13. Prozesstag am Do., 11.11.2010 - Helm - Loy (1)

Rechtlicher Hinweis:

Anonymisierungsangebot

Jede der in diesem Artikel mit vollem Namen genannte Person, die eine Anonymisierung wünscht, möge sich bitte auf dem kurzen Dienstweg mit den Seitenbetreibern in Verbindung setzen.

Es handelt sich hierbei um Mitschriften eines öffentlichen Prozesses und einem entsprechenden öffentlichen Interesse an der Sache an sich.
Mit dem Anonymisierungsangebot erkennen wir jedoch an, dass wir evtl. Persönlichkeitsrechte als vorrangig behandeln und uns auch keinesfalls die im Prozess benannten Abläufe und Zitate zu eigen machen, sondern gerade eben die mögliche Unzulänglichkeit der dort getroffenen Aussagen ausstellen wollen.


Die drei Psychologen


Es erscheinen 3 Herren vor Gericht:

1. Prof. Reinmar DuBois, 62 J., Leiter der Kinder- und Jugendpsychiatrie am Olgaspital Stuttgart.

2. Arnold Wizcorek, 52 J., Einsatz- und Kriminalpsychologe beim LKA BW.

3. Der im letzten Bericht erwähnte Prof. Haller.

2 und 3 müssen sich vor der Kammer ausweisen, DuBois sei dem Vorsitzenden persönlich bekannt.

Auf den Rechtsgrundlagen von § 220 sowie 245 (2) StPO gilt Prof. Haller als „präsentes Beweismittel“ der Verteidigung und ist als Sachverständiger zugelassen.

Der R. führt aus, dass heute noch kein Gutachten erwartet wird, Prof. Haller sei auf mehrere Termine geladen worden.

Die Herren können außerdem der Verhandlung weiterhin beiwohnen, um ggf. Anknüpfungstatsachen für das Gutachten zu gewinnen.

Da noch nicht über dessen Ablehnung entschieden worden sei, gelte dies auch für DuBois.

Was die Person Nr. 2 für eine Rolle spielt, erschließt sich mir nicht und wird auch nicht erklärt.

Außerdem wird den Herren Haller und DuBois mitgeteilt, dass - unbeschadet von deren Stellung als Sachverständige - sie auch als Zeugen vernommen werden können, weil sie beide den Angeklagten exploriert hätten.


Die Zeugin Fr. Helm von der Kinder- und Jugendpsychiatrie Weinsberg (Zeugnis verweigert)


Frau Helm macht keinen psychisch gesunden Eindruck. Sie wirkt sehr gedrückt und stark angespannt.

RA Wolf bittet darum, dass die Z. ihre ladungsfähige Anschrift nicht nennen muss und stellt seine Kanzleiadresse zur Verfügung.

Man befürchte einen Ansturm der Medien, wie er schon an Frau Helms Arbeitsplatz stattgefunden habe.

Der R. gibt dem statt.

Die Z. wird nach ihrer genauen Berufsbezeichnung gefragt.

Sie gibt an „Verhaltenstherapeutin für Kinder und Jugendliche“ zu sein.

Nun schreitet der RA ein und beruft sich darauf, dass die Z. von ihrem umfassenden Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53(1) StPO Gebrauch machen wird, dies schließe auch schriftliche Aussagen ein.

Der R. wirft ein, dass er zunächst noch einige berufliche Fragen stellen wird, die berechtigt sind.

Der R. fragt, wann eine Approbation nach dem Therapeutengesetz erworben wurde.

Dies sei 2007 gewesen, gibt die Z. an.

Der R. stellt fest, dass also die Voraussetzungen für einen Beruf, der nach § 53 zeugnisverweigerungsberechtigt ist, zum Zeitpunkt der Untersuchung des Tim K. gegeben waren.

Frau Helm sei zwar in Weinsberg als Sozialpädagogin angestellt, dies schließe ihre Tätigkeit als Therapeutin jedoch nicht aus.

Der R. stellt fest, dass die Voraussetzungen für ein Zeugnisverweigerungsrecht vorliegen könnten.

Dies deshalb, weil nach dem Tode von Tim K. niemand über dessen Rechte verfügen könnte (auch nicht die Eltern), und somit die Entbindungserklärung von der Schweigepflicht niemand mehr geben könne.

Die Z. wird entlassen.

Als sie den Gerichtssaal durchschreitet, werden von Seiten der NK unverständliche Äußerungen getätigt.

Der R. mahnt zur Ruhe: Die Rechte der Z. seien wertfrei und es seien ihr keine Vorwürfe zu machen von diversen Personen, die sich evtl. eine Aufklärung durch diese Zeugin erhofft hatten.


Schriftsatz der NK Gisela Mayer den Befangenheitsantrag Du Bois' betreffend


Der R. verliest nun einen Schriftsatz der NK Gisela Mayer vom 10.11.2010, den Befangenheitsantrag Du Bois' betreffend:

Insgesamt sieht Frau Mayer keine Bedenken gegen Du Bois.

Konflikte könnten keine entdeckt werden, nicht einmal in Bezug auf die Behandlung des Günther Just jun.:

Prof. Du Bois habe schon berufswegen ständig einen Täter-/Opferkontakt und dadurch die nötige kritische Distanz.


RA Steffan beantragt die Beiziehung von durch die Behörden als kritisch bezeichneten Akten


Nun gibt es für unsere Belange wieder etwas sehr Interessantes:

Der R. verliest einen Schriftsatz des RA Steffan vom 18.10.10:


RA Steffan beantragt hierin die Beiziehung folgender Akten:

1. Alle Spurenakten im Verfahren gegen Tim K. und Jörg K.

2. Sämtliche polizeilichen Einsatzkalender im Verfahren gegen Tim K.

3. Sämtliche schriftliche polizeiliche Aufträge im Verfahren gegen Tim K. und Jörg K.

4. Samtliche Unterlagen der Kriminaltechnik

5. Sämtliche Funkprotokolle vom 11.03. und 12.03.2009


Hierzu bekam die STA Gelegenheit zur Stellungnahme:

Die STA erklärt, dass es sich um Unterlagen handele, die z.T. für „kritisch gehalten werden.

Man habe daher bei der Polizei angefragt, um deren Stellung dazu zu hören.

Es wurde erklärt, dass man im Bedarfsfalle eine Sperrerklärung des Innenministeriums einholen wolle, was die Einsatzkalender und Funkprotokolle betrifft.

Hierzu gibt es ein Schreiben des KOR Schöllhammer von der Kriminalpolizei Waiblingen vom 20.10.2010 an die STA :

Für die Einsatzkalender und Funkprotokolle werde ggf. eine Sperrerklärung beim Innenministerium beantragt, da es hierin um „einsatztaktische und polizeitechnische Belange“ gehe, die „nicht für die Öffentlichkeit bestimmt“ seien.

Verfahrensrelevante Auszüge dieser Akten seien bereits in den hiesigen Ermittlungsakten verarbeitet worden.

Am 11.03. seien noch keine schriftlichen Aufträge erteilt worden, man habe damit erst am 12.03. begonnen.

Die STA gibt an, dass die Spurenakten jederzeit von der Verteidigung in den Räumen der STA eingesehen werden konnten, jedoch bis jetzt noch nie dieser Wunsch geäußert wurde.

Es handele sich hier allerdings um 20 - 30 Leitz Ordner, sei also sehr umfangreich.


Der R. beschließt, die Spurenakten sowie die Akten der Kriminaltechnik für das Gericht anzufordern.


RAin Stuff regt an, diese für alle NK zu digitalisieren, also einzuscannen.

Der R. gibt an, dass man hierfür keine personellen Ressourcen zur Verfügung habe.


RA Steffan bittet um das Schreiben des KOR Schöllhammer und fragt an, ob es bereits eine Sperrerklärung gebe.

Der R. gibt an, keine Veranlassung zu sehen, diese Einsatzkalender und Funkprotokolle anzufordern.

Er fragt nach dem Zusammenhang und der Sachdienlichkeit.


RA Steffan gibt an, es gehe um die Verwertbarkeit der Aussagen des Herrn Stimpfle:

Dieser habe angeblich ohne Auftrag eine Vernehmung des Angeklagten durchgeführt. Nun suche man nach Hinweisen, ob nicht evtl. im Funkverkehr entsprechende Anweisungen durchgegeben wurden.


OSTA:

Da müssen sie eben einen Beweisantrag stellen. Aber das wird Ihnen schwerfallen!!!!


Nun erfahren wir vom R. noch etwas ganz Erstaunliches:

Offenbar ist es am LG - im Gegensatz zum Amtsgericht - nicht üblich, ein Protokoll zu führen, denn:

über den Verlauf der bisherigen Verhandlung wurde kein Wortprotokoll geführt (!!!!)


Die Zeugin Frau Loy zur Betreuung der Familie K. (1. Auftritt)


Es erscheint die Zeugin Astrid Loy, 48 J., in Begleitung ihres Anwalts RA Friedel


Auch diese möchte ihre Wohnadresse nicht angeben, da sie - laut ihrem Anwalt - eine Gefahr(!) für sich und andere fürchtet.

Es wird auch hier als ladungsfähige Anschrift die Kanzleiadresse angegeben.

Die Z. gibt an, freiberuflich tätig zu sein als Kauffrau und Mediatorin.

Der R. gibt das Beweisthema an: Die Wahrnehmungen der Z. im Rahmen ihrer Tätigkeit im Kriseninterventionsteam rund um den Amoklauf und ihren zu den Akten gegebenen Bericht über die Situation der Familie K. sowie evtl. Ergänzungen hierzu.

Die Kontroverse über ein mögliches Zeugnisverweigerungsrecht


RA Friedel stellt den Antrag, seine Mandantin von der Pflicht zur Aussage zu entbinden.

Er stützt dies auf folgende 3 Begründungen:

1. Seiner Mandantin stünde ein überrechtliches Zeugnisverweigerungsrecht zu nach § 53 StPO als Berufsgeheimnisträgerin i.V.m Artikel 1.1 und 2.1 GG.
Die Zugehörigkeit zum Kriseninterventionsteam sei als Teil der psychosozialen Notfallzentrale anzusehen.

2. Seine Mandantin sei von der Polizei im Rahmen der Gefahrenabwehr zur Betreuung der Täterfamilie abgestellt worden.
Im Rahmen des Verpflichtungsgesetzes sei ihr eine mündliche Verpflichtung zur Verschwiegenheit auferlegt worden.
Es bedürfe also um eine Aussagegenehmigung der Behörden, um die somit gebeten wird.

3. Eine Anfrage bei Familie K. ergab, dass die Mandantin ausdrücklich nicht von der Schweigepflicht entbunden worden sei.


Der R. gibt zu Bedenken, dass mit diesen Angaben keine Entscheidung getroffen werden kann, da man noch zu wenig wisse über die Tätigkeit der Z. und in welchem Rahmen diese tätig geworden sei.

Laut Aktenlage habe das Kriseninterventionsteam verschiedene Personen betreut und es gebe keine polizeiliche Vernehmung der Frau Loy.

Bevor man prüfen könne, ob es so sei wie vom Beistand behauptet, müsse man eruieren, ob die Zeugin überhaupt zu vernehmen ist.

Die Stellungnahme des RA sei so nicht nachvollziehbar.

Es sei die Verteidigung gewesen, die die Zeugin überhaupt erst ins Spiel gebracht hat, indem sie deren Bericht angefordert hatte, der dann zu den Akten gegeben wurde.
Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb der Bericht überhaupt verfasst wurde, wenn jetzt hierüber nicht berichtet werden soll und auf wessen Veranlassung genau dies geschah.


Der Bericht trägt den Titel: „Bericht zur veränderten Lebenssituation der Familie Kretschmer seit dem 11.03.2009“.

Es werde nicht ersichtlich für wen die Zeugin ihre Tätigkeit ausgeübt habe: Für die Polizei oder für die Familie K.

Es sei nichts vorgelegt worden, was ein Zeugnisverweigerungsrecht glaubhaft mache.

Es wurde - nachdem der Schriftsatz des RA Friedel einging - eine Stellungnahme der STA und der PD Waiblingen angefordert.


RA Friedel gibt an, dass die Art des Auftrages und der Auftraggeber in den ersten Tagen anders definiert waren als später.


Der R. verliest den Schriftsatz des RA Friedel vom 22.10.10:

Am 11.03.09 sei Frau Loy durch das KIT aufgrund einer Vereinbarung mit der PD Waiblingen zur Opferbetreuung eingesetzt worden.
Sie bekam einen Sonderauftrag: Die Betreuung der Täterfamilie und übte somit hoheitliche Aufgaben aus.


Vom LKA bekam sie diesbezüglich die mündliche Anweisung:

Zitat: „Da wird nichts nach außen getragen oder aufgeschrieben!“


Nun wird die Stellungnahme der STA zu diesem Thema verlesen:

Frau STAin Hanss schrieb hierzu in der Folge:

1. Die Z. sei keine Angestellte im öffentlichen Dienst.
Daher sei keine Aussagegenehmigung erforderlich.

2. Die Z. sei keine fest angestellte Mitarbeiterin des KIT, man könne davon ausgehen, dass es sich um eine normale Bürgerin handelt, die dort ehrenamtlich tätig geworden ist.

3. Von einer Aufgabe im Hoheitsbereich der Polizei sei nichts bekannt und davon auch nicht auszugehen.

4. Es sei keine Aufgabe der Polizei, die Familie K. zu betreuen, die Polizei habe evtl. den Kontakt hergestellt.

5. Ein Sonderauftrag der Polizei scheidet hiermit aus und die Z. sei damit auch nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet.


Auch die Stellungnahme des Herrn Michelfelder, Leiter der PD Waiblingen vom 26.10.10 kommt zur Verlesung:

Dieser schließt sich der Auffassung der STA an und hält eine Aussagegenehmigung für nicht erforderlich.


Der R. stellt nun die Frage, welche Funktion die Z. denn nun eigentlich ausgeübt habe und ob es sich dabei um ein privates Arbeitsverhältnis mit der Fam. K. gehandelt haben könne.

Nun zitiert der R. eine diesbezügliche Entscheidung des BGH, in der sogar eine Person aussagen musste, die im Zeugenschutzprogramm des LKA stand, da die Amtsaufklärung im Vordergrund stehe.

Hierbei habe der Vorsitzende bei der Fragestellung alle relevanten Gesichtspunkte zu beachten und Fragen, die gefährdete Sachverhalte betreffen schon bei der Fragestellung zu würdigen und ggf. als ungeeignet zurückzuweisen.

§ 53 STPO sei eben nur einem begrenzten Personenkreis vorbehalten und der Name der Zeugin sei erst durch ihren von der Verteidigung zu den Akten gegebenen Bericht im Herbst 2009 bekannt geworden.


RA Friedel gibt zu bedenken, dass eine Aussage der Z. Folgen für die zukünftige Organisation des KIT haben könne, was ehrenamtliche Mitarbeiter betreffe.

Laut Verteidigung sei keine Entbindung der Z. von ihrer vertraglichen Schweigepflicht durch die Familie K. erfolgt.

Darüberhinaus seien der berufliche Schutz und die wirtschaftlichen Interessen der freiberuflich arbeitenden Zeugin zu berücksichtigen.

Der R. betont mit Nachdruck, dass ihn wirtschaftliche Interessen nur am Rande interessieren.

Der R. leitet eine Zäsur zu dem Thema ein.

Die STA bleibt bei ihrer Auffassung und RA Rabe schließt sich dieser an.


RAin Stuff :

Mir fehlt hierin auch jegliche Plausibilität. Wurde denn die Entbindung von der Schweigepflicht ausdrücklich widerrufen?
Wieso wurde das nicht dokumentiert?


RA Steffan :

Eine Entbindung von der Schweigepflicht im Umfang des Berichts lag vor, davon gehe ich aus.


R

Und nachher nicht mehr????


RA Steffan:

Nur für den Umfang des Berichts.

Fragen zur Tätigkeit der Zeugin


R an Z :

Wie sind Sie denn zu der Tätigkeit gekommen am 11.03.?


Z

Um 10:20 ging ein Alarm ein bei der ILS.


R

Was ist die ILS?


Z

Die integrierte Leitstelle in Bad Cannstatt. Dort haben wir uns dann auch getroffen.


R

Waren Sie da beruflich anderweitig tätig?


Z

Ich arbeite freiberuflich und ehrenamtlich.


R

Und wie ging es weiter?


Z

Wir sind dann nach Winnenden gefahren, wo wir uns in einer Halle in Birkmannsweiler getroffen haben.

Dort wurden Schüler, Eltern und Lehrer betreut bis ca. 14 Uhr.

Ich wurde Schülern der 9c zugeteilt, die sich in einem extra Raum befanden, die habe ich dann betreut.

In dieser Klasse sind viele ums Leben gekommen…

(Zeugin ist den Tränen nahe)


R

Welche Ausbildung haben Sie für diese Betreuungen?


Z

Eine Unterweisung der Johanniter Unfallhilfe, einen Grundkurs für Sanitäter und für Traumatologie.
Nach der Grundausbildung gibt es eine sog. Mentorenphase, wo man dann selbständig begleitete Einsätze fährt mit einem erfahrenen Kollegen. Man wird in den verschiedensten Bereichen eingesetzt: Suizid, Todesfälle, häusliche Gewalt usw.
Dann wird im Nachhinein die Leistung von den Mentoren beurteilt.


R

Wie lange üben Sie das schon aus?


Z

Seit 2005.


R

Wie lange haben Sie die Schüler betreut?


Z

Bis ca. 15:30 Uhr. Dann kam der Befehl, in die Halle neben der ARS zu kommen.


R

Und wer war dort?


Z

Der Einsatzführer vor Ort, ich meine der Polizeiführer.
Dann wurde nachgefragt, wer welchen Beruf hat.


R

Was war der Grund dafür?


Z

Wurde nicht gesagt.


R

Und Sie sagten, Sie seien Kauffrau und Mentorin?


Z

Ja.


R

Und dann?


Z

Eigentlich wollte ich zurück zur 9c wo ich offene Aufgaben zurückgelassen habe.
Dann wurde mir und meinem Kollegen mitgeteilt, dass dort kein Seelsorger mehr erwünscht werde und dass es einen Sonderauftrag für uns geben würde.


R

Haben Sie freiwillig gehandelt?


Z

Ja. Ich bin nur dem Grundgedanken der Johanniter verpflichtet.


R

Was haben die Johanniter damit zu tun?


Z

Das KIT ist der Johanniter Unfallhilfe angegliedert.


R

Was war das für ein Sonderauftrag?


Z

Wir sollten nach Waiblingen, um die Täterfamilie zu betreuen.
Ich bat um 10 Minuten Bedenkzeit.


R

Und dann ?


Z

Wir fuhren dann zur PD Waiblingen, wo wir im 1. Stock in einem Raum die Familie K. antrafen.
In dem Raum waren noch 2 weitere Personen.


R

Waren das Beamte oder Zivilpersonen?


Z

Sahen aus wie Zivilpersonen.


R

In welchem Zustand war die Familie K.?


Z

Ich fand sie in einem fassungslosen Zustand vor. Es lagen alle Anzeichen eines Schocks vor.


R

Haben Sie sich vorgestellt?


Z

Ja. Ich habe unsere Funktion erklärt und unsere Betreuungsaufgabe.


R

Sind die Betreuungsrichtlinien vorgegeben und falls ja von wem?


Z

Es gibt da ein Schema vom KIT.


R

Wie lange waren Sie mit der Familie zusammen an diesem Tag?


Z

Wir waren noch ca. 1 Std. dort, dann wurde die Familie an einen geheimen Ort gebracht.


R

War Ihre Tätigkeit dann beendet?


Z

Es wurde ein neuer Termin vereinbart.


R

Hatten Sie danach nur noch die Familie K. betreut oder noch andere Opfer?


Z

Für unser Team hat der Einsatz an diesem Tag geendet.
Ausnahme war die Familie K. bis zum 19.03.


R

Sie sind ja freiberuflich tätig. Hat das nicht alles „über den Haufen geworfen“?


Z

Ich bin Geschäftsfrau und auch selbst Mutter. Die ersten Tage waren sicher eine enorme Belastung aber irgendwie konnte ich das regeln.


R

Und wo fanden die weiteren Kontakte statt?


Z

An diesem geheimen Ort.


R

Das wäre jetzt z.B. etwas, was ich im Rahmen der BGH-Entscheidung als Frage zurückweisen würde, die Frage nach diesem geheimen Ort.

Wie viele Stunden haben Sie nach dem 11.03. noch mit Familie K. verbracht und mit wem aus der Familie?


Z

Mit allen Familienmitgliedern. Die waren ja gemeinsam untergebracht.


R

Den ganzen Tag oder wieviele Stunden?


Z

Also am 12.03. haben wir die Familie begleitet bei der Identifizierung des Tim. Das war sehr schwer.


R

Wie waren da die Verhältnisse? Waren die alleine oder war die Polizei dabei?


Z

Wir haben uns mit der Polizei getroffen, die die Familie abgeholt hatte.


R

Wie war da der Zustand der Familie?


Z

Das war alles sehr, sehr schwer. Die standen unter Schock.

Die Mutter hat sich nicht zur Identifizierung getraut. Ich habe das dann mit dem Vater gemacht und es der Mutter und der Jasmin freigestellt.


R

Und danach?


Z

Wir haben dann den Tag über mit der Familie den Vorfall aufgearbeitet.


R

Gab es da irgendwelche tatbezogenen Informationen von der Familie, die die Tat erhellen konnten?

Beispielsweise was die Vorhersehbarkeit angeht, ob es vielleicht Warnsignale gab oder hat man sich innerhalb der Familie vielleicht sogar Vorwürfe gemacht?


Es geht hier um Spezialwissen, welches Sie bei Ihrer Tätigkeit erworben haben, das für die Beurteilung des Tatvorwurfs von Bedeutung sein könnte.

Welche Themen wurden aufgearbeitet? Was wurde besprochen? Wie war die Situation?

Die Zeugin verweigert die weitere Aussage


RA Friedel schreitet ein:

Dies ist der Punkt an dem meine Mandantin nichts mehr aussagen wird.

Das ist hier kein Spiel. Wir müssen uns da absichern!


R

Die Z. beantwortet also keine Fragen mehr. Stellungnahmen hierzu von den anderen Verfahrensbeteiligten?


RA Gorka:

Ich möchte darauf hinweisen, dass die Frage, was in der Familie besprochen wurde, schon problematisch ist, denn Ute und Jasmin K. haben ja von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.


R

In diesem Rahmen wäre mir ein Zeugnisverweigerungsrecht völlig neu!!!


OSTA:

Frau Loy hat doch keine Vernehmung durchgeführt!!!!


RA Gorka :

Nun, sie hat aber den Auftrag zur Betreuung von der Polizei erhalten!


R

Naja, ob das jetzt bindend für uns ist, mag ich bezweifeln.


RA Steffan :

Nur ein Hinweis: Das KIT ist doch im Rahmen einer Sanitätstätigkeit aktiv geworden.
Die Zeugin könnte somit eine Hilfsperson für eine ärztlich-therapeutische Tätigkeit nach § 53 a gewesen sein.


R

Hilfsperson für wen????


Z

Für die Johanniter….


R

Den Katalog des § 53 kennen Sie….

Ich muß zugeben, ich bin völlig überrascht, da der Bericht der Zeugin damals für die Verteidigung abgefasst wurde.

Ich frage mich, weshalb er eigentlich überhaupt verfasst wurde?


Z

Es gab eine Anfrage an mich von der Familie bzw. deren Verteidiger .


R

Und heute gilt das nun nicht mehr…oder doch?


RA Friedel :

Frau Loy war bis zum 19. für das KIT tätig, dann wurde sie von der Fam. K. für diesen Bericht von der Schweigepflicht entbunden. Diese Entbindung gibt es aber nicht mehr.


R

Das verstehe ich nicht.


RA Friedel :

Eine Entbindung im Rahmen des Berichts.


R

Also nur für den schriftlich verfassten Bericht?


OSTA :

Aber vertragliche Schweigepflichten interessieren uns doch überhaupt nicht im Rahmen der StPO!!!!

Da könnte ja jeder Zeuge mal schnell einen Vertrag schließen…das geht nun gar nicht….


RA Gorka :

Die BGH-Entscheidung ist mir bekannt, aber durch eine Aussage werden doch die Rechte des Angeklagten geschmälert!


R

Aber in dem Bericht steht ja auch vieles zu Gunsten des Angeklagten….


RA Gorka :

Doch nur soweit der Angeklagte dem zustimmt….

Kammerbeschluß stellt kein Zeugnisverweigerungsrecht für die Zeugin fest


R

Höre ich zum ersten mal, dass ein Angeklagter darüber zu disponieren hätte, was zu seinen Gunsten zu bewerten ist!!!

Wie es aussieht, muss die Kammer nun einen Beschluß fällen, wie mit der Aussageverweigerung der Zeugin umzugehen ist.

Die Sitzung wird für 15 Minuten unterbrochen.


Die Kammer zieht sich zur Beschlußfindung zurück.

Aus der allgemeinen Auffassung und den Reaktionen des Vorsitzenden lässt sich schon erahnen, wie dieser Beschluß lauten wird.


Nach 15 Minuten kehrt die Kammer zurück mit einem kurzen Beschluß:

Ein Grund für eine Zeugnisverweigerungsrecht der Zeugin sei nicht ersichtlich.

Für den Fall der Nicht-Aussage wird ein Ordnungsgeld angedroht, zudem ist eine Beugehaft bis zu 6 Monaten möglich.



Die Z. entschließt sich dazu, nun doch lieber auszusagen.


R

Wurde über die Umstände der Tat des Tim gesprochen?


Z

Ja, aber was überwog war vor allem die Erschütterung darüber, was der Tim da angerichtet hat.
Die Familie war fassungslos. Mit keinem Gedanken hatte man „an sowas“ gedacht.
Die waren am Boden zerstört und es war viel die Rede von dem Leid, das der Tim über so viele Menschen gebracht hat.


R

Waren die Familienmitglieder behandlungsbedürftig?


Z


Ja, aber das mit Ärzten war schwierig wegen der Geheimhaltung der Identität und des Wohnorts.
Meine Aufgabe als Kriesenhelfer war die Prävention einer posttraumatischen Belastung.
Ich musste die aktuellen Bedürfnisse der Familie eruieren und darauf eingehen, so dass sie im Alltag wieder funktionieren konnten.
Ich habe dann auch einen Therapeuten installiert.



R


Gab es innerhalb der Familie irgendwelche Vorwürfe oder Selbstbezichtigungen, speziell bezüglich der Tatwaffe?

Z

In den ersten Tagen war dieses Thema absolut nicht greifbar. Es erwog die Bestürzung und allgemeine organisatorische Dinge wie z.B. „Wo kommen wir unter?“


R

War denn für die Familie irgendeine Zwangslage erkennbar, in der der Tim sich befunden haben könnte?

Vorwürfe, dass man da nichts gemerkt hat am Zustand des Tim?


Z

Es hat die Familie wie aus heiterem Himmel getroffen. Über Tim wurde überhaupt erst am 3. Tag geredet.

U.a. wie er als Kind war. Seine Mutter gab an, dass er ein niedliches Kind war, der mit allem sehr liebevoll umgegangen sei.

In der Pubertät habe er sich dann zurückgezogen, wurde vom Vater geäußert.

Er sei sportlich sehr aktiv und talentiert gewesen, vor allem beim Tischtennis, wo man ihn auch sehr gefördert habe.

Seine Mutter sagte, dass er eines Tages Anfang 2008 zu ihr kam und sagte, dass er sich „irgendwie komisch fühle, irgendetwas sei mit ihm“

Im April 2008 wurde dann ein Termin mit dem Hausarzt vereinbart, der den Tim weiter überwiesen hatte. Dann kam er nach Weinsberg.

Der Grund ist mir nicht bekannt.


R

War Ihnen die Diagnose bekannt?


Z

Nein, es wurde nur von Weinsberg erzählt und dass Tim vom Hausarzt dorthin überwiesen wurde, um abzuklären, was mit Tim sei und ob etwas mit ihm sei.


R

Gab es da einen dringenden Handlungsbedarf und ist Ihnen bekannt, ob es schwierig war, einen Termin zu bekommen?


Z

Dazu kann ich nichts sagen.


R

Haben das beide Elternteile gleich geschildert?


Z

Ja, beide.


R

Und was wurde dann im weiteren Verlauf dieses Termins bekannt?


Z

Im ersten Gespräch habe Tim geäußert, er habe manchmal „Hass auf die Welt und würde am liebsten die ganze Menschheit umbringen“.

Im 2. Termin habe Tim diese Äußerung jedoch wieder zurückgenommen.



R

Waren die Eltern bei den Terminen dabei?


Z

Das weiß ich nicht.


R

Wie war die Reaktion der Familie K. auf die Äußerungen Tims?


Z

Daran kann ich mich nicht erinnern.


R

Gab es dann weitere Termine in Weinsberg?


Z

2-3 weitere, ja. Am Ende bekamen die Eltern die Mitteilung, dass bei Tim keine schwerwiegende Erkrankung vorliege, so wurde es mir gesagt.


R


Wurde eine weitergehende Therapie empfohlen?



Z

Das wurde wohl angeraten, aber Tim hat wohl nur wenige Termine gemacht und dann nicht mehr wahrgenommen.


R

Wann und wo war das?


Z

Ist mir nicht bekannt.


R

War Tim dort alleine?


Z

Weiß ich nicht.


R

War das in Weinsberg oder vor Ort?


Z

Weiß ich nicht.


R

Gab es bei den Eltern unterschiedliche Einschätzungen der Situation?


Z

Ist mir nichts bekannt. Ich erlebte die Eltern als sehr fürsorglich. Aus ihren Erzählungen schließe ich, dass sie sich mit ihren Kindern Mühe gegeben haben und alles was nötig und möglich war, für die Kinder getan haben.


R

Gab es Vorwürfe, dass die Ärzte in Weinsberg Tims Verhalten fehlinterpretiert hatten?


Z

Man war damals froh, dass mit dem Tim „nichts ist“ , man war erleichtert.


R

Und nach der Tat? Haben sich die Ärzte getäuscht? Ist etwas Dramatisches in Tims Leben vorgefallen? Hat in Weinsberg jemand einen Fehler gemacht?


Z

Ich denke einmal ist gesagt worden: „Die hätten doch da in Weinsberg was merken müssen…“


R

Haben das beide gleich gesagt oder einer deutlicher?


Z

In dieser Familie geht es sehr sachlich zu. Da macht einer dem anderen keine Vorwürfe.
Man kann sagen, dass ohne Emotionalität diskutiert wird. Sehr viel Emotionalität kam aber nach außen hin rüber, was das Leid angeht, das der Tim angerichtet hat.


R

Hat die Jasmin sich an dem Gespräch beteiligt?


Z

Nur punktuell. Das ist mir aber nicht mehr erinnerbar.


R

Ist sie da den Eltern ins Wort gefallen? Gab es von ihrer Seite Vorwürfe oder gab es Streit?


Z

Nicht dass ich wüßte.


R

Haben die Eltern nach dem Ende in Weinsberg noch über Außergewöhnliches berichtet?


Z

Beim Abschlußgespräch sei gesagt worden, man solle die sozialen Kontakte des Tim fördern.
Der Vater habe daraufhin beschlossen, ihn mit in den Schützenverein zu nehmen, damit er mehr unter Leute komme.


R

Jemanden, der Hass auf die Menschheit hat, mit in den Schützenverein nehmen????!!!!!!

Fanden Sie das nicht hinterfragenswert?



Z

Wir sind da, um unsere Klienten zu entlasten. Wir beurteilen ihre Handlungen nicht.
Am 3. Tag hatte ich den Therapeuten installiert. Unsere Aufgaben waren dann ganz klar getrennt.


R

Das mit dem Schützenverein hatte der Vater entschieden? Was hat denn die Mutter dazu gesagt? War das auch in ihrem Sinne?


Z

Ich weiß es nicht, sie sagte nur einmal allgemein, dass sie keine Waffen mag.

.

R

Meinte sie da die Waffen im Haus?


Z

Weiß ich nicht.


R

Welche Bedeutung hatten die Waffen?
War er nur Schütze oder auch Sammler?


Z

Nun, der Vater war im Schützenverein, es war sein Hobby.
Ich persönlich mag Waffen nicht. Ich kann mich da nicht reinversetzen.


R

Waren Waffen die Leidenschaft von Herrn K.?


Z

Soweit ich weiß, war es nur wegen des Vereins.


R

Hat der Vater wegen der Waffen eigene Versäumnisse bekundet oder sich Vorwürfe gemacht?


Z

Es ging nur um diese eine Waffe im Schlafzimmer.


R

Welche Waffe? Ist da die Tatwaffe gemeint oder was sonst?

.

Z

Kann ich mich nicht mehr erinnern.


R

Hat er sich da Vorwürfe gemacht? „Hätte ich die doch richtig verschlossen!“


Z

Retrospektiv sicher.


R

Hat er da was gesagt, was er besser hätte tun sollen?


Z

Das ist schwierig zu beantworten, denn mittlerweile habe ich viel gelesen in Zeitungen, aber vom Sinn her ja.


R

Also ja, aber Sie haben das logischerweise nicht protokolliert.

Und die Munition?


Z

Es wurde geschildert, dass der Tim dem Vater zum 50. Geburtstag ein Geschenk machen wollte, da der Vater „eh schon alles hat“ , fiel Tims Wahl auf Patronen, die er ihm selbst kaufen wollte. Als er aber wegen des Alterproblems abgelehnt wurde, sei sein Vater da mitgegangen und habe ihn unterstützt.


R

Hat der Vater sich irgendwie geäußert, was Tim mit der Munition vorgehabt haben könnte?


Z

Nein, er habe sich nur riesig gefreut….


R

Keine Mutmaßungen des Vaters, dass sein Sohn evtl. etwas anderes mit der Munition vorgehabt haben könnte?


Z

Nein, er sagte nur, es hätte ihn „schwer getroffen, dass Tim“ ihn „zu diesem Zweck mißbraucht hat“


R

Wie ging es nun weiter nach dem 19.03.?


Z

In dieser Familie war ein großer, großer Schmerz….


R

Wie oft und wie lange waren sie vom 11.- 19.03. bei der Familie K.?


Z

Zunächst 2-3 Std. jeden Tag bis 14., dann noch am 17. und 19.03.


R

Und dann habe sich ja die Rechtsgrundlage geändert. Wurden Sie da abgezogen?


Z

Mein Einsatz war sowieso schon aussergewöhnlich lang. I.d.R. betreuen wir nur 6-8 Sunden.

Nachdem ich den Therapeuten installiert und bei der Familie persönlich eingeführt hatte, habe ich mich langsam zurückgezogen.

Das war am Freitag gegen 19-20 Uhr.

Am Samstag gegen 16 Uhr bekam ich einen Anruf von der PD Waiblingen, dass eine weitere Betreuung nötig sei.

Das konnte aber nun nicht mehr durch das KIT erfolgen, sondern fand auf meiner freiberuflichen Basis statt.


R

Das heißt: Wer war Ihr Auftraggeber?


Z

Die Familie K.


R

Und wer dort?


Z

Beide Erwachsene. Der Vertrag wurde per Handschlag auf Honorarbasis geschlossen.


R

Und in welchem Rhythmus waren Sie dann tätig?


Z

Das war aufwandsbedingt.

Es gab da sehr viele Probleme. Ein Bestatter musste her, es mussten viele Formalitäten erledigt werden wegen der Beisetzung des Tim.

Es musste wieder eine neue Wohnung gefunden werden, ein Umzug an einen anderen Ort stand an.


R

Spielten da nun auch wieder Sicherheitsaspekte eine Rolle?


Z

Ja, bereits am 17.03. gab es die erste Morddrohung. Vom 19.- 27. dann massiv, auch per Brief. Das LKA wurde eingeschaltet.


R

Sie können auch gerne Ihren Bericht als Gedächtnisstütze verwenden. Der ist doch zutreffend?


Z

Ja.


R

In ihrem Bericht schreiben Sie am 12.03. bei der Identifikation von Gefühlswallungen, einem neuen Ort und anderen räumlichen Verhältnissen.

So musste sich die Familie eine 4-Zimmer-Wohnung mit Bekannten teilen und hatten nur zusammen 1 Zimmer zur Verfügung. Dies seien extrem schwierige Verhältnisse gewesen.


Z

Ja, das stimmt.


R

Wie war der psychische Zustand? Was war mit Befragungen durch Kriminalbeamte?


Z

Es musste ganz dringend ein Anwalt gefunden werden. Da gab es viele Absagen.


R

Weshalb?


Z

Das weiß ich nicht; es war für die Familie sehr schwer zu verkraften.


R

Wie war der psychische Zustand?


Z

Er war mutlos und verloren. Man musste sich Sorgen über Kurzschlußhandlungen machen.

Es sollte ein Brief an die Opfereltern geschrieben werden, die Atmosphäre war sehr angespannt, es zeigten sich körperliche Symptome.

Es wurde endlich ein Anwalt gefunden und am 16.03. eine neue Unterkunft.

Dann ergab sich eine erneute Bedrohungslage.

Am 19.03 hat man im engsten Kreis Abschied von Tim genommen, der dann eingeäschert wurde.

Dabei wurden keine Gefühle für den Sohn zugelassen, viel mehr war man mit der Trauer bei den Opfern, für die der Tim verantwortlich ist.

Ab 20.03. belastete der RA Bächle die Familie erneut mit seinen Auftritten in den Medien. Dies war nicht im Sinne der Familie K.

Man wollte selbst niemals Thema in der Presse werden. Die Opfer sollten im Vordergrund stehen.

Daher übernahm ab 26.03. der RA Steffan.

Jasmin hatte keine Kraft mehr und war vereinsamt. Sie ging nicht zur Schule und durfte aus Sicherheitsgründen auch keine sonstigen Kontakte pflegen. Es kam zu Spannungen.

Als Mitte April auch noch die Großmutter K. stirbt, kann die Familie aus Angst vor Entdeckung nicht einmal an der Beisetzung teilnehmen.

Die Familie fällt in ein Loch, ist mit ihrer Trauer allein.

Gewünschte Identitätsänderungen gestalten sich schwierig und es steht wieder ein Umzug an.

Ab Mai 09 geht es Jasmin schlechter. Sie wird auf einen 3wöchigen Auslandsaufenthalt geschickt, wo sie ihre neue Legende ausprobiert.

Dies bereitet ihr Probleme, da sie lügen muss, was sie jedoch hasst.

Dennoch bekommt sie einen Ausblick auf das Leben, das auch nach dem Amoklauf noch stattfindet.

Bei der neuen Wohnung gibt es Probleme: Man hat Angst, von den Vermietern erkannt zu werden. Es kommt zu einem weiteren Umzug.

Im Juni 09 soll Jasmin ein Praktikum machen, was sich ohne Zeugnis schwierig gestaltet. Es soll ein solches mit der neuen Legende erstellt werden.

Auch auf Jasmins neuer Schule gibt es wieder Probleme und sie zieht sich zurück, ist schwer zu motivieren.

Man verbringt viel Zeit damit, einen persönlichen Brief an die Opferangehörigen zu erstellen.

Jörg K. befindet sich in einem körperlich schlechten Zustand. Aus Angst vor Entdeckung sucht er jedoch keinen Arzt auf.

Im Juli 09 wird Jasmin an einer neuen Schule angemeldet. Es herrschen starke Spannungen. Man hat Angst um die Firma.

August 09: Jasmin weint sehr viel, Ute K. macht sich große Sorgen.

Die Sicherheitsbeschränkungen werden gelockert, damit Jasmin wenigstens wieder soziale Kontakte hat.

Jörg K. baut psychisch sehr stark ab; er hat große Furcht und zeigt körperliche Symptome.

Ute K. wirkt sehr erschöpft, sieht keine Zukunft mehr.

September 09: J.K. wirkt noch angespannter, Jasmin geht es in der neuen Schule besser.

Die unterschiedlichen Bewältigungsstrategien der beiden Eheleute führen zu Spannungen. Die Psychotherapie wird fortgesetzt.

Ende 2009: Jasmin geht es wieder schlechter. Sie hat Probleme mit ihrer unehrlichen Lebenssituation, möchte nicht mehr lügen müssen in der Schule. Sie weint oft. Es wird eine Kurzschlußhandlung befürchtet.

Man muss sich um diese Familie wirklich Sorgen machen. Insgesamt wirken sie entwurzelt.


R

Und Sie betreuten auch nach der Zeit Ihres Berichts weiter?


Z

Ja, auch noch aktuell.

Vor 2 Wochen gab es eine erneute Bedrohungslage, da wurde ich auch von der PD Waiblingen wieder gebeten.


R

In welchem Abstand sind Sie tätig?


Z

So alle 2 Wochen und je nach Bedarf.


R

Wie sah es denn von Januar - März aus?

Z

Herr K. hat zunehmend psychisch abgebaut.

Der evtl. bevorstehende Prozesss hat ihn sehr belastet.


R

Ging er denn irgend einer Tätigkeit nach oder hat er sich gehen lassen?


Z

Das weiß ich nicht.


R

Und ein nochmaliger Umzug? Wieviele Male sind die denn umgezogen?


Z

Ja, ich glaube 4 mal.


R

Und aktuell?


Z

Das ist angedacht.


R

Und danach war der Zustand gleichbleibend?


Z

Das ist eine Wellenbewegung. Der Jahrestag am 11.03. war ein sehr schwerer Tag.


R

Wie war das in der letzten Woche?


Z

Da war ich dort sehr eingespannt. Besonders nach der erneuten Gefährdungslage am 13.10.

Die Familie ist völlig am Boden. Es scheint mir sogar schlimmer zu sein, als am 11.03.09.

Ich hatte die Familie so gut es ging aufgebaut, aber nach dieser Situation ist es noch schlimmer als zuvor.


R

Wurde Ihnen die Lage von der Polizei geschildert?


Z

Ja, ich habe die Info einer akuten Gefährdungslage von der Polizei bekommen.


R


Die Person, um die es geht, befindet sich hier im Gerichtssaal. Es gibt kein Ermittlungsverfahren gegen diese Person.

Hat das den Herrn Kretschmer nicht beruhigt?


Z

Nein. Die Angst ist da. Das hat Auswirkungen auf die ganze Familie.


Kurz danach wird die Zeugin nochmals auf einen anderen Termin geladen, da die Zeit weit fortgeschritten ist.



Somit ist der 13. Prozesstag abgeschlossen.



Rechtlicher Hinweis:

Anonymisierungsangebot

Jede der in diesem Artikel mit vollem Namen genannte Person, die eine Anonymisierung wünscht, möge sich bitte auf dem kurzen Dienstweg mit den Seitenbetreibern in Verbindung setzen.

Es handelt sich hierbei um Mitschriften eines öffentlichen Prozesses und einem entsprechenden öffentlichen Interesse an der Sache an sich.
Mit dem Anonymisierungsangebot erkennen wir jedoch an, dass wir evtl. Persönlichkeitsrechte als vorrangig behandeln und uns auch keinesfalls die im Prozess benannten Abläufe und Zitate zu eigen machen, sondern gerade eben die mögliche Unzulänglichkeit der dort getroffenen Aussagen ausstellen wollen.

Zuletzt geändert: 27/07/2022 14:40