1. Prozesstag am Do., 16.09.2010 - Formalitäten - Anklageschrift

Rechtlicher Hinweis

Anonymisierungsangebot:

Jede der in diesem Artikel mit vollem Namen genannte Person, die eine Anonymisierung wünscht, möge sich bitte auf dem kurzen Dienstweg mit den Betreibern dieser Seiten in Verbindung setzen.

Es handelt sich hierbei um Mitschriften eines öffentlichen Prozesses und einem entsprechenden öffentlichen Interesse an der Sache an sich.
Mit dem Anonymisierungsangebot erkennen wir jedoch an, dass wir evtl. Persönlichkeitsrechte als vorrangig behandeln und uns auch keinesfalls die im Prozess benannten Abläufe und Zitate zu eigen machen, sondern gerade eben die mögliche Unzulänglichkeit der dort getroffenen Aussagen ausstellen wollen.


Vorbemerkung:


Aus Zeitgründen werde ich hier und da Auszüge aus diversen Zeitungsartikeln einstreuen, sofern sie Sachverhalte objektiv beschreiben und sich dies mit meinen Beobachtungen deckt. Diskrepanzen werde ich schonungslos aufdecken.

Um ca. 9.20 Uhr war ich vor Ort und begab mich vor den verschlossenen Zugang zum Gerichtsaal, wo weniger Leute anstanden, als ich dort erwartet hatte. Schätzungsweise ca. 30 Personen zu diesem Zeitpunkt. Langsam füllte sich der Flur mit weiteren Zuschauern und es erschienen auch immer mehr Kameras - inklusive deren Männer. Es wurde jeder interviewt, der nicht bei drei auf den Bäumen war…
Ab ca. 10:15 Uhr wurde man jeweils zehn-Personen-weise in den abgesperrten Gerichtsflur gelassen, wo ein Beamter den Personalausweis abkopierte und man bei der nächsten Kontrollstelle diverse Gegenstände, wie z.B. Schlüssel, abgeben musste. Sodann ging es durch einen Metalldetektor und danach wurde man noch von einem Beamten abgetastet, der auch kontrollierte, was sich - außer den eigenen Füßen - in den Schuhen verborgen haben könnte.
Erst jetzt konnte man den Saal betreten und irgendwo Platz nehmen.
Da die ersten Reihen mit Nebenklägern und deren Angehörigen besetzt waren und die Leute vor mir schon einen Platz gefunden hatten, landete ich recht weit hinten, was die Sicht auf die Beteiligten sehr stark einschränkte. Daran muss ich nächste Woche arbeiten. Nach Abzug aller Beteiligten blieben für Zuschauer noch ca. 80 Plätze übrig, welche bis auf ca. zehn alle belegt wurden.

Für die Zuschauer gab es im hinteren Bereich Lautsprecher und das hohe Gericht war einwandfrei zu verstehen. Wie wir noch sehen werden, war dies leider bei den anderen Verfahrensbeteiligten nicht so, diese konnten oder wollten teilweise - abgesehen von technischem Versagen - nicht ordentlich ins Mikro sprechen, so dass sie schwerlich zu verstehen waren.
Dies brachte ab und an Rufe nach „Mikro“ aus dem Zuschauerbereich hervor.

Der Vorsitzende der Kammer macht bisher einen guten Eindruck auf mich.
Klar strukturiert, aufgeräumt, objektiv, mit einem angenehmen Organ.

Wie sich herausstellte, waren der Angeklagte sowie seine beiden Vertreter noch nicht im Gerichtssaal, als der Richter die Anwesenheit prüfte.
Dafür waren (noch) die zugelassenen Kamerateams da, die ihn hätten filmen dürfen. Diese wurden jedoch nun vom Vorsitzenden verwiesen, da sie ja „die Gelegenheit bekommen hatten, den Angeklagten zu filmen“ und „es gäbe keine Möglichkeit, für das Gericht, zu verhindern, dass sich der Angeklagte dem entzieht“. Nun war also das Kamerateam draussen und der Richter rief den Angeklagten offiziell auf. Dreimal insgesamt bat er den Angeklagten, den Gerichtssaal zu betreten. Erst jetzt erschien Jörg K., eskortiert von seinen beiden Verteidigern. Das Trio durchquerte den Saal vorne am Richter vorbei von rechts nach links und nahm dann auf der linken Seite des Gerichts Platz, wobei Jörg K. ganz außen, von den Zuschauern aus gesehen, saß.

Nun, der Prozessauftakt diente vorrangig dazu, die nötigen Formalien abzuarbeiten und die Verfahrensbeteiligten festzustellen. Dies wurde ausführlich gemacht und daher fange ich mal hiermit an.


Feststellung der Verfahrensbeteiligten


Kammervorsitz: Richter Skujat
Beisitzer: Harrscher, Böckenhoff
Schöffen: Herr Martin Schlachter, Frau Ingrid Rieker, Herr Dietmar Näher (wurde noch an Ort und Stelle vereidigt)

Angeklagter: Jörg Kretschmer
Verteidigung: RA Steffan, RA Hubert Gorka (Karlsruhe)

Anklagevertretung: OSTA Riehleder, STAin Hanss

Bisher zugelassene Nebenkläger:

Format:
Klagt für
Lfd. Nr. Nebenkläger - Anwalt
bisher unbekannte Namen fett

Jana Schober

1. Hardy Schober - RA Krächel
2. Ulrike Schober - RAin Bölter

Steffi Kleisch

3. Doris Kleisch
4. Dieter Kleisch - beide RA Rabe

Michaela Köhler

5. Mario Köhler - RA Dott
nicht erschienen, der Richter fragte RA Dott nach Verbleib, Antwort unverständlich
6. Ingrid Aberle - RA Bagin
7. H. Aberle - RA Bagin

8. Jan Marvin Baumann - RA Rabe

Sigurt Wilk

9. Martina Wilk - RA Franz

Denis Puljic

10. Zdenka Puljic
11. Sanja Puljic
12. (Name unverständlich, Fr.?) Puljic - alle RA Herr und Frau Sikic

13. K.B. - RA Franz (siehe Wilk!!!)
nicht erschienen, der Richter fragte RA Franz nach Verbleib, Antwort unverständlich

Ibrahim Halilai

14. Habenita Halilai
15. Zsencio Halilai - beide RAin Spandau

Franz Just

16. Günther Just sen. - RA Hafner
17. Günther Just jun. - RA Hafner

Dies ist erklärungsbedürftig. Es müsste der Neffe von Franz Just sein.
Als nicht direkt Angehöriger wäre er vermutlich nicht nebenklageberechtigt.
—–>man erfährt später vom Gericht, dass Günther Just jun. sich als Schüler im Raum 301 befand und durch die Ereignisse derart traumatisiert wurde, dass er als Verletzter für sich selbst klagt. Somit würde die Anklage auf 14fache fahrlässige Körperverletzung erweitert.

18. Janine Hering - RA Fischer
nicht erschienen, der Richter fragte RA Fischer nach Verbleib, Antwort unverständlich

19. Selina Dogan - RAin Kalagi

hier gab es ein Problem: der Vater war erschienen, da Selina sich im letzten Moment umentschieden hatte. Der Vater ist jedoch laut Gericht nicht berechtigt und wurde in den Zuschauerbereich verwiesen. Selina Dogan wird offiziell als nicht erschienen gewertet.

Sabrina Schüle

20. Giesela Schüle
21. Walter Schüle
22. Rebekka Schüle - alle RA Ohlmüller
23. Tobias Schüle - RAin Stuff

24. Sandra Geiger - RA Franz (siehe Wilk!!!)

Nina Mayer

25. G. Mayer
26. Giesela Mayer - beide ohne Rechtsbeistand

Selina Marx

27. Birgit Schweizer
28. Daniela Marx
29. Jürgen Marx - alle RA Rabe

Kristina Strobel

30. Andrea Stoppel - RA Steinard

Jaqueline Hahn

31. Gudrun Hahn - RA Rabe
32. Tatjana Hahn - RA Dr. Bessler

33. Steffen Schanz - RA?
nicht erschienen, der Richter fragte RA ? nach Verbleib, Antwort unverständlich

34. Nick Paul Petermann - RA Rabe
nicht erschienen, der Richter fragte RA Rabe nach Verbleib, Antwort unverständlich

Chantal Schill

35. Petra Schill - RA?
36. Uwe Schill - RA?

Nicole Nalepa

37. Barbara Nalepa
38. Christoph Nalepa - beide RA Rabe

Viktorija Minasenko

39. Juri Minasenko - RA Rabe

40. Igor Wolf - RA Westhauser
weder Igor Wolf, noch sein RA waren erschienen, dafür jedoch ein RA Lang, der noch im Gericht die Vertretungsberechtigung für Herrn Westhauser beantragte und auch bekam, jedoch nur für diesen Tag.
RA Lang erklärt, dass Igor Wolf nur zu evtl. Vernehmungen erscheinen wird.

Aber mit der Nebenklage des Herrn Wolf gibt es ein Problem: die Kammer ist nicht schlüssig, ob „Geiselnahme“ als nebenklageberechtigtes Delikt eingestuft werden kann, so dass es möglich wäre, Igor Wolf als Nebenkläger in Zukunft auszuschliessen.


Das einzige, was Jörg K. persönlich sagt, sind seine Personalien.
Als ladungsfähige Anschrift gibt er die Adresse der Fa. Schwaben-Team in Affalterbach an.

Jörg K. sieht anders aus, als ich ihn mir vorgestellt hatte: untersetzt, Halbglatze, grau, Vollbart, hellgrauer Anzug.
Er hat (verständlicherweise) einen sehr ernsten Gesichtsausdruck, verzieht ansonsten aber keine Miene. Er sieht m.E. um einiges älter aus, als ich erwartet hätte.


Verlesung der Anklageschrift


Sodann verliest Fr. STAin Hanss die Anklageschrift, welche auf zu viele Details verzichtet und sozusagen eine verkürzte Version der offiziellen Pressemitteilungen zum Ablauf der Ereignisse darstellt.

Man vermeidet hierin genaue Angaben zu Anzahlen einzelner Schussabgeben (z.B. „tötete Franz Just mit mehreren Schüssen“)

Vor allem die Ereignisse in Wendlingen wurden stark gestrafft dargestellt.

Z.B.: Kein Schusswechsel vor dem Autohaus wird erwähnt.
12:15 Autohaus betreten, Kunden und Verkäufer mit mehrere Schüssen aus nächster Nähe getötet, Autohaus durch Hinterausgang verlassen, vom Hof aus auf ein vorbeifahrendes Polizeifahrzeug geschossen und die beiden Beamten schwer verletzt, anschließend durch aufgesetzten Nahschuss Suizid verübt.


Es wird definitiv bestätigt, was Schattauer beschrieben hat:
Jörg K. wird beschuldigt, die Waffe und 2 Magazine nicht ordnungsgemäß aufbewahrt zu haben.
Eines hiervon mit 10 Schuss geladen im Nachttisch, das andere leer(?) in seiner Sporttasche, die er nach dem Schiessen auch nicht ordentlich ausgeräumt haben soll, denn Tim soll sich von dort und anderen Orten im Haus mit Munition eingedeckt haben.

Ein kleines Schmankerl, das mich zum Schmunzeln brachte:

Zitat: „Jörg K. nahm seinen Sohn regelmäßig mit in den Schützenverein, wo er die nötige Routine im Umgang mit der Waffe erlangte. Weitere Treffsicherheit erlangte er virtuell. (!!!)


Die Verletzungen der beiden Zivilbeamten sind nun auch offiziell bestätigt:

Der Beamte B.: Durchschuss Hals, Splitterverletzungen Arm
Sandra Geiger: Durchschuss Mittelfinger und Unterkiefer

Es folgt nun eine richterliche Erklärung zur Anklage der Staatsanwaltschaft, die darauf hinausläuft, dass zwar die 3. Jugendkammer (die sich für den Fall ja später nicht mehr zuständig sah) nur die Anklage der fahrlässigen unerlaubten Überlassung einer Schusswaffe zugelassen hat, jedoch die aktuelle Strafkammer keineswegs an diese Entscheidung gebunden ist.

Das Fazit daraus ist einfach: Jörg K. ist in allen Anklagepunkten angeklagt, die die STA vorbringt.

Der Richter belehrt den Angeklagten, dass es ihm freisteht, sich zur Sache zu äußern. Dieser teilt mit, dass er sich nicht äußern werde, was mich einige Rufe mit „feige“, „Feigling“ aus dem Publikum vernehmen lies.


Verlesung einer Erklärung der Verteidigung


Dafür hatten die beiden Verteidiger eine Erklärung vorbereitet, die RA Gorka sodann verlas.

An dieser Stelle füge ich einen Auszug aus einem Zeitungsbericht ein, der den Inhalt wiederspiegelt:


Zitat: …die Eröffnungserklärung der beiden Anwälte von Jörg K., ein juristisches Mittel, das selten in Anspruch genommen wird. Noch bevor ihr Mandant zur Sache befragt wird, erklären sie: „Wir sprechen auch für den Vater von Tim, wenn wir sagen, dass unser aller Mitgefühl den Angehörigen gilt.“ Sie sprechen vom „unermesslichen Leid“, dem „Verlust von nahen Menschen“, um dann auf ihr Prozessziel zu verweisen: Das Absehen von einer Strafe für Jörg K., der ja schon die „schweren Folgen der Tat“ zu tragen habe.

Übrigens - was die Zeitungen nicht erwähnen - ist dieses Ziel keine „Bitte“, sondern im StGB §60 verankert:

Zitat: § 60
Absehen von Strafe

Das Gericht sieht von Strafe ab, wenn die Folgen der Tat, die den Täter getroffen haben, so schwer sind, daß die Verhängung einer Strafe offensichtlich verfehlt wäre. Dies gilt nicht, wenn der Täter für die Tat eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verwirkt hat.


Was aufällig im Kontext der Erklärung war:
Die Tat (des Tim) wird vom Angeklagten nicht in Frage gestellt.
Zumindest offiziell wird hier kein Zweifel laut.


Es wurde u.a. verlesen, dass der Angeklagte mit den Angehörigen der Opfer um deren Kinder trauere, er am liebsten alles ungeschehen machen würde und seinen Sohn geliebt habe. Und - wie es alle Eltern getan hätten - wenn er irgend etwas Ungewöhnliches bemerkt hätte - er selbstverständlich alles getan hätte, um eine solche - für ihn noch immer unerklärliche - Tat zu verhindern.

Das klingt aufrichtig und ist wichtig. Einige aufgebrachte Gemüter störten sich jedoch daran, dass Jörg K. dies nicht selbst sagte.


Zitat: Als der Satz „Der Vater von Tim liebte seinen Sohn“ fällt, wird es einigen Angehörigen zu viel. Sie verlassen den Saal, manche kämpfen mit den Tränen.

Dies ist pure Dramaturgie und Fantasie irgendeines Schreiberlings.
Derartiges konnte ich nicht beobachten.

K's Anwälte führten weiter aus und bezogen sich hierbei auf die Einschätzung, die die (unzuständige) 3. große Jugendkammer seinerzeit getroffen hat:

Es sei
Zitat : „in der Hauptverhandlung kein weiterer Erkenntnisgewinn zu erwarten“

, was die Frage nach der Kausalität der Folgeereignisse angeht, d.h. man war der Meinung, dass die Tat auch verübt worden wäre, wenn Jörg K. ordnungsgemäß gehandelt hatte.
Die 3. gr. Jugendkammer hatte dies auf einem 36-seitigen Dokument detailliert zum Ausdruck gebracht.
Die Psychologin Fr. Helm (Klinikum Weinsberg) hatte bei ihrer Vernehmung am 09.04.2009 davon berichtet, dass sie Tim nach den Sitzungen „keine akute Eigen- oder Fremdgefährdung“ attestieren konnte.
Nach Abschluss der Therapiegespräche wurde, aber nur falls Tim dies gewünscht hätte, eine Fortsetzung der „Behandlung“ angeregt, jedoch keine besondere Dringlichkeit betont, was sich auch an dem fehlenden bzw. verspäteten Therapiebericht festmachen liesse.

Demnach sei für den Angeklagten eine „Gefährlichkeit“ seines Sohnes nicht erkennbar gewesen und es bestand für ihn kein Grund, z.B. den Tresorcode zu ändern.


Punkten konnten die Verteidiger m.E. mit folgender Feststellung:


Zitat: Wenn schon speziell geschulte Experten keine Gefährlichkeit erkennen konnten, wie soll dies dann dem Angeklagten als Laien möglich gewesen sein, der sich auf das Urteil dieser Experten verlassen hat? Wer immer Jörg K. dessen beschuldigt, beschuldigt in großem Maße auch die behandelnden Therapeuten. Es ist jedoch nicht bekannt, dass diese von der STA Stuttgart angeklagt wurden.

Desweiteren warnen die Verteidiger Jörg K's vor mangelnder Objektivität und stellen einen politischen Einfluß in den Raum, da die Generalstaatsanwaltschaft seinerzeit verlautbart hatte, es sei ihr „gleichgültig“, was bei der von der 3. gr. Jugendkammer angeforderten Nachermittlung herauskommen würde.

Nach dieser Erklärung wurden die einzelnen Anwälte der Gegenseite abgefragt:

Der einhellige Tenor war eindeutig: es wurde mangelnde Einfühlsamkeit und Ungeschicklichkeit in Bezug auf §60 STGB attestiert. Man werde sich der Rechtsauffassung der StA anschließen und RA Rabe erklärte, dass


Zitat : der Angeklagte mit einem psychisch kranken Sohn verpflichtet gewesen sei, den gesamten Waffenbesitz sofort aus dem Hause zu schaffen.


Verteidigung berichtet Persönliches über den Angeklagten


K.'s Verteidiger berichten nunmehr über K.'s Zustand:

Er sei seit 1974 Sportschütze, seit 1990 in Leutenbach.
Seine sämtlichen Waffenerlaubnisse wurden von der zuständigen Behörde nach dem Amoklauf eingezogen.
Der Angeklagte habe sämtliche Mitgliedschaften im Schützenverein gekündigt und einer Vernichtung seiner Waffen zugestimmt.

Seit 2/11/1990 sei er mit Ute K. verheiratet (geb. 22.03.1961)
Tochter Jasmin wurde geb. am 30.05.1994.
Jörg K. ist herzkrank, hat mehrere Bypässe, Bluthochdruck und ist infarktgefährdet.
Der Vater des Angeklagten hatte in einem großen Autohaus als Lagerist gearbeitet und leidet unter Altersdemenz.
Die Mutter des Angeklagten ist wenige Wochen nach dem 11.03. verstorben.
Die Frau des Angeklagten litt unter Brustkrebs, gilt jedoch als geheilt.
Die Familie und somit der Beklagte sind seit dem 11.03.2009 einer erheblichen psychischen Belastung ausgesetzt. Der Angeklagte hegt Suizidgedanken und befindet sich in psychotherapeutischer Behandlung, ständige Ortswechsel, Schulwechsel der Tochter, Isolation, Verlust von Freunden, neue Identität der Tochter, die Probleme auf ihrer ausländischen Schule bekommt, da sie ständig eine Lüge leben muss. Die Tochter kann praktisch keine neuen Freundschaften aufbauen, da ihr Hintergrund erlogen ist.
Jörg K. kann seine Firma nicht mehr selbst führen, er arbeitet dort als Angestellter mit ca. 3000,- Euro Bruttogehalt/Monat. Psychologen bescheinigen ihm eine erhebliche Suizidgefährdung —> Attest wird vorgelegt. Es wird eine Langzeit-Reha angestrebt. Das Attest legt dar, dass der Psychologe Jörg K. für nicht in der Lage hält, selbst Aussagen zu tätigen.

Mittlerweile ist es gegen 14 Uhr und der Richter will Feierabend machen.
Er kündigt für den kommenden Dienstag die ersten Zeugen an: u.a. Polizeisachbearbeiter Neumann und jemanden vom LKA mit einer Videorekonstruktion.

Es verspricht also, interessant zu werden.

Zum Schluss noch eines: Der Richter macht deutlich, dass die Aufarbeitung des „Tatgegenstandes“ nur erfolgen kann, wenn alle Verfahrensbeteiligten dies wünschen.
Im Klartext: Tatortzeugen werden nur vernommen bzw. aus dem Vernehmungsprotokoll gelesen, wenn entsprechende Anträge durchkommen.

Wollen wir darauf hoffen.


Ergänzungen/Anmerkungen


Ich habe mir den Kopf darüber zerbrochen, weshalb Igor Wolf nicht als Nebenkläger geduldet werden könnte, da Geiselnahme ja ein offizielles Nebenklagedelikt ist.

Siehe hier:
http://dejure.org/gesetze/StPO/395.html

§239b STGB ist hier relevant. Ein eindeutiges Nebenklagedelikt, wenn

ja wenn:
TIM Kretschmer vor Gericht angeklagt wäre.

Der ist aber allem Anschein nach tot und Jörg K. hat Igor nicht gekidnappt.
Daher wird verständlich, dass Igor nicht wegen Kidnapping gegen Jörg K. klagen kann.

—————

Es ist offensichtlich, dass nicht alle angeblich Verletzten als Nebenkläger auftreten. Das müssen sie auch nicht.
Die Gründe hierfür liegen im Dunkeln.

Von den 14 Verletzten sind Nebenkläger:

K.B.
Sandra Geiger
Selina Dogan
Jan Marvin Baumann
Günther Just jun.
Janine Hering
Steffen Schanz
Nick Paul Petermann

Auf Nebenklage verzichtet haben:

die schwerstverletzte Elena
Patrick
ein Schüler mit dem griechischen Namen Panagiotis Arampatzes - Raum 301
die Lehrerin Marion Braun
die auf dem Flur von einer Kugel gestreifte Lehrerin Marie Luise Bauer
die im Chemiesaal verletzte Schülerin Lisa Gerstenberger.



Rechtlicher Hinweis:

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Es handelt sich hierbei um Mitschriften eines öffentlichen Prozesses und einem entsprechenden öffentlichen Interesse an der Sache an sich.
Mit dem Anonymisierungsangebot erkennen wir jedoch an, dass wir evtl. Persönlichkeitsrechte als vorrangig behandeln und uns auch keinesfalls die im Prozess benannten Abläufe und Zitate zu eigen machen, sondern gerade eben die mögliche Unzulänglichkeit der dort getroffenen Aussagen ausstellen wollen.

Zuletzt geändert: 27/07/2022 14:40