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22. Prozesstag am Di., 14.12.2010 - KOR Schröppel

Rechtlicher Hinweis:

Anonymisierungsangebot


Jede der in diesem Artikel mit vollem Namen genannte Person, die eine Anonymisierung wünscht, möge sich bitte auf dem kurzen Dienstweg mit den Seitenbetreibern in Verbindung setzen.

Es handelt sich hierbei um Mitschriften eines öffentlichen Prozesses und einem entsprechenden öffentlichen Interesse an der Sache an sich.
Mit dem Anonymisierungsangebot erkennen wir jedoch an, dass wir evtl. Persönlichkeitsrechte als vorrangig behandeln und uns auch keinesfalls die im Prozess benannten Abläufe und Zitate zu eigen machen, sondern gerade eben die mögliche Unzulänglichkeit der dort getroffenen Aussagen ausstellen wollen.


Der Zeuge KOR Schröppel über seine Tätigkeit im Einsatzabschnitt "Betreuung".


Es erscheint der 52jährige KOR Hartmut Schröppel von der Polizeidienststelle Heidenheim als Zeuge.

(Anm. d. Verf.: Schröppel wurde später der leitende Ermittler im ebenfalls sehr ominösen Fall der entführten und getöteten Bankiersgattin mit einem Auftritt in Aktenzeichen XY ungelöst).


Der Z. gibt an, am 11.03.09 als stellvertretender Leiter der „gemeinsamen Verhandlungsgruppe“ in Winnenden für den Einsatzabschnitt „Betreuung“ zuständig gewesen zu sein.

Er sei ca. gegen 10 Uhr angefordert worden und dann mit Kollegen von Heidenheim nach Winnenden in die Hermann-Schwab-Halle gefahren, wo er zwischen 11 und 11:30 Uhr ankam. Zusammen mit seinen Kollegen habe er dort die anfallenden Arbeiten koordiniert.

In jener Halle sollen auch noch andere Organisationen wie DRK, Johanniter sowie alle möglichen Ärzte aus dem Rems-Murr-Kreis tätig gewesen sein.


R

Wie kann man sich das vorstellen? Wieviele Personen haben Sie dort betreut?


Z

Gar nicht so viele, weil die Schüler auf 3 Örtlichkeiten in und um Winnenden verteilt wurden. Diese wurden zu den anderen Hallen tranportiert. In der Hermann-Schwab-Halle befanden sich hauptsächlich Personen, die vergeblich versucht hatten, Informationen zu bekommen.


Der Z. berichtet weiter, dass man sich zunächst einen Überblick verschaffen musste, z.B. herausfinden, in welchen Krankenhäusern die Verletzten behandelt wurden. Um die Minderjährigen hätten sich schon entsprechende Institutionen gekümmert. Es seien viele Schulpsychologen vor Ort gewesen und für die eigenen Kräfte auch genügend Betreuungskräfte vorhanden. Für ihn, so der Z. , sei der Schwerpunkt die Betreuung der Hinterbliebenen gewesen. So wurden ab 11.03. diverse Teams gebildet, welche sich bis 23. oder 24.03. um die Hinterbliebenen gekümmert hätten.

R

Sie haben also die Opferfamilien betreut. Inwieweit waren Sie in die Betreuung der Familie des Tim K. eingebunden?


Z

Nachmittags bekamen wir dann mehr und mehr Infos über die toten Kinder und Lehrer…, die Personalien…. Als wir wußten, welche Familien betroffen waren, mussten wir diese zuhause aufsuchen. Dies ging bis in den frühen Abend hinein. Wir haben uns das in Kombination mit den Hilfsdiensten aufgeteilt.

Was die Familie K. betrifft, so haben wir am frühen Abend…, so gegen 19 Uhr, aus Waiblingen die Anfrage bekommen, ob wir auch die Familie K. betreuen könnten. Da kein Personal mehr frei war, haben wir bei den Hilfsdiensten angefragt.
Da haben sich dann eine Frau und ein Mann gemeldet. Die Frau hieß Loy. An den Namen des Mannes kann ich mich nicht mehr erinnern.

Ich wußte nur, dass es für die Fam. K. in Waiblingen einen Betreuungsbedarf gab. Diese Personen hatten erklärt, dass sie nach Waiblingen fahren, und dort haben sie dann alle weiteren Infos erhalten.


R

Und welche Aufgabe hatte denn nun die Frau Loy?


Z

Es war nur Zufall, weil sie innerhalb ihrer Organisation als noch frei zur Verfügung stand. Es gab da keinen konkreten Auftrag.


R

Offenbar gibt es ja von diesen Organisationen geführte Kriseninterventionsteams?


Z

Da gibt es mehrere Möglichkeiten: ehrenamtlich oder hauptamtliche Seelsorger….


R

Diese Organisationen wie das Rote Kreuz, Johanniter und mehrere andere haben ja einen Notfallplan und auch interne Personen, die dann eingeteilt werden, um diese Aufgaben wahrzunehmen. Welcher Organisation gehörte denn die Frau Loy an?


Z

Ich denke, den Johannitern.


R

Haben Sie die Frau Loy direkt angesprochen oder einen Verantwortlichen der Organisation?


Z

Kann ich nicht mehr sagen…. Wir waren sehr stark auf die Betreuung der Hinterbliebenen konzentriert.


R

Werden seitens der Polizei bestimmte Aufträge an Organisationen oder Einzelpersonen vergeben?


Z

Ist mir nichts davon bekannt.


R

Frau Loy behauptet hingegen, einen Sonderauftrag als Verwaltungshelferin bekommen zu haben.


Z

Ich kann das nur wiederholen: Sie hat sich zur Verfügung gestellt und ist nach Waiblingen gefahren. Dort hat man dann vor Ort entschieden, welche Maßnahmen notwendig sind.


R

Frau Loy wurde also nicht verpflichtet?


Z

Dazu hat sich gar keine Notwendigkeit ergeben.


R

Frau Loy behauptet einen Sonderauftrag gehabt und staatliche Aufgaben wahrgenommen zu haben: „Da wird nichts aufgeschrieben oder nach außen getragen!“ soll man ihr gesagt haben.


Z

Ist mir nichts bekannt.


R

Und sie wurde auch nicht mündlich verpflichtet nach dem Verpflichtungsgesetz als Privatperson?


Z

Von mir nicht. Da ist mir auch nichts bekannt geworden.
Wir hatten auch nach dem 11.03. mit der Betreuung der Täterfamilie nichts zu tun.


R

Wurde Frau Loy zu Maßnahmen der Gefahrenabwehr eingebunden? Wurde sie von der Polizei bezahlt?


Z

Ist mir nichts bekannt.


R

Wir haben ja die Frau Loy zum Teil vernommen. Diese Vernehmung ist noch immer nicht abgeschlossen. War sie über den 14.03. hinaus durch die Polizei beauftragt oder freiwillig tätig?


Z

Darüber habe ich keine Informationen.


R

Waren Sie im Nachhinein nochmals mit Frau Loy befaßt?


Z

Sie hat sich nochmal telefonisch gemeldet. Sie müsse als Zeugin auftreten und hatte mich gebeten, ob ich noch weitere Infos darüber geben kann, wie das zustande kam. Nach dem 24.03. hatte ich keine weiteren Kontakte. Wenn ich mich recht erinnere, wollte sie wissen, ob sie verpflichtet sei auszusagen oder ob sie ein Zeugnisverweigerungsrecht hat. Sie meinte, dass dies innerhalb der entsprechenden Institutionen geprüft worden sei und diese ihr kein Zeugnisverweigerungsrecht zusprächen.


R

Und wo hatte sie sich da erkundigt?


Z

Ich meine bei der Staatsanwaltschaft.


R

Das ist aber bei Gericht nicht bekannt.


Z

Evtl. verwechsle ich das jetzt mit meiner Situation, als ich die Ladung bekam.


R

Sie wollte also keine Angaben machen. Hat sie auch gesagt warum?


Z

Ich hatte den Eindruck, sie war sehr überrascht, dass sie vorgeladen wurde.
Sie war mit dieser Situation überhaupt nicht zufrieden.


R

Hat sie nicht gesagt, dass sie ein wesentliches Papier zu den Akten gegeben hat?


Z

Davon ist mir nichts bekannt.


R

Frau Loy hat dann wohl über den Einsatzauftrag hinaus die Familie weiterbetreut?


Z

Ja, aber warum ist mir nicht bekannt.


R

Hatte sie vielleicht Bedenken, sie müsse Angaben über vertrauensvolle Informationen machen wegen der Gefährdungslage der Familie K.?


Z

So konkret haben wir uns da nicht unterhalten.


R

Es wird nun behauptet, dass Frau Loy durch ihre Position u.U. nur Dinge in Erfahrung bringen sollte, die in der Familie geäußert wurden. Es wurde geäußert, sie sei durch die Ermittlungsbehörden zu diesem Zwecke mißbraucht worden.


Z

Davon ist mir nichts bekannt.


R

Inwieweit hatte Frau Loy denn mit der Familie K. privatrechtlich etwas vereinbart?


Z

Darüber habe ich keine Informationen. Im Nachhinein aber wurden die Bereiche zu Recht getrennt. Ab dem 12. haben sich die Betreuungsteams nur um die Opfer und Hinterbliebenen gekümmert.


R

Bezog sich diese Änderung auf die Organisation der Teams oder deren rechtlichen Stellung?


Z

Nur auf die Polizeikräfte. Es gibt nun feste Betreuungskräfte. Die gemeinsame Verhandlungsgruppe muss nicht mehr angefordert werden.


R

Aber Opferhelfer werden doch weiter eingesetzt!? Das Problem mit dem § 53 STPO ist seit Jahren bekannt. Die Frage ist nun, ob nach dem Winnenden-Einsatz eine andere rechtliche Grundlage geschaffen wurde?


Z

Das kann ich nicht beantworten.


R

Aber Opferhelfer bekommen KEINE Aufträge durch die Polizei?


Z

Es werden da keine Aufträge erteilt.


R

Können Sie uns etwas über Zeugenschutzmaßnahmen bei der Familie K. sagen?


Z

Ich habe nur davon gehört, dass es da Maßnahmen geben soll….



Es folgt nun eine Zäsur:



RA Gorka:

War Ihnen etwas von einem Ermittlungsverfahren bekannt?


Z

Am 11.03. war da noch nichts bekannt. Erst Tage später hat sich dann herausgestellt, dass eines eingeleitet wurde.


RA Gorka:

Mussten Sie nach Ihrer Erfahrung davon ausgehen, dass ein Ermittlungsverfahren läuft?


Z

Sicher. Ein Todesermittlungsverfahren, da ja Menschen ums Leben kamen.


RA Gorka:

Waren Sie damals als Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft tätig?


Z

Das verstehe ich nicht.


RA Gorka:

Es gibt da ja verschiedene Regelungen. Im Rahmen der Gefahrenabwehr könnten Sie ja eine Ermittlungstätigkeit als Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft durchführen. Haben Sie das getan?


Z

Ich habe…, soweit ich mich erinnern kann…, keine Handlungen als Ermittlungsperson durchgeführt. Meine Aufgabe waren allumfassend die Opfer und Hinterbliebenen.


RA Gorka:

Wer war damals Ihr Vorgesetzter?


Z

Der Polizeiführer. Herr Michelfelder.


RA Gorka:

Und welche Aufgabe war Ihnen da zugeteilt?


Z

Nur die Betreuung. Natürlich haben wir auch zu anderen Einsatzabschnitten Kontakt gehabt, schon wegen der Personalien der Toten.


RA Gorka:

Und zu welchen?


Z

Zum Einsatzabschnitt Ermittlungen was die Betreuung betrifft. Wir mussten ja auch Fragen zum Tathergang und den Todesumständen versuchen zu beantworten.


RA Gorka:

Seit wann hatten Sie Kontakt zum Einsatzabschnitt Ermittlung?


Z

Ab unserem Eintreffen. Wir brauchten ja Informationen zur Opfersituation.


RA Gorka:

War die Frau Loy im Kriseninterventionsteam?


Z

Das kann ich so nicht sagen. Ich weiß nur, dass sie bei einem anwesenden Hilfsdienst tätig war.


RA Gorka:

Sind die Johanniter Mitglied im Kriseninterventionteam?


Z

Davon gehe ich aus. Es gibt in diesem Bereich mehrere Organisationen.


RA Gorka:

Die Helfer vom KIT bekamen einen Auftrag zur Seelsorge bzw. Nachsorge?


Z

Der konkrete Sinn für einen Auftrag war ja nicht gegeben. Vielmehr wurden gemeinsame Teams gebildet, welche die beiden Bereiche abdecken.


RA Gorka:

Notfallseelsorge und -nachsorge. Wurde Frau Loy so beauftragt?


Z

Das kann ich so nicht bestätigen. Es kam da eine Bitte aus Waiblingen, wo ein Bedarf geltend gemacht wurde.


RA Gorka:

Können Sie das näher beschreiben? Was gab es da für einen Bedarf in Waiblingen?


Z

Nur dass die Familie K. nach der Vernehmung betreut werden sollte. Mehr Infos waren nicht bekannt und ich habe das Gespräch auch nicht selbst geführt.


RA Gorka:

Es gibt ja nun vielfältige Möglichkeiten der Betreuung. Können Sie uns da mal Ihre Tätigkeiten beschreiben?


Z

Am 11.03. haben wir die Todesnachrichten den Angehörigen überbracht. Wenn es gewünscht war, haben wir die Leute heimbegleitet. Ab diesem Zeitpunkt standen wir als Ansprechpartner zur Verfügung. Wir begleiteten zum Trauergottesdienst und haben die gemeinsame Aufbahrung im ZfP organisiert. Wir haben zu den Beerdigungen begleitet und die begleitenden polizeilichen Maßnahmen initiiert. Wir haben den Hinterbliebenen die sichergestellten Gegenstände wieder ausgehändigt und versucht, die Fragen über den Tathergang zu beantworten. In Absprache mit der Staatsanwaltschaft.


RA Gorka:

Sie haben Absprachen mit der Staatsanwaltschaft getroffen?


Z

Es gab immer mal wieder Kontakt mit der Frau Hanss, weil Fragen aufkamen, wie nun einzelne Opfer getötet wurden. Wie oft sie getroffen wurden oder ob es für die Opfer überraschend war. Diese Informationen mussten wir uns ja vom Einsatzabschnitt Ermittlungen holen.


RA Gorka:

Wann war Ihr 1. Kontakt mit der Staatsanwaltschaft?


Z

Das kann ich zeitlich nicht mehr sagen.


RA Gorka:

Aber doch so ca.?


Z

Eher in der 2. Wochenhälfte, aber da ist jede Schätzung schwierig. Vom 11. bis 13.03. waren wir ja nur in der Hermann-Schwab-Halle in Winnenden tätig, während der Einsatzabschnitt Ermittlungen ja in Waiblingen geführt wurde.
Die Infos zum Tathergang haben wir ja auch nicht gleich am 11.03. erhalten, sondern im Laufe der Woche erst.


RA Gorka:

Bei Notfallseelsorge und -nachsorge berichteten Sie von Todesnachricht überbringen, Begleitung usw. War das also nur ein „finaler Akt des Danebenstehens“? Gab es da kein Kümmern um die seelischen Probleme?


Z

Ich habe ja nicht betreut. Ich kann nur wiedergeben, was mir die Einsatzkräfte berichtet haben. Natürlich gab es da auch Gespräche.


RA Gorka:

War Ihnen von Anfang an klar, dass die Familie K. die Familie des Amoktäters war?


Z

Also, als ich dort eintraf, hatte ich vom Tathergang keine konkreten Informationen. Ich musste mir einen Überblick über die Opfer verschaffen usw. Es gab keine Detailinfos über irgendwelche Ermittlungsschritte.
Gegen 19 Uhr am 11.03. habe ich den Namen Kretschmer zum ersten Mal gehört, als die Frage an uns herangetragen wurde, ob wir uns um die Familie kümmern könnten.


RA Gorka:

Über den vermeindlichen Amoktäter wußten Sie nichts?


Z

Ich weiß nicht mehr, ob das in dem Zusammenhang erwähnt wurde, dass dies die Eltern des Täters waren. Ich wußte ja auch nicht, wer zu dieser Familie gehört….


RA Gorka:

Wann haben Sie dann zum 1. Mal erfahren, dass es sich um die Familie des tatverdächtigen Tim K. handelte?


Z

Am nächsten oder übernächsten Tag. Das kann ich zeitlich nicht mehr einordnen. Um die Täterseite hatte ich mich nicht sehr stark bemüht. Das war nicht mein Schwerpunkt.


RA Gorka:

Zu Frau Loy soll gesagt worden sein: „Da wird nichts aufgeschrieben oder nach außen getragen!“ Wenn Sie das nicht gesagt haben, welcher andere Polizeibeamte hat das geäußert?


Z

Kann ich nicht sagen, mit wem Frau Loy in Waiblingen gesprochen hat.


RA Gorka:

Was wissen Sie über Maßnahmen des Zeugenschutzes bei Fam. Kretschmer?


Z

Ich weiß nur, dass es offenbar welche gab.


RA Gorka

Da waren Sie nicht eingebunden?


Z

Nein.


RA Gorka:

War Frau Loy da eingebunden?


Z

Nein.


RA Steffan:

Sie haben also am 11.03. nur die Info weitergegeben, das Frau Loy nach Waiblingen fahren solle. Hatten Sie dann erst Monate später oder unmittelbar danach nochmal Kontakt?


Z

Kann ich nicht beantworten, ob wir uns nochmals begegnet sind. Bewußt ist mir keine solche Situation mehr.


Der Z. wird nun entlassen.


Formalitäten


Nunmehr stellt RA Gorka den Antrag, die diversen Attessionsanträge des RA Rabe abzulehnen.

Die Rechtsverfolgung biete keinerlei Aussicht auf Erfolg.

Die 3. große Jugendkammer habe seinerzeit die Hauptverhandlung nur zugelassen unter der Maßgabe, dass fahrlässige Tötung sowie - Körperverletzung nicht mit angeklagt werden, sondern nur die fahrlässige unerlaubte Überlassung einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe und erlaubnispflichtiger Munition an einen Nichtberechtigten. Letzteres könne jedoch keine Attenssionsanträge begründen.

Durch die Zulassung der Attessionsanträge würde ein entscheidungsreifes Verfahren erheblich verzögert. Es gebe erhebliches Streitpotential und würde umfangreiche medizinische und betriebswirtschaftliche Gutachten nach sich ziehen.

Herr Kretschmer wünsche hierfür einen Zivilrechtler, welcher alleine schon mehrere Wochen Einarbeitungszeit benötigen würde.

Es gebe hier auch einige zivilrechtliche Besonderheiten zu beachten: so wären z.B. zivilrechtlich die Therapeuten in Weinsberg vorgeschaltet, wo erhebliche Versäumnisse unterstellt werden könnten. Allein schon hier gebe es diverse Schadensersatzansprüche gegenüber der Klinik. Es habe z.B. keinen Abschlußbericht für den Hausarzt gegeben. Ebensowenig sei die Verfügbarkeit von Waffen im Haus abgefragt worden. Jene Unterlagen seien in diesem Prozess wegen des ZV-Rechts der Beteiligten nicht einzuführen. In einem Zivilprozess hingegen schon, da es dort kein ZV-Recht gebe. Dies würde im aktuellen Prozess die Chancen des Angeklagten erheblich schmälern. In einem Zivilprozess hingegen käme es zu einer Beweislastumkehr. Außerdem sei der Haftungstatbestand nicht vollständig aufgeklärt.

Der R. gibt an, dass die Kammer das nun wohl entscheiden müsse. „Eine weitere Hürde in diesem Verfahren.“ Man betrete nun „vorher nicht geahnte Rechtsgebiete“. Die Attession im Strafrecht sei 2004 „renoviert“ worden, ob dem Gestzgeber dies geglückt sei, lässt der R. dahingestellt. Das Problem im aktuellen Fall sieht der R. darin, dass man kurz vor dem Ende der Beweisaufnahme stehe und durch diese Attessionsanträge die Beweisaufnahme erheblich ausgedehnt würde.


RA Rabe an Verteidigung:

Sind von Ihrer Seite aus denn weitere Beweisanträge geplant?


RA Gorka:

Herr Rabe, so sympathisch Sie auch sind - wir behalten uns vor, bis zum letzten Tag Anträge zu stellen. Im Augenblick sehe ich jedoch den Bedarf nicht.
Eine erweiterte Beweisaufnahme würde Wochen, wenn nicht gar Monate in Anspruch nehmen. Es würden keine Atteste ausreichen, sondern im Zivilrecht braucht man hierfür Gutachten. Was die Schadenshöhe angeht, so braucht man auch hier wieder Zeugenbeweise und andere Beweismittel unabhängig von der jetzigen Beweisaufnahme.


RA Rabe:

Ggf. würde ich die Attessionanträge zurückziehen, wenn auch Sie auf die diesbezüglichen Kosten verzichten….


R (erfreut von dieser Entwicklung):

Ich möchte hier keine Ansprüche kleinreden, aber es wären doch rechtlich komplizierteste Fragestellungen zu lösen. Wir sind hier in einer diffizilen Situation, da bei der Attession nach dem Strengbeweisverfahren zu entscheiden ist. Die Kammer hat versucht, die Thematik rechtlich zu durchdringen. Wegen der Komplexität sind wir jedoch noch nicht zu einer Entscheidung gelangt. Herr Rabe, sie wollen die Anträge also zurücknehmen?


RA Gorka erklärt bei der Rücknahme einen Kostenverzicht.


RA Rabe:

Um den Prozess nicht weiter aufzublähen, ziehe ich die 5 Anträge hiermit zurück.


Nun stellt die Verteidigung noch 2 Anträge:

1. Verlesung der sogenannten Epikrise, also dem internen Schlußbericht aus Weinsberg, der keine Hinweise auf eine akute oder latente Eigen- oder Fremdgefährdung des Tim enthielte. Dieses Dokument soll seinerzeit freiwillig herausgegeben worden sein und wäre somit verwertbar.

2. Das Zeugnis des Herrn Michelfelder zum Beweisthema, dass J.K. bereits vor dem 13.03.09 um 10.14 Uhr als Beschuldigter gelten musste.

Hierzu wird nochmals der Artikel in stern.de vom 12.03.09 um 18 Uhr angeführt, in dem Michelfelder dem Stern gegenüber angegeben habe: „Es deutet alles darauf hin, dass der Vater hier nachlässig war, was das Verwahren dieser einen Waffe anbelangt“.
Somit sei klar, dass schon vor dem 13.03. in diese Richtung ermittelt worden sei und den führenden Beamten die Umstände schon bekannt und bewußt gewesen seien. Dennoch sei Jörg K. nicht als Beschuldigter belehrt worden.


Der R. gibt bekannt, den Zeugen Michelfelder auf den 11.01.2011 um 09.00 Uhr zu laden.


Nun geht RA Kiefer noch auf ein Vermittlungsgespräch ein, welches am Di., 30.11.10 stattgefunden habe zwischen den NK-Vertretern der STA und der Verteidigung .


Es ging den NK darin um 2 Fragen:


1. Wird der Angeklagte wieder bei Gericht erscheinen?

2. Wird er das Wort an die Angehörigen der Opfer richten?


Es habe daraufhin die Antwort der Verteidigung gegeben, dass diese Fragen bis zum Do., 09.12.10 beantwortet werden würden. Dies sei jedoch bislang nicht geschehen. Auf Nachfrage bei RA Steffan habe dieser angegeben, Gespräche seien im Gange.


RA Steffan:

Ich habe nicht gesagt, Gespräche sind im Gange. Ich sagte, Gespräche werden VORBEREITET.
Sie sollten sich an die Tatsachen halten!


RA Kiefer:

Tatsache ist: Sie halten sich nicht an Absprachen!



Hiermit endet auch dieser 22. Prozesstag.


Rechtlicher Hinweis:

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Es handelt sich hierbei um Mitschriften eines öffentlichen Prozesses und einem entsprechenden öffentlichen Interesse an der Sache an sich.
Mit dem Anonymisierungsangebot erkennen wir jedoch an, dass wir evtl. Persönlichkeitsrechte als vorrangig behandeln und uns auch keinesfalls die im Prozess benannten Abläufe und Zitate zu eigen machen, sondern gerade eben die mögliche Unzulänglichkeit der dort getroffenen Aussagen ausstellen wollen.

Zuletzt geändert: 27/07/2022 14:36