliess Herr Rehm die Deckung.
Wie lange war denn der Abstand zwischen dieser Bewegung und dem Vorgehen des Herrn Rehm?


Z

Herr Rehm ging langsam vor, auf Höhe des Motors wurde er erneut beschossen.


RA Steffan:

Ich muss meine Frage wiederholen: Der Abstand zwischen „Hände nach oben“ und dem Verlassen der Deckung?


Z

Kann ich nicht beantworten.


Der Tonfall des Zeugen färbt sich ab jetzt in den eines Angegriffenen, der sich nicht unbedingt rechtfertigen möchte.



RA Steffan:

Hat er sofort die Deckung verlassen oder noch gewartet?


Z

Kann ich nicht beantworten, aber auf dem DPD-Video ist alles sekundengenau zu sehen.


RA Steffan:

Hat sich nur Herr Rehm bewegt oder auch Tim?


Z

Kann ich nicht beantworten.


RA Steffan:

Ist das Video mit Ton?


Z:

Nein.


RA Steffan:

Haben sie dann schlußgefolgert, dass Herr Rehm geschossen hatte?


Z

Nein. Wir haben die Bilder ausgewertet. Man sieht ja auch Rückstoß der Waffe und austretende Pulvergase.


RA Steffan:

Woher wissen sie, dass mehrere Schüsse auf den Herrn Rehm abgegeben wurden?


Z

Aus dessen Schilderung.


RA Steffan:

Wieviele?


Z

Mir ist keine Anzahl bekannt.


RA Steffan:

Bei seiner Vernehmung am 11.03. durch einen Herrn Lange, gab Herr Rehm Folgendes an:
„Als ich aus meiner Deckung hervor war, hat er die Waffe genommen und, soweit ich mich erinnern kann, 2-3 mal geschossen, dann lief er ins Autohaus.“

Haben Sie daraus geschlossen, dass es mehrere Schüsse waren?


Z

Nein. Das hat Herr Rehm mir gegenüber selbst geäußert.


RA Steffan:

Haben Sie denn den Herrn Rehm selbst vernommen?


Z

Nein.


RA Steffan:

Wieso haben Sie dann kein Protokoll angefertigt?


Z

Ich mache doch nicht über jedes Gespräch einen Aktenvermerk.


RA Steffan:

Nun, Sie waren ja der ermittelnde Untersuchungsbeamte und das war ja für die Ermittlungen keine unwesentliche Aussage.

Warum hatten Sie also nicht protokolliert?


Z

Nun, ich hatte mit dem Herrn Rehm mehrere Gespräche persönlich und telefonisch.
Die Vorwürfe einer Polizeipanne mussten von ihm auch erst verarbeitet werden. Er leidet unter einer posttraumatischen Belastungsstörung und ich hatte ihm Hilfsmöglichkeiten vermittelt.


RA Steffan:

Also waren die Medienberichte Anlass für Ihre Gespräche mit dem Herrn Rehm?
Und hierbei hatte er von einer 2. Schussserie berichtet?


Z

Ja. Er hat dies mehrfach geäußert.


RA Steffan:

Der Herr Schäfer wurde am 11.03. um 14:00 Uhr auch befragt von einem Herrn Straub.
Er berichtete, er habe keinen Sichtkontakt gehabt und später den Vorgang erst von Herrn Rehm erfahren.
Was hat der Herr Schäfer berichtet?


Z

Ist mir nicht bekannt.


RA Steffan:

Herr Schäfer habe nichts gesehen und Herr Rehm habe ihm später erzählt, dass er vom Anhänger aus beschossen wurde und dass der Täter die Waffe wieder aufnahm und sich an den Kopf gehalten habe.
Und da haben Sie nicht nachgefragt?


Z

Die Aussage mit dem Anhänger lässt sich objektiv widerlegen durch die Blutspuren weiter unten.
Während der Täter auf Herrn Rehm schoss habe dieser die Strasse überquert.

In diesem Zeitraum war ja der Herr Rehm wieder in Deckung.


RA Steffan:

Es gibt hier eine Aussage des Zeugen Ergün Somaz vom 12.03.09.

„Ich habe Schüsse gehört.
Frage:
Wieviele?
Mehrere, vielleicht 5-6-7, in einer Folge, dann hab ich bei den Autos durchgeschaut.
Der hat sich die Waffe an die Schläfe gehalten, hat sich nach links und nach rechts gedreht und ist dann rein ins Autohaus.“

Also keine weiteren Schüsse. Waffe an die Schläfe und ins Autohaus.


Z

Ich habe die Vernehmung nicht gemacht. Es gibt ja noch den Umstand, dass die Mitarbeiter von Hahn von den Schüssen draußen nichts mitbekommen hatten. Was der Zeuge gehört haben will, weiß ich nicht.


RA Steffan:

Sie sprachen von regem Verkehr auf der Strasse.
Woher wissen Sie das ?


Z

Das sieht man auf dem DPD-Video.
Es fahren immer wieder Fahrzeuge vom und zum Handelshof und da gab es ja noch den Oldtimer, der von einem Schuss des Täters getroffen wurde.
Man sieht auf dem Video, wie sich auf dem Gehweg Personen bewegen.


RA Steffan:

Also war der Verkehr der Grund für Herrn Rehm nicht mehr zu schießen?


Z

Der Täter war ja dann schon auf der gegenüberliegenden Strassenseite und es gab keine freie Sicht.
Es handelt sich dort um die Hauptverkehrsstrasse. Es war kein weiteres Beschießen möglich.


RA Steffan:

Herr Schäfer hat aber am 12.03. ausgesagt, er habe keine weiteren Personen gesehen, erst nach der Schiesserei.


In diesem Moment explodiert wieder der OSTA. Ein deutliches Zeichen dafür, dass man sich auf vermintem Gelände befindet:

Sie dröseln das ja auf, als säße der Tim auf der Anklagebank.
Wir können uns gerne das DPD-Video ansehen. Da sehen sie dann den Verkehr.
Sie können ja auch die Beamten laden lassen. Aber das muss doch nicht sein.


RA Steffan:

Ja, wir könnten die Beamten laden lassen.


OSTA:

Aber das muss ja nun wirklich nicht sein.


R:

Ich sehe die Schwierigkeit darin, dass wir evtl. abschweifen. Wenn Ihnen das so wichtig ist, werden wir den Zeugen Rehm eben vernehmen müssen, wobei sich dann wieder die Frage nach dem Opferschutz stellen dürfte.
Sehe ich das richtig, dass die Verteidigung darauf abzielt, den Fortsetzungszusammenhang unterbrechen zu wollen?


RA Steffan:

Ja. Das könnte der Grund unserer Befragungen sein….


R

Nun, dass Herr Rehm so ins Zentrum rücken würde, war uns noch nicht bewußt. Wie gesagt, wir könnten ihn auch laden lassen.


RA Steffan:

Als der Igor Wolf in Wendlingen festgestellt wurde, hat die Polizei ihn nicht nach der Bekleidung und Täterbeschreibung gefragt und wurde das nicht weitergegeben?


Z

Zunächst musste man ja rausfinden, was passiert war. Schwierig dabei war ja auch, dass der Herr Wolf sehr schlecht deutsch spricht. Er war ja auch sehr durcheinander. Inzwischen war der Täter ja unterwegs. Dann kam ein weiterer Zeuge zur Streife und berichtete von einem Fahrzeug auf der Wiese.

Erst da war klar, dass der Täter zu Fuß unterwegs war.

Eine Befragung nach der Kleidung war nicht möglich, man musste sich erst aus dem Gefahrenbereich begeben und ist mit dem Herrn Wolf ein Stück zurückgefahren, zu einer Hütte, einem Salzlager, das dort Schutz bot.

Es bestand ja die Gefahr, dass der Täter die Auffahrt runter kommt.

Der Zeuge Wolf wurde dann zur PD Nürtingen gefahren und währenddessen weiter befragt.

Dies konnte aber nicht weitergegeben werden, da der Funkverkehr gestört war.



RA Steffan:

Ich habe hier ein Funkprotokoll vom 11.03. Kanal ? von 12:00-12:24:
„Dora3/303 – Nürtingen – Kontrollstelle….Hier ist gerade ein Autofahrer angekommen, der behauptet, er sei von einem Kretschmer in Waiblingen entführt worden. Der Täter ist jetzt in seinem Fahrzeug unterwegs…


Meinen Sie diese Probleme mit dem Funk?


Z

Mittlerweile war ein Zeuge aufgelaufen, der das Fahrzeug hat stehen sehen. Der Funkspruch war der erste, als man noch davon ausging, dass der Täter mit dem Fahrzeug unterwegs ist. Später war eine Kommunikation kaum mehr möglich.


RA Gorka:

Sie waren der Sachbearbeiter für die Ermittlungen in Wendlingen. Sind Sie es noch?


Z

Ja, bis heute.


RA Gorka:

Am 11.03. wurde der Tod des Täters übermittelt. Um welche Uhrzeit und durch wen?


Z

Das weiß ich nicht. Ich war ja in der PD Nürtingen und habe koordiniert.


RA Gorka:

Der Täter soll ja während der Fahrt aufmunitioniert haben. Wurden denn Spuren gefunden an einer Schachtel?


Z

Das wurde ja sichergestellt. Kann ich nicht sagen, da müsste man die Akte ziehen.


RA Gorka:

Sie sagten, der Herr Rehm sei in psychologischer Behandlung. Ist er denn dienstfähig?


Z

Er ist im Dienst.


RA Gorka:

Sie sagten, Sie hätten sich mehrmals mit dem Herrn Rehm unterhalten. Wann war das?


Z

Das waren auch dienstliche Kontakte ohne Tatbezug.


RA Gorka:

Haben Sie die Informationen zum Hergang, wie er Ihnen von Herrn Rehm geschildert wurde, aktenkundig gemacht?


Z

Nein.


RA Gorka:

Warum nicht? Sie waren schließlich Hauptsachbearbeiter.


Z

Es gab ja keine Widersprüche und die Ermittlungen waren abgeschlossen.


RA Gorka:

Sie haben vorhin den Vorhalt meines Kollegen Steffan gehört, nachdem sich die Situation anders dargestellt hat. Daraus ergeben sich nachvollziehbare Anhaltspunkte auf Widersprüche. Warum also haben Sie das nicht aktenkundig gemacht?


Z

Der Herr Schäfer war ja emotional aufgewühlt und hatte keine Sicht. Außerdem ergaben das Video und die Zeugen ein anderes Bild. Daher keine Widersprüche zu der Aussage des Herrn Rehm.


RA Gorka:

Der 2. Polizist hatte nichts gesehen und gab nur das wieder, was er von Herrn Rehm gehört hatte.


Und wieder explodiert der OSTA und regt sich fürchterlich auf.
Herr Lottmann sei nicht der originale Vernehmungsbeamte. Die Verteidigung stelle ungeheuerliche Vorwürfe in den Raum und solle vorsichtig sein – sehr vorsichtig!


RA Gorka:

Haben Sie Ihre Aussage mit jemandem abgesprochen? Vielleicht mit Ihrem Vorgesetzten?


Z

Nein, ich habe das mit niemandem besprochen. Ich komme gerade aus dem Urlaub zurück.


Und wieder eine Kontroverse mit dem OSTA, der sich furchtbar aufregt und sich recht flegelhaft benimmt.


RA Gorka:

Gibt es Erkenntnisse, wie lange die Waffe am Boden lag?


Z

Kann ich nichts zu sagen.


RA Gorka:

Wie weit lag die Waffe weg?


Z

Kann ich nicht beantworten.


RA Gorka:

Und Herr Rehm gab 8 Schüsse ab?


Z

Insgesamt, ja.


RA Gorka:

Wann fiel der letzte Schuss des Rehm, bevor der Täter die Waffe weggelegt hat?


Z

Kann ich nicht beantworten.


RA Gorka:

Gibt es eine Dienstanweisung zum Vorgehen bei der Entwaffnung eines Täters?


Z

Ist mir nichts bekannt.


RA Gorka:

Ist das vielleicht dem Herrn Rehm bekannt?


Und wieder geht der OSTA in die Luft….


RA Gorka:

Gibt es Dienstanweisungen für Amokläufe?


Z

Seit dem 11.03, ja. Es existieren nun Trainingsmodule.


RA Gorka:

Tim beging Selbstmord. Haben sie das zugehörige Projektil aufgefunden?


Z

Der Täter hat ja an dieser Stelle mehrfach geschossen. Das Projektil wäre nicht unterscheidbar gewesen von den anderen. Evtl. wurde es bei der Obduktion sichergestellt.


RA Gorka:

Wurde es nicht.
Wurde beim Täter etwas gefunden, was man sich in die Ohren steckt?


Z

Was bitte?


R (laut)

In die Ohren!!!


Z

Ich habe den Täter nicht gesehen. Ich war dann weiter entfernt, weil ich nicht die Spurenlage betreten wollte.
Aber auf dem Video sieht man eine olivgrüne, hüftlange Jacke und eine helle, beige Hose.
Wegen der Ohren ist mir nichts bekannt.


RA Gorka:

Haben Sie den Film näher ausgewertet?


(Der Verfasser ist sich nicht sicher, ob beide vom gleichen Film reden…)

Z

Das Video vom Hubschrauber ist wegen der großen Entfernung nicht auswertbar.


R

Gibt es Anhaltspunkte für einen Ohrenschutz?


Z

Das weiß ich nicht, aber die Kriminaltechnik hat ja alles aufgelistet.


RA Gorka:

Herr Schäfer hat ja den Tim nicht gesehen. Wissen Sie, ob er den Herrn Rehm sehen konnte?


Z

Kann ich nicht beantworten.


RA Steffan:

Können Sie sich an die Aussage des Beamten Ümid Ylmaz erinnern?


Z

Nicht bekannt.


RA Steffan:

War der vor Ort anwesend, evtl. an der Sammelstelle?


Z

Ich kann nicht sagen, wer dort wann eingetroffen ist.


RA Steffan:

Nun, er sagt aus, dass er, als die Zivilstreife in Richtung der Schüsse fuhr, dorthin wollte, doch die Kollegen haben laut geschrien, er solle da bleiben. Wann hat das wer gerufen und warum?


Z

Keine Kenntnis, das kann der Einsatzleiter wissen.


RA Steffan:

Wer war das?


Z

Der POK Lipp von der PD Nürtingen.


Keine weiteren Fragen.


Kammerbeschluss zur Nebenklage des Igor Wolf


Die Kammer gibt zum Schluss noch einen Beschluss zur NK von Igor Wolf bekannt:


Dieser wird zur NK zugelassen, da er durch den Vorhalt der Waffe des Angeklagten erheblich traumatisiert worden sei, was einer fahrlässigen Körperverletzung gleich komme.


Hiermit schließe ich auch den 7. Tag ab.



Rechtlicher Hinweis:

Anonymisierungsangebot


Jede der in diesem Artikel mit vollem Namen genannte Person, die eine Anonymisierung wünscht, möge sich bitte auf dem kurzen Dienstweg mit den Seitenbetreibern in Verbindung setzen.

Es handelt sich hierbei um Mitschriften eines öffentlichen Prozesses und einem entsprechenden öffentlichen Interesse an der Sache an sich.
Mit dem Anonymisierungsangebot erkennen wir jedoch an, dass wir evtl. Persönlichkeitsrechte als vorrangig behandeln und uns auch keinesfalls die im Prozess benannten Abläufe und Zitate zu eigen machen, sondern gerade eben die mögliche Unzulänglichkeit der dort getroffenen Aussagen ausstellen wollen.

Zuletzt geändert: 27/07/2022 14:41