27. Prozesstag am Do., 27.01.2011 - Schlußvorträge der Nebenkläger

Rechtlicher Hinweis:

Anonymisierungsangebot


Jede der in diesem Artikel mit vollem Namen genannte Person, die eine Anonymisierung wünscht, möge sich bitte auf dem kurzen Dienstweg mit den Seitenbetreibern in Verbindung setzen.

Es handelt sich hierbei um Mitschriften eines öffentlichen Prozesses und einem entsprechenden öffentlichen Interesse an der Sache an sich.
Mit dem Anonymisierungsangebot erkennen wir jedoch an, dass wir evtl. Persönlichkeitsrechte als vorrangig behandeln und uns auch keinesfalls die im Prozess benannten Abläufe und Zitate zu eigen machen, sondern gerade eben die mögliche Unzulänglichkeit der dort getroffenen Aussagen ausstellen wollen.


Die Schlußvorträge der Nebenkläger (-vertreter)

RA Rabe


Glücklicherweise möchte dieser auf die nochmalige Schilderung der bekannten Ereignisse verzichten und kommt ziemlich schnell dazu, die für ihn wesentlichen 2 Kernfragen zu stellen:


1. War für den Angeklagten eine mögliche Tötung mit der Beretta vorhersehbar ?

2. Wäre Tim auch bei pflichtmäßigem Verhalten des Angeklagten an die Waffe gekommen ?


Mit ausschlaggebend hierbei sei natürlich gemeint, was der Angeklagte im Vorfeld gewußt habe, z.B. durch das Verhalten seines Sohnes und die „Tötungsfantasien“.

Es sei der Verteidigung zunächst gut gelungen, dies wegzudrängen, indem man die Weinsberger Therapeuten gleich zu Beginn der Ermittlungen mit Strafanzeigen überzogen habe, um diese mundtot zu machen.

Die Zeugin Loy und der Sachverständige Haller berichteten zunächst Positives. Dennoch ohne Erfolg.
Es sei zu einem Eigentor gekommen, als die Zeugin Loy, von der Presse zurecht die „Zick-Zack-Zeugin“ genannt, den Angeklagten „an die Wand genagelt“ habe mit ihrem gescheiterten Versuch, das Gericht zugunsten des A. zu täuschen und zu belügen.
RA Rabe bezeichnet diesen „klaren Versuch einer Falschaussage“ als „schäbig“.
Der A. hätte diesen „Loyalitätskonflikt“ verhindern können, statdessen sei die Zeugin Loy „verheizt“ worden.

Durch die Chatprotokolle der Jasmin und die Angaben des Zeugen Uitz könne man sicher sagen, dass der A. vom desolaten Zustand seines Sohnes gewußt habe.

Auch Ute K. habe den Inhalt ihrer Vernehmungen zu Gunsten ihres Mannes geändert:
Im Zustand der Angst um ihren Sohn habe Ute K. gegenüber dem Beamten Hunger angegeben, den Verwahr-Ort der Beretta gekannt zu haben. In ihrer späteren Vernehmung durch KOK Neumann sei ihr das Versteck nicht bekannt gewesen. In diesem Punkt könne man nicht irren, so RA Rabe.
Vielmehr seien die 1. und ungefilterten Angaben zutreffend. Spätere Angaben seien mit größter Vorsicht zu betrachten.

Dafür, dass Tim ohne das pflichtwidrige Verhalten seines Vaters an Waffen gelangt wäre, gebe es keine konkreten Anhaltspunkte. Hier schließt sich RA Rabe der Auffassung der STA an.

Hat der A. nun einen Straftatbestand erfüllt? Auch hier sieht RA Rabe dies genauso wie die STA.
Ob dies nun aktiv geschah oder durch Unterlassen, möge das Gericht entscheiden.

Eine weitere Frage sei die Strafzumessung: Wieso nimmt ein Nebenkläger hierzu Stellung, so fragt RA Rabe, da es den Nebenklägern doch in dem Prozess nur um Aufklärungsgesichtspunkte gehe?
Die 1. Mandate habe er wenige Wochen nach der Amoktat bekommen. Vom 1. Tag an habe es regelmäßige Treffen mit den Familien gegeben. Man habe mindestens einmal pro Woche eine Stunde abends diskutiert.
Hierbei habe RA Rabe schwer traumatisierte Familien kennengelernt, die mit den Justizentscheidungen, wie dem unangemessenen Strafbefehl und dem Eröffnungsbeschluß der 3. Jugendkammer, nicht einverstanden gewesen seien. Er habe keine Familie kennengelernt, die voller Zorn und Haß gewesen sei, sondern es sei auch viel darüber gesprochen worden, wie es der Familie K. gehe und wie man ihnen gegenübertreten würde, wenn der A. Reue zeigte. Den persönlichen Kontakt mit dem A. zu suchen, sei kein leichter Schritt gewesen und hierbei sei es emotional „ans Eingemachte“ gegangen. Jeder hätte Angst vor einem Treffen gehabt, jedoch die Bereitschaft hierzu habe immer bestanden, so RA Rabe.
Aber - wie RA Steffan im „Spiegel“ geäußert habe - der Strafprozess sei „keine Therapiesitzung“.
Es sei für die Hinterbliebenen schwer zu verdauen gewesen, dass der A. keine persönlichen Worte an die Angehörigen gerichtet und kein Bemühen um die Aufklärung gezeigt habe.
Frau Gudrun Hahn habe schon bald nicht mehr an der Verhandlung teilnehmen können, da sie stationär in der psychiatrischen Klinik hatte behandelt werden müssen.
Auch der A. sei nicht mehr zugegen. Bei einem Verständigungsgespräch Anfang Dezember hatten die NK erklärt, man erwarte, dass der A. wieder bei Gericht erscheine. Die Verteidigung sei nicht zu einer Stellungnahme zu bewegen gewesen und nichts sei geschehen. Es sei lediglich auf Nachfrage bekundet worden, der A. sei unterrichtet und „weiß Bescheid“.
Dies alles zeige den nicht vorhandenen Respekt des A. vor den Nebenklägern. Stattdessen habe man ein „Feuerwerk konfrontativen Prozessverhaltens“ erlebt. Der A. suche nur seine Vorteile und dies sei ignorant und anmaßend: Ein Schlag ins Gesicht der Hinterbliebenen.
RA Rabe sei nicht verwundert, dass Tim krank geworden sei, bei solch einem Verhalten seines Vaters.
Die Verteidigung habe sich dem Fall „emotional nicht angenommen“. Das sei schade, aber nicht zu beanstanden. Ob dies für den A. hilfreich gewesen sei, stünde „auf einem anderen Blatt“.

RA Rabe bedankt sich nun bei allen, die „auf die Betroffenen zugegangen“ seien und erwähnt ausdrücklich die PD Waiblingen, welche sich „weit über das Obligatorische hinaus“ engagiert habe.
Er dankt ebenso der Kammer für die „opferschonende Verfahrensgestaltung“.
Die Strafzumessung habe nach juristischen Regeln zu erfolgen, welche die NK nätürlich akzeptieren würden.

Das Maß der Pflichtwidrigkeit des A. gibt RA Rabe als „sehr hoch“ an. Es handele sich hier nicht um ein „Augenblicksversagen“, sondern um bewußte Fahrlässigkeit. So habe der A. auch die Munition so schlampig verwahrt, dass Tim an „ca. 300 Schuss“ kommen konnte.
Weil zudem der A. noch von den Tötungsfantasien seines Sohnes gewußt habe, sei sein Verhalten „nicht weit vom Vorsatz entfernt“.
Hatte er ein Geständnis abgelegt? Den Verwahrort der Waffe habe er frühzeitig bekanntgegeben, hiermit habe es sich jedoch schon erschöpft, denn die Tötungsfantasien habe er „systematisch verschwiegen“.
Es sei auch eine Verteidigungstaktik gewesen, diese Informationen zu „eliminieren.“
So seien frühzeitig Strafanzeigen gegen die Verantwortlichen in Weinsberg erstattet worden, um diese „zum Schweigen zu bringen.“
Auch ein ihm am 03.07.09 zugesandter Fragenkatalog des Herrn Neumann habe der A. nicht beantwortet.
Der A. habe nicht wirklich etwas „gestanden“, so der NK-Vertreter Rabe.
Sollte etwa die Aussage, dass der A. „zivilrechtlichen Ausgleich schaffen wollte“ als strafmildernd angesehen werden?
Vielmehr habe es bislang keine außergerichtlichen Zahlungen gegeben und die Firma des A. sei auf seine Ehefrau überschrieben worden.
Es sei ein sensibler Punkt zu argumentieren, der A. habe ja „auch ein Kind verloren“. Doch Tim habe sich als Massenmörder selbst gerichtet, was von seinem Vater noch „pervers kommentiert“ worden sein soll:
„Das ist vielleicht besser so!“, habe dieser gesagt, als er davon erfuhr.
Die Toten hätten „keine Wahl gehabt“. Sie seien „kaltblütig und rücksichtslos“erschossen worden.

RA Rabe führt weiter aus, er wolle nun „keine konkrete Strafe fordern“, bittet jedoch das Gericht, darüber nachzudenken, ob eine Bewährungsstrafe hier nicht verfehlt wäre.
Er führt hierzu u.a. zum verschärften Waffengesetz aus, dass es bis Ende 09 bei ca. 1500 Kontrollen durch die Waffenbehörden zu ca. 700 Beanstandungen gekommen sei. Z.T. seien Kontrolleure sogar „aus dem Haus geworfen“ worden.
Er weist auf „generalpräventive Überlegungen“ hin. Demnach solle JEDER wissen, dass bei einer solchen Tat nicht mit Bewährung zu rechnen sei. „Das Gesetz muss Zähne zeigen!“

Abschließend zeigt sich RA Rabe enttäuscht darüber, dass mit dem Prozess ein „Brückenschlag nicht gelungen“ sei und nun ein „tiefer Graben“ bliebe. Es wäre auch eine große Chance für den A. gewesen, die dieser jedoch nicht genutzt habe.


RA Dr. Bessler


Die wesentlich kürzeren Ausführungen des RA Dr. Bessler unterscheiden sich inhaltlich - in den Punkten auf die eingegangen wurde - nicht wesentlich von denen seines Vorredners. Rechtlich schließt er sich den Ausführungen der STA an und vertraut auf eine angemessene Strafe für den Angeklagten.


RA Steiner


schließt sich den Ausführungen des RA Rabe an.


RAin Kalagi


führt aus, dass Selina Dogan noch heute durch die Tat stark beeinträchtigt sei und u.a. durch die Aussage der Frau Loy klar sei, dass Tims Eltern über die Tötungsfantasien informiert gewesen seien.

Dass Probleme und Auffälligkeiten wahrgenommen wurden, zeigten die Chatprotokolle der Jasmin und die Mitteilungen an den Gutachter. Tim hätte u.a. an einem Mangel an Empathie gelitten. Hier die Aussage der Mutter „Symphatisch war er nicht!“, die Gleichgültigkeit beim Autofahren und die Verweigerung einer neuen Brille. Dr. Winckler habe ausgführt, dass die Angehörigen die Probleme Tims zumindest intuitiv hätten erkennen können. Die Differenzierung der Verteidigung in Laien und Fachleute greife nicht, da Fachleute Tim immer nur wenige Stunden gesehen hätten. Demnach würde das mangelnde Fachwissen der Laien durch einen Zeitvorsprung wieder kompensiert (!!!) werden.
Zudem seien Fachleute bei der psychologischen Beurteilung nur auf die Erkenntnismöglichkeiten Dritter (!!!) angewiesen.
Der A. habe es jedoch unterlassen die Ärzte in Weinsberg über die genauen Umstände zu informieren. Es sei seine Sorgerechtspflicht gewesen, Gefahren von Tim abzuwenden.
Er habe in Weinsberg von den Tötungsfantasien Tims erfahren und hätte über Waffen im Haus berichten müssen.

Mit der Softairwaffe „Taurus“ habe Tim sich die Fertigkeiten für den späteren Umgang mit der Beretta angeeignet: Anlegen, Zielen und Auslösen.

Bezugnehmend auf Dr. Winckler führt RAin Kalagi aus, dass, wenn der A. über die Waffennähe in Weinsberg berichtet hätte, höchstwahrscheinlich andere Maßnahmen ergriffen worden wären.
Zudem hatte der A. ausgerechnet Tims Lieblingswaffe nicht ordnungsgemäß verwahrt.
Die Strafzumessung stellt RAin Kalagi in das Ermessen des Gerichts.


RA Krechel


Nun hat Fernsehanwalt Krechel seinen fernsehreifen Auftritt.

Mit sonorer Stimme und gekonnten Lautstärkevariationen tönt er ohne Mikrofon durch den ganzen Gerichtssaal und verwendet des Öfteren für den Nicht-Juristen unverständliche lateinische Redewendungen. Ohne Zweifel ist RA Krechel ein gebildeter Mensch und lässt die Welt hierüber nicht im Unklaren. Ebenso wie über seine persönliche Meinung zum Angeklagten…

Er hält eine mögliche Unterlassung des A. für nicht zutreffend, da der Schwerpunkt der Gebote des Waffengesetzes im Handeln läge. Der A. hätte einen Dauerverstoß begangen, was kein Kavaliersdelikt sei.

Waffen gehören seiner Ansicht nach nur in 3 Hände: die von Soldaten, Polizisten und Sportschützen.
Der A. hingegen habe nur „Unsinn“ (!) in seinem Waffenschrank gelagert, was keine sportliche Verwendung finden könne. Im Gegenteil handele es sich hierbei um ein „wahnsinniges, idiotisches und schwachsinniges Gewaltpotential“ - ein „großkalibriges Protzwerkzeug“ habe J.K. besessen, was auf die Gesinnung des A. im Alltag Hinweise geben würde. Der A. habe einen „fanatischen Waffenbetrieb“ geführt, in dem Munition und Magazine wahllos herumgelegen seien.

Ihm (Krechel) würden die Tränen kommen, wenn seine Tochter am Heiligabend um 22:14 Uhr einem anderen im Chat mitteilen würde, in welch einer wahnsinnigen Familie sie leben würde.

Der A. wollte sich angeblich mit der Beretta vor Räubern schützen, ohne sich die Frage zu stellen: „Was mach ich dann?“
Zum Bedrohen reiche auch eine ungeladene Waffe. All dies deute auf die stumpfe, grobe und gewaltgeneigte Grundstimmung des A. hin.

Den „schalen Brief“ an die Hinterbliebenen hält RA Krechel für eine rein anwaltliche Diktion. Einmal zum Telefon zu greifen sei zu viel für ihn gewesen und auch dies zeige, wie der A. mit den Leuten umgehe - auf die Art „Du kannst mich mal kreuzweise!“

Ausgesagt habe der A. zudem nur Irrelevantes. J.K. „war stumpf - ist stumpf - und wird stumpf bleiben!“
In seinen insgesamt 3800 (!) Strafprozessen habe RA Krechel noch nie erlebt, dass jemand einfach zuhause bleibt. Dem A. sei dies alles egal.

Das Strafmaß sei im Nahbereich von 2 Jahren zu suchen, wobei es fraglich erschiene, ob eine Bewährungsstrafe den A. überhaupt erreiche. Vielmehr sollte der A. ein paar Monate Zeit bekommen, sich „Gedanken zu machen“.
„Diese Gelegenheit sollten wir ihm geben!“


RA Bölter


vertrete die Familie, die Jana durch einen Kopfschuß verloren habe. Ein junges Leben sei vernichtet worden.

Man habe gehofft, vom A. Antworten zu erhalten, stattdessen sei man auf eine Wand des Schweigens gestoßen.

Jana würde heute noch leben, wenn der A. seinen Pflichten nachgekommen wäre, so spekuliert auch RA Bölter.

Er (der Angeklagte) zeige keine Spur von Reue und Verantwortung. Eine Bewährungsstrafe für 15 Tote und 13 Verletzte sei sicher nicht die richtige Antwort und ein falsches Signal in der Öffentlichkeit.


RA Bagin


hält es für nötig, Teile von Tims Biografie und die Spekulationen über seine psychischen Abläufe nochmals wiederzukäuen. An dieser Stelle wird hierauf wegen Redundanz verzichtet.

In dem Prozess sei mehr Zeit mit der Beschäftigung mit Tim verbracht worden, als alles andere. Nach Meinung von RA Bagin sei ohne Wissen über Tims Person ein Urteil gegen J.K. nicht möglich.

Das Argument der Verteidigung ziehe nicht, dass, wenn selbst Fachleute keine Anhaltspunkte für eine Gefährdung gesehen hätten, der A. erst recht keine haben konnte. Den Ärzten in Weinsberg hätten nämlich wesentliche Infos gefehlt. Wäre Ihnen mitgeteilt worden, dass Waffen und Munition unverschlossen gelagert gewesen seien, so hätte sich eine andere Diagnose ergeben, so spekuliert zumindest RA Bagin.

Zudem käme es auf eine Vorhersehbarkeit für den A. gar nicht an, denn dieser sei in der Lage gewesen, objektiv seine Sorgfaltspflichtverletzung zu vermeiden. Es sei nicht einmal erforderlich, dass der A. bewußt gehandelt habe.

Ansonsten schließt sich RA Bagin der Auffassung der STA an. Angesichts der Vielzahl der Opfer und der besonderen Leichtfertigkeit, mit der die Tat begangen wurde, käme nur eine Strafe OHNE Bewährung in Frage, deren Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt werde.


RA Dott


Laut RA Dott handele es sich hier um einen in der Strafprozessgeschichte der Republik einmaligen Prozess.

Sein Mandant Mario Köhler hätte eher eine Strafbefehlsklärung bevorzugt, weil er wegen seines traumatisierten Zustands nicht in die Öffentlichkeit treten wolle.

Die Motivation des Tim liege noch immer im Dunkeln und der A. schweige und bleibe dem Prozess fern.

Der Schlüssel für die Urteilsfindung liege darin, ob Tims Gefährlichkeit von dem Angeklagten erkannt worden sei.
Laut Frau Loy wussten Tims Eltern von dessen Haßgedanken. Demnach hätte Tim keinesfalls mit Waffen konfrontiert werden dürfen, und schon gar nicht im Schützenverein mit der Beretta schießen.
Die Herstellung von sozialem Kontakt im Schützenverein könne man nur als Schutzbehauptung sehen.

Ute K. konnte durch die Verlesung ihrer Aussagen nichts dazu beitragen, die Aussagen der Frau Loy zu erschüttern.

Ansonsten schließt sich RA Dott den Ausführungen der STA an.

Sein Mandant sei als Polizist am Ort des Geschehens eingesetzt gewesen. Er sei von Schwäbisch-Gmünd nach Winnenden gefahren und hätte 3 Stunden lang nicht in das Gebäude gedurft. Als er schließlich über den Tod seiner Ehefrau informiert wurde, habe sein Leben eine andere Bahn genommen. Nach wie vor sei Mario Köhler in Folge der posttraumatischen Belastungsstörung nur im Innendienst einsetzbar.


RA Lang


kommt nun für Igor Wolf zu Wort:

Bezugnehmend auf die Ausführungen der STA findet dieser es als „allerhand“, dass sein Mandant nicht nebenklageberechtigt sein soll. Es sei „ein starkes Stück“, dass man die Medien nun für den Zustand seines Mandanten verantwortlich mache. Diesen bedauernswerten Zustand schildert RA Lang an dieser Stelle nochmals ausführlich. Igor Wolf selbst sei „das unmittelbarste Beweismittel“ für seinen eigenen Zustand gewesen, als er hier auf die Leinwand projiziert wurde. Das Trauma sei ihm „ins Gesicht geschrieben“ gewesen.
Und dieses sei nur daraus entstanden, dass der Täter die Waffe seines Vaters eingesetzt habe, um Herrn Wolf damit zu bedrohen. Die Medien hätten daran keine Schuld. Sein Mandant dürfe keinesfalls noch ein zweites Mal zum Opfer werden. Wenn es hier um fahrlässige Körperverletzung durch den A. gehe, so sei auch sein Mandant ein Opfer dessen. Es dürfe keine Opfer 1. und 2. Klasse geben.
Zudem habe sein Mandant „verantwortungsvoll und besonnen“ gehandelt, damit keine Passanten geschädigt würden. Schließlich habe er „dem Spuk ein Ende gesetzt“.

Es habe sich auch herausgestellt, dass er kein Mittäter war, wie zunächst angenommen wurde.


RAin Spandau


hält nun ihren Schlußvortrag:

Diese schildert zunächst die bedauerlichen körperlichen und seelischen Folgen der Greueltat für ihren Mandanten Halilaij, bevor sie zu wissen glaubt, dass die „Bluttat nur Fantasie“ geblieben wäre, wenn diese Waffe nur ordentlich verwahrt worden wäre.

Tim müsse diese Tat „schon längere Zeit geplant“ haben. Es seien außerhalb des Tresors 310 Patronen gefunden worden, Tim habe demnach nur Patronen einsammeln müssen. Er musste also den achtstelligen Tresorcode gar nicht kennen. Wenn er diesen gekannt hätte, so hätte er sicherlich noch mehr Waffen mitgenommen, um ein Nachladen zu vermeiden.

Die Behauptung, dass man Tim nur nach Weinsberg geschickt habe, um ihn zu beruhigen, er sei nicht manisch-depressiv, sei glaubhaft widerlegt worden. Vielmehr hätten andere Besorgnisse im Raum gestanden, sonst hätte Ute K. nicht panisch reagiert. Dies mache laut dem GA Winckler nur Sinn, wenn eine Dringlichkeit gegeben gewesen sei.
Wieder wird auf die Chatprotokolle der Jasmin sowie auf Frau Loy verwiesen. So hätte diese gar keinen Grund für eine Falschaussage gehabt und man habe ihr angesehen, dass sie in einem Konflikt gehangen habe.

Bedeutsam sei auch die Aussage des A. gewesen, es hätte dann bei ihm „Klick gemacht“. Demnach müsse er sich schon bewußt gewesen sein, dass sein Sohn eine „tickende Zeitbombe“ war.

Laut Prof. Haller war Tim ein „Pokerface“, der sich jedoch im April 08 geöffnet und um Hilfe gebeten hatte.
Laut den Chatprotokollen sei dem A. dies alles bekannt gewesen.

Im Prozessverlauf sei jedoch keine „juristische Finesse“ ausgelassen worden. Der A. habe keinerlei Reue gezeigt und sogar seine Firma auf seine Ehefrau überschrieben. Ein „Schlag ins Gesicht“ der Hinterbliebenen sei dies.
Frau Loy habe der A. ganz alleine gelassen. Diese sei schließlich an ihrem inneren Konflikt zerbrochen.
RAin Spandau benutzt die Worte „Respektlosigkeit und Feigheit“, zumal der A. immer noch abwesend sei.

Wegen des Dauerverstoßes fordert sie eine Freiheitsstrafe deutlich über 2 Jahren OHNE Bewährung.


RA Heinz


schließt sich seinen Vorrednern und der STA an.


RA Franz


Am 05. Mai 2010 habe die 3. Strafkammer die Anklage gegen J.K. nur abweichend von der Anklageschrift der STA zugelassen, weil man dort keine Kausalität gesehen habe. Dies sei für seine Mandanten Wilk, Geiger und B. schwer zu verstehen gewesen. Es habe sich nicht um unerfahrene Richter gehandelt und nach Aktenlage gab es damals nachvollziehbare Gründe dafür, dass Tim den Tresorcode gekannt haben könnte.

Bedeutsam sei also gewesen, dass der Erfolg von Tims Vorhaben auch bei sorgfaltsgerechtem Verhalten seines Vaters eingetreten wäre und somit keine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und -Körperverletzung zu erwarten gewesen sei. Wenn es denn ein rechtmäßiges Alternativverhalten des A. gegeben hätte.

Hatte es aber nicht, laut RA Franz, denn laut dem Waffensachverständigen Schäfer sei schon die Aufbewahrung des Schlüssels für den Waffenschrank im Tresor nicht ordnungsgemäß gewesen.

Bei ordnungsgemäßem Verhalten des A. hätte Tim 2 Hürden überwinden müssen: Zum einen den Code.
Dass dieser Tim bekannt werden konnte, sei in sich schon ein Verstoß, denn der Code hätte so gewählt und geschützt werden müssen, dass kein Dritter davon Kenntnis erhalten könne.

Zum anderen sei die zweite Hürde, die getrennte Aufbewahrung von Waffen und Munition, durch die Lagerung des Schlüssels im Tresor ebenfalls nicht gegeben gewesen. Demnach gebe es hier kein pflichtgemäßes Alternativverhalten des Angeklagten.

Des Weiteren schließt sich RA Franz den Ausführungen der STA an.


RA Hafner


Nach der Mittagspause setzt RA Hafner mit seinen Schlußworten fort:

Dieser beschreibt kurz den getöteten Franz Just und seine Tätigkeiten. Herr Just habe hart gearbeitet, um bald seine Rente geniessen zu können. Dieser kleine Traum sei ihm jedoch nicht vergönnt gewesen.

Um solch eine grausame Tat zu verüben, müssten viele Hürden genommen werden. Tims Eltern seien dafür verantwortlich, dass dieser keine Hemmungen mehr besessen habe.
RA Hafner führt hierzu wieder einmal die vermeintlichen Aspekte an: jugendgefährdende Spiele, in denen die Probleme durch Töten gelöst würden und die Waffenaffinität des Vaters, der, für RA Hafner unverständlich, für Sportschützen völlig ungeeignete Waffen gehortet habe.
Mit Softairs habe Tim gelernt, wie man auf Menschen schießt, und sein Vater habe ihm gezeigt, wie man mit echten Waffen umgeht. Durch die Softairs habe Tim genug Übung beim Schießen gehabt.
RA Hafner spricht hier von „trainierter Grausamkeit“ und dass Tim „dazu erzogen“ worden sei.
Tim sei nicht als Monster zur Welt gekommen, und wenn er anders erzogen worden wäre, so spekuliert RA Hafner, würden 15 Menschen noch immer leben.

Der A. habe bislang auch kein Wort der Entschuldigung vorgebracht.

Des Weiteren schließt sich RA Hafner den Ausführungen der STA an.

Sein anderer Mandant - Günther Just jun. - habe in einem der betroffenen Klassenzimmer in Todesangst miterleben müssen, wie seine Mitschüler/-innen erschossen oder verletzt worden seien.
Zudem sei sein Onkel Franz Just auch erschossen worden. Die Folge: Angstzustände, Weinkrämpfe und Depressionen, die bis zu diesem Tage andauerten. Zudem plage Günther Just jun. das schlechte Gewissen, weil er den Platz mit seinem Mitschüler Ibrahim getauscht habe, der dort dann erschossen wurde.
Sein Mandant sei nachhaltig traumatisiert und an der Psyche verletzt worden. Daher sei der A. auch für eine fahrlässige Körperverletzung seines Mandanten Günther Just jun. verantwortlich und zu verurteilen.

Des Weiteren schließt RA Hafner sich den Anträgen der STA an.


RA Sikic


RA Sikic betont, sich kurz fassen zu wollen.

Der A. habe die grausamen Taten zwar nicht selbst begangen, jedoch erst ermöglicht.

Die Folgen der Tat hätten Fam. Puljic den „Boden unter den Füßen weggerissen.“
Dieser sei erst seit kurzem Vater einer kleinen Tochter gewesen, die ihren Vater nun für immer verloren habe, nur weil der A. fahrlässig gehandelt habe.
Der A. hätte den Kontakt Tims mit Waffen vollständig unterbinden müssen.

Die Tat habe Tim von langer Hand geplant und habe das Schießen mit der Beretta üben wollen, so glaubt RA Sikic zu wissen. Das Ganze in dem Wissen, dass diese Waffe „jederzeit für ihn griffbereit“ liege.

Der A. habe kein persönliches Wort an die Hinterbliebenen gerichtet und sein eigenes Leid in den Vordergrund gestellt. Dann sei er nicht mehr in der Verhandlung erschienen, was sehr enttäuschend gewesen sei. Man habe sich doch mehr Respekt gewünscht für die Opfer und Hinterbliebenen. Das gesamte Verhalten des A. zeige keine Reue.

Die Ehefrau von Dennis Puljic müsse nun ihre Tochter alleine ernähren, welche ihren Vater nicht mehr kennelernen könne.

Beim Strafmaß schließt sich RA Sikic der STA an, jedoch sollte die Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.


RA Fischer


schließt sich den Ausführungen der STA weitestgehend an, stellt jedoch die Strafhöhe in das Ermessen des Gerichts.


RAin Stuff


ist eine kreative Frau und geht einen besonderen Weg: Sie hat ihren Schlußvortrag als persönliche Ansprache an J.K. formuliert und tut nun so, als wäre der A. tatsächlich anwesend, in der Hoffnung, dass wenigstens Teile der Ansprache zu ihm vordringen.

Sie fragt den A. welche Erwartungen er mit dem Prozess verbunden habe. Es stünde jedoch zu vermuten, dass sich diese nicht erfüllt hätten. Sie möchte J.K. gerne die Erwartungen der Nebenkläger verraten. Dazu habe sie ihre Mandanten befragt.

Es sei diesen nicht um eine möglichst harte Strafe gegangen, dies habe keine Rolle gespielt.
Es sei darum gegangen, dass man ihn kennenlernen wollte, wissen wollte, was für ein Mensch er sei. Dies sehe man als essentiell für die Bewältigung der Trauer an.

Die Mandanten seien weit entfernt davon, seine Verfehlung mit der seines Sohnes undifferenziert gleichzusetzen. Leider habe sich J.K. dann „feige verabschiedet“.
Dadurch hätten sich die Erwartungen der Nebenkläger verändert. Das Strafmaß und die rechtliche Bewertung seien wichtiger geworden, weil man nicht mehr davon ausgehe, dass den A. „diese Welt berührt“.

Was seine Erwartungen an den Prozess angehe, sei man nun auf Spekulationen angewiesen. Eine „vage Prognose“ sei jedoch, dass sie sich nicht erfüllen werden.
Denn es sei zweifelsfrei nachgewiesen, dass Tim die Waffe aus dem Schlafzimmerschrank verwendet und sich Munition „abgezweigt“ habe. Der Amoklauf wäre nicht möglich gewesen, wenn alles ordnungsgemäß im Tresor gelagert gewesen wäre, so spekuliert auch RAin Stuff.
Sollte Tim den Tresorcode gekannt haben, so stelle dies kein rechtmäßiges Alternativverhalten dar, sondern nur eine weitere Nachlässigkeit.
Die Wahrscheinlichkeit, dass Tim den Code zufällig ermittelt habe, sei sehr gering.

Frau Stuff fragt den A., ob er vielleicht davon ausgegangen ist, die Aussage der Frau Loy könne ihm hilfreich sein. Man sei sich wohl einig, dass das Gegenteil der Fall gewesen sei.
Der A. habe sich nur „die Rosinen herauspicken“ wollen. Frau Loy habe dann aus falsch verstandener Loyalität sogar eine Straftat begangen. Es sei für diese Zeugin eine „Zumutung“ gewesen, was wiederum nur vom Egoismus des A. zeuge. Von den Haßgedanken des Tim habe der A. von Anfang an gewußt und so den Ermittlungsbehörden „einen Bären aufgebunden“.

Das Ziel des A. und seiner Verteidiger sei es gewesen, Teile seiner Aussage sperren zu lassen.
Dabei sei er nur Zeuge im Ermittlungsverfahren gegen seinen toten(!)Sohn gewesen.
Die Emotionen der Nebenkläger habe er „mit Füßen getreten“ und durch dieses Verhalten seine Haltung ausgedrückt. Die Nebenkläger könnten ihm das nicht verzeihen.

Das Verteidigungsverhalten bezeichnet RAin Stuff als „zwar erlaubt, aber instinktfrei“. Dies sei sehr schade und bedauerlich und man müsse davon ausgehen, dass dem A. alles „völlig gleichgültig“ sei.


RA Kiefer


referiert über „ein Leben nach dem Prozess“ und ist der Meinung, der A. und die Nebenkläger hätten die Chance gehabt, nach einer „Befriedung“ zu suchen.
Die NK seien dazu bereit gewesen, der A. habe diese Chance nicht genutzt und seine Verteidiger diese vertan.
Ab 20. Oktober sei der A. nicht mehr zur Verhandlung erschienen und am 30. November sei in der sog. „Grabendiskussion“ - der Besprechung mit der STA - eine Annäherung möglich gewesen.

Dort seien 2 Fragen gestellt worden:

1. Wird der A. wieder erscheinen?
2. Wird er persönlich reden?

Bis zum 09.12. sei eine Antwort von der Verteidigung zugesichert worden. Diese aber ausgeblieben.
Stattdessen habe es von der Verteidigung nur zynisch geheißen, „Gespräche seien in Vorbereitung“.
Darauf warte man noch bis heute vergeblich.
Der A. hätte sich einfach nur „mit Anstand stellen“ sollen und „ein Wort, eine Geste des Mitgefühls“ äußern.
Dies hätte den Angehörigen sehr genutzt, um ihre eigene „Zukunft zu meistern“.
Resümee: Chance vertan und die Nebenkläger gedemütigt.

Man hätte sich erhofft, Infos zu bekommen, die die Akten nicht böten. Von der einen Person, die dazu in der Lage gewesen wäre, den Versuch einer Erklärung zu hören, welche die Hintergründe erhellen sollte. Diese Hoffnungen hätten sich nicht erfüllt.

Bei den juristischen Konsequenzen schließt sich RA Kiefer seinem Kollegen Rabe an.
Was dem Angeklagten zugute gehalten werden müsse: Das Handeln des Tim war nicht das Handeln seines Vaters.

Nun stellt RA Kiefer noch eine interessante Frage: „Ist der Kreis der Verantwortlichen wirklich so zu begrenzen?“
Tatsächlich eher nicht, meint RA Kiefer, jedoch müsse sich hierüber „jeder selbst so seine eigenen Gedanken machen.“ Aber wo beginne dies und wo höre es auf? Tatsächlich aber sei der „Kreis viel weiter“.

Der A. habe keine Aufklärungshilfe geleistet. Im Gegenteil wurde der „unanständige Versuch unternommen, die Polizei pauschal in den Schmutz zu ziehen.“
Es seien allesfalls „marginale Fehler“ gemacht worden und der Polizeieinsatz sei „in Ordnung“ gewesen, so wie er abgelaufen sei, glaubt RA Kiefer zu wissen.
Er kenne den Beamten Stimpfle persönlich und dieser sei „durch und durch integer“ und „über jeden Zweifel erhaben“. RA Kiefer spricht hier von „unlauteren Methoden“ der Verteidigung. Dies sei „ohne Worte“.

Zudem sei vom A. kein Wort des Bedauerns gefallen, keine Wiedergutmachung geleistet und stattdessen Bemühungen unternommen worden, sein Vermögen zu übertragen.


NK Kleisch


kommt kurz zu Wort:

Man habe erlebt, dass J.K. weder einsichtig noch reumütig sei und daher sei eine Bewährungsstrafe nicht angebracht. Seine Tochter würde noch leben, wenn die Waffe ordnungsgemäß gelagert worden wäre, spekuliert dieser NK.


NK Abele

(Vater der getöteten Lehrerin Michaela Köhler)

kommt zu Wort und hält eine sehr aufgebrachte Rede.

In den letzten Monaten habe er mehrfach den Tod seiner Tochter wieder erleben müssen.
Er spricht davon, dass die Verteidigung die Gefühle der Hinterbliebenen „mit Füßen getreten“ habe.
Es handele sich hier nicht um einen Ladendiebstahl. Sein Ziel sei es gewesen, herauszufinden, weshalb seine Tochter mit 26 J. gewaltsam sterben musste. Er wolle die Hintergründe und Ursachen erfahren.
Diese Ursachen haben sich jedoch nicht aufklären lassen. Im Gegenteil wollte die Verteidigung dafür sorgen, dass wichtige Aussagen nicht verwertet werden sollen. Er habe „das Puzzle zusammensetzen“ wollen, jedoch sei ihm dies an mehreren Stellen versagt geblieben.
Dadurch, dass er die Waffe nicht korrekt verwahrt habe, habe der A. „die Lunte zum Pulverfass“ gelegt und ein für Aussenstehende nicht nachvollziehbares Leid und Schmerzen geschaffen.

Er spricht von „einer Aufgabe für Politik und Gesellschaft“, die Waffengesetze zu verschärfen und Schutzmaßnahmen in Gebäuden zu installieren.
Wäre eine Alarmanlage an der ARS angebracht gewesen, so spekuliert der NK, so würde seine Tochter noch leben.
Der A. hingegen zeige weder Einsicht noch Reue, missachte das Gericht und tanze jedem auf der Nase herum. Er wolle sich vor der finanziellen Verantwortung drücken.

Als Strafmaß fordert NK Abele mindestens 1 Jahr Haft - dies sei man den Opfern schuldig.


NK Schüle


kommt kurz zu Wort:

und spricht davon, dass die Forderung der Verteidigung nach Straffreiheit einer Ohrfeige gleich komme.
Frau Loy habe ihre belastende Aussage zurückgenommen, aber nicht verschleiern können, dass die Tötungsfantasien dem A. zweifellos (!) bekannt gewesen seien.
Zudem habe die Verteidigung versucht, im Laufe der Verhandlung die Polizei herabzuwürdigen.


NK Günther Just sen.

(Bruder des ermordeten Franz Just)


Es seien noch viele Fragen offen, aber auch viele geklärt worden.

Der NK möchte nun einmal kurz seinen Bruder beschreiben. Es habe eine „liebe Beziehung“ zwischen ihnen geherrscht. Sein Bruder sei sein Vorbild und seine Unterstützung in der Jugend gewesen, als er ihn in den Fußballverein mitgenommen habe.
In der Klinik sei er seit 27 Jahren beschäftigt gewesen. Meist habe er es geschafft, ältere Teile wieder instandzusetzen und damit viele Kosten eingespart. Er sei sehr gewissenhaft und beliebt gewesen. Was er tat, habe immer „Hand und Fuß“ gehabt.
Als es in der geschlossenen Abteilung der Klinik einmal zu einem Fluchtversuch gekommen sei, habe sein Bruder sofort „gemerkt, dass was nicht stimmt“ und sich denjenigen geschnappt und festgehalten. Der Insasse habe ihn dann 2 Stockwerke nach unten mitgeschleift. Sein Bruder sei jemand gewesen, der nicht weggelaufen sei.
Genau dies soll ihm am 11.03. zum Verhängnis geworden sein. Der Täter habe seine verdeckt getragene Waffe gezogen und 4 mal auf ihn geschossen. Dann habe er ihn vor sich hergetrieben wie bei einer Treibjagd.
Sein Bruder sei dann gestolpert und zu Boden gefallen. Der Täter habe an seinem Fußende gestanden und nochmals gezielt. 2 Projektile sollen noch im Kopf stecken. Es sei das Brutalste gewesen, was der NK je erlebt habe.

Der Sohn des NK - Günther Just jun. - sei in der betroffenen Klasse 10d gewesen und habe hautnah erlebt, wie der Täter reingekommen ist und ganz ruhig hinter den Schülern gestanden habe - maximal 4 Meter von ihm entfernt.
Um 09.25 Uhr (!) habe sein Sohn ihn angerufen und ihm mitgeteilt: „hier läuft einer Amok!“.
Er sei daraufhin mit dem Auto nach Winnenden gefahren zum Wunnebad, wo sein Sohn aber nicht gewesen sei.
Gegen 10 Uhr seien langsam Krankenwagen und Polizei gekommen, bis dahin seien wenig Leute vor Ort gewesen.
Er sei nun nach Hause gefahren, wo er erfahren habe, dass sein Sohn sich mit 2 Freunden bei der Polizei in Waiblingen befindet, wo sie von der Oma eines Kumpels hingefahren wurden. Dort sei der NK gegen 10:30 Uhr angekommen und habe seinen Sohn bis zur Vernehmung um 12:25 Uhr betreut. Um diese Uhrzeit (12:25) bereits habe man in Waiblingen zu seinem Sohn gesagt: „Keine Angst. Der Täter ist tot.“

Der NK kenne sich durch die Bundeswehr mit Waffen aus, wo er 4,5 Jahre für die Waffeninstandsetzung zuständig gewesen sei. Dort habe er sogar Gutachten erstellt. Er wisse schon durch die Bundeswehr, dass Schusswaffen verschlossen werden müssen. Aber sei dies auch allgemein bekannt? Ja - meint der NK - und führt ein Info-Heft der Kripo aus den 70er-80er Jahren an. Waffen und Munition seien getrennt aufzubewahren und der Schlüssel müsse so verwahrt werden, dass er für einen Täter unerreichbar sei.

Dann führt der NK Just einen „Amoklauf in Bad Reichenhall“ an, der gewisse Ähnlichkeiten mit diesem Prozess habe. Es handele sich um einen 16jährigen Schützen mit Waffen zuhause. Es habe Tote und Verletzte gegeben.
Die STA habe dies angeklagt, es sei jedoch die Anklage verworfen worden. Die Gutachter seien sich in vielen Punkten nicht einig gewesen. Der NK zitiert hier aus einem entsprechenden Presseartikel. Der Täter soll ein ganz braver und anständiger Junge gewesen sein.

Nun schildert der NK noch seine persönliche Problematik als Angestellter der Justiz und Waffenträger sowie seine inneren Konflikte innerhalb dieses „Spannungsfeldes“, in dem er täglichem „Täterkontakt“ ausgesetzt sei.

Durch die Entscheidung des Gerichts erhoffe sich der NK Just eine Signalwirkung, damit die Waffenträger in Zukunft ihre „Knarre wegschließen“.


NKin Nalepa


schildert tränenreich und medienwirksam ihr für Aussenstehende nicht faßbares persönliches Leid und ihr Weiterleben nach dem Verlust ihrer Tochter. Ausschließlich.
(Der Verfasser verzichtet auf die Wiedergabe dessen).


NK Minasenko


schließt sich der Auffassung von RA Rabe an.


NK Marx


bedankt sich bei der Kammer für den Prozess und die Prozessführung.
Sein Ansinnen sei es gewesen, die Hintergründe, das „Warum“ zu erfahren. Wissen, was wirklich vorgefallen sei. Dies wisse man bis heute nicht und es blieben viele Fragen offen.
Moralisch gesehen trage der Angeklagte die Mitschuld für jeden zukünftigen(!!!) Amoklauf.


Hiermit endet der 27. Prozesstag.


Rechtlicher Hinweis:

Anonymisierungsangebot


Jede der in diesem Artikel mit vollem Namen genannte Person, die eine Anonymisierung wünscht, möge sich bitte auf dem kurzen Dienstweg mit den Seitenbetreibern in Verbindung setzen.

Es handelt sich hierbei um Mitschriften eines öffentlichen Prozesses und einem entsprechenden öffentlichen Interesse an der Sache an sich.
Mit dem Anonymisierungsangebot erkennen wir jedoch an, dass wir evtl. Persönlichkeitsrechte als vorrangig behandeln und uns auch keinesfalls die im Prozess benannten Abläufe und Zitate zu eigen machen, sondern gerade eben die mögliche Unzulänglichkeit der dort getroffenen Aussagen ausstellen wollen.

Zuletzt geändert: 27/07/2022 14:41